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Viele Eigentümer interessiert, wie viel ihre Immobilie, z.b. in der Region Ulm/Neu-Ulm, aktuell wert ist – auch, wenn sie gar nicht verkaufen wollen. Steht allerdings der Verkauf an, führt an einer professionellen Wertermittlung kein Weg vorbei. Schließlich soll die Immobilie weder unter Wert verkauft noch zum Ladenhüter werden. Worauf achtet ein Qualitätsmakler und welche Rolle spielt der ermittelte Wert bei der Preisstrategie?

Immer wieder versuchen Eigentümer ihre Immobilie auf eigene Faust zu verkaufen und setzen einen Angebotspreis fest, den sie für angemessen halten oder auf den sie durch Vergleiche mit anderen Immobilien gekommen sind.

Doch häufig sind sie dann überrascht, wenn sich kein Interessent meldet. Entweder ist dann der Preis zu hoch. Oder aber zu niedrig und Interessenten melden sich nicht, weil sie skeptisch sind. Denn sie kennen in der Regel den Immobilienmarkt und die Preise sehr gut. Zuweilen geht die Immobilie auch schneller weg als gedacht. Das kann auch ein Zeichen dafür sein, dass der Preis wohl zu niedrig war.

Wie arbeitet der Qualitätsmakler?

Erfahrene Immobilienprofis – wie unser Team von Hirn Immobilien Ulm – greifen auf drei Verfahren zurück, die in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) gesetzlich geregelt sind. Das sind das Vergleichswertverfahren, das Sachwertverfahren und das Ertragswertverfahren. Welches im Einzelfall angewendet wird, hängt von der Art der Immobilie ab.

Dabei greifen Profimakler zwar auf Software zurück, sie nehmen aber auch die Immobilie vor Ort in Augenschein und prüfen die relevanten Unterlagen. Denn jede Immobilie ist individuell und Belastungen wie Wohnrechte oder Hypotheken, die den Wert mindern, stehen im Grundbuch. Selbst Immobilien mit ähnlichen Lagen, Baujahr und Ausstattung können sich durch unterschiedliche Erhaltungszustände im Wert unterscheiden.

Ein neuer entscheidender Faktor beim Immobilienwert

Neben den Faktor Lage, als dem zumeist wichtigsten Kriterium beim Immobilienwert, ist inzwischen die Energieeffizienz getreten. Da Immobilienkäufer laut Gesetz verpflichtet sind, innerhalb von zwei Jahren nach Kauf energetisch zu sanieren, müssen unsanierte Immobilie teilweise große Preisabschläge hinnehmen.

Die Preisstrategie

Der ermittelte Immobilienwert ist nicht gleich der Angebotspreis. Ob es ratsam ist, den Preis leicht über den ermittelten Wert zu legen, um Verhandlungsspielraum zu haben, oder darunter, um mehr Nachfrage zu generieren, ist vom Einzelfall abhängig.

Ein lokaler Qualitätsmakler kennt den örtlichen Immobilienmarkt und weiß, mit welcher Strategie sich ein marktgerechter Verkaufspreis erzielen lässt. Er verhandelt mit Interessenten und kann immer darauf verweisen, dass der Immobilienwert professionell und rechtssicher ermittelt wurde.

Möchten Sie wissen, wie viel Ihre Immobilie im Alb-Donau-Kreis aktuell wert ist oder suchen Sie Unterstützung beim Immobilienverkauf? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweis

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s DALL·E.

Mit reinen Preisspekulationen kommt man als Verkäufer nicht weit. Besonders dann nicht, wenn der Erlös am Ende stimmig sein soll. Ohne professionelle Wertermittlung ist beim Verkauf also kein marktgerechter Preis zu holen. Wie wird eine Immobilie bewertet und was ist dabei wichtig?

Ein professioneller Immobilienexperte, der eine Wertermittlung für ein Haus oder eine Wohnung vornimmt, orientiert sich an der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Die Begehung der Immobilie ist daher essentiell. Der Immobilienwert kann von Maklern und Gutachtern nach drei Methoden ermittelt werden. Über die Anwendung entscheidet die Art der Immobilie. Ein guter regionaler Immobilienprofi wie unser Team von Hirn Immobilien Ulm kann Eigentümer dazu beraten.

 

Das Vergleichswertverfahren

Das Vergleichswertverfahren treffen Eigenheimbesitzer häufig an. Die Methode wird bei selbstbewohnten Immobilien angewendet. In die Bewertung fließen fünf Faktoren ein: Objektgröße, Gebäudeart, Bauweise, Restnutzungsdauer und der energetische sowie bauliche Zustand.

Je mehr die Vergleichsobjekte übereinstimmen, desto genauer ist der ermittelte Wert. Da dieser Wert noch nicht an den wirklichen Verkehrswert herankommt, werden noch weitere Kennwerte genutzt. Gibt es nicht genügend Immobilien für einen Vergleich, wird das Sachwertverfahren angewendet.

Das Sachwertverfahren

Beim Sachwertverfahren liegt der Fokus auf der Bewertung der Bausubstanz. Es kann für alle Immobilien, außer Objekte, mit denen Rendite erwirtschaftet wird, angewendet werden. Darunter fallen auch Fabriken oder andere Spezialimmobilien. Der ermittelte Wert ist bei dieser Methode recht genau. Hier werden auch die Herstellungskosten und Marktanpassungsfaktoren berücksichtigt.

Das Ertragswertverfahren

Handelt es sich um eine Immobilie, die vermietet oder verpachtet wird und Rendite erwirtschaftet, wird das Ertragswertverfahren angewendet. Zur Berechnung werden der Jahresreinertrag, die Roherträge (Miete, Pacht) oder der Bodenwert herangezogen.
Berechnung des Immobilienwerts
Die Berechnungen der Bewertungsverfahren sind sehr komplex und gehören in die Hände eines Profis. Wenn es rein um den Verkauf geht, reicht eine Wertermittlung vom regionalen Immobilienmakler vollkommen aus. Ist die Bewertung für gerichtliche Angelegenheiten relevant, bedarf es einer gutachterlichen kostenpflichtigen Wertermittlung. Es gibt neben Sachverständigen auch einige qualifizierte Makler, die solche Kurz- und Vollgutachten für die Immobilie erstellen dürfen.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Immobilie in der Region Ulm sowie Neu-Ulm? Oder sollen wir Ihre Immobilie bewerten? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern – individuell und persönlich.
Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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