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Eine Scheidung ist häufig nicht nur eine emotionale Belastung. Die Trennung und das Leben danach müssen organisiert werden. Bei einer gemeinsamen Immobilie fällt es Paaren in der Scheidung oft nicht leicht, eine sachliche und für beide Seiten vorteilhafte Entscheidung zu treffen. Werden Paare sich nicht einig, droht eine Zwangsversteigerung, die häufig finanzielle Einbußen bedeutet. Mit unserer Checkliste behalten Sie den Überblick, damit Sie das Schlimmste vermeiden können.

Für den Umgang mit Ihrer Ulmer Immobilie in der Scheidung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Welche die beste ist, hängt von Ihrer individuellen Situation als Eigentümer ab.

Einer bleibt in der Immobilie und zahlt Miete an den Ex-Partner

  • Eventuelle Unterhaltszahlungen können mit der Miete verrechnet werden
  • Für den laufenden Kredit haften weiterhin beide – wird einer zahlungsunfähig, wird die Restschuld vom anderen eingefordert
  • Kann der Kredit nicht getilgt werden, droht die Zwangsversteigerung

Einer der Ex-Partner übernimmt die Immobilie

  • Wer die Immobilie übernimmt, muss die Kosten tragen – der Partner muss ausgezahlt werden, der Kredit muss abgezahlt werden, und auch Wohn- und Instandhaltungskosten müssen getragen werden
  • Häufig bedeutet das eine finanzielle Überlastung, deshalb sollte vor diesem Schritt alles gründlich durchgerechnet werden

Immobilie vermieten

  • Ist sinnvoll, wenn die Immobilie in Familienbesitz bleiben soll
  • Als Vermieter muss sich allerdings um die Verwaltung der Immobilie gekümmert werden, das kann bei Scheidungspaaren zu Streit führen
  • Die Verwaltung ist oft nur erfolgversprechend, wenn das Scheidungspaar gut miteinander auskommt
  • Ist der Immobilienkredit noch nicht abgezahlt, sollten die Mieteinnahmen die monatlichen Raten decken

Immobilie verkaufen

  • Ist sinnvoll, wenn Schulden getilgt werden müssen, beispielsweise die Immobilienfinanzierung
  • Wird der Kredit vor Ablauf der Zinsbindung zurückgezahlt, verlangen viele Banken allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung
  • Wurde die Immobilie weniger als zehn Jahre bewohnt, kann Spekulationssteuer anfallen

Sind Sie unsicher, was die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie in der Region um Ulm und Neu-Ulm ist? Kontaktieren Sie unsere Ulmer Makler! Wir beraten Sie gern.

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © AndreyPopov/Depositphotos.com

Schaut man sich die Immobilienangebote eines Maklers an, fehlt eines nie: der Hinweis auf einen vorhandenen Energieausweis beziehungsweise die Daten daraus. Gerade in der aktuellen Situation auf dem Immobilienmarkt, wo sich energetisch nicht sanierte Immobilien schlechter verkaufen, wird noch genauer auf den Energieausweis geschaut. Wir erläutern, wann ein solcher Ausweis Pflicht ist und was der Unterschied zwischen einem Bedarfs- und Verbrauchsausweis ist.

Nur Eigentümer, die verpachten, vermieten oder eine Immobilie verkaufen möchten, müssen sich um den Energieausweis kümmern. Aber auch, wenn Sie selbst in der Immobilie wohnen, kann es hilfreich sein, zu wissen, wie sich der Gesamtenergieverbrauch des Gebäudes gestaltet. Somit wissen Sie auch, ob Sie Sanierungsmaßnahmen planen müssen, was gerade im Hinblick auf den Werterhalt und einen späteren Verkauf wichtig ist.

Welche Informationen findet man im Energieausweis?

Allgemein sagt das Dokument aus, wie umweltfreundlich eine Immobilie und wie hoch ihr Gesamtenergieverbrauch ist. Durch die Erhebung der Daten lässt sich eine Immobilie mit anderen vergleichen und die Energieeffizienz einer Immobilie transparent darstellen. Oft ist aber nur angezeigt, wie sich die Verbrauchshöhe von Heizöl oder Gas gestaltet.

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?

Wenn Sie ein ab Oktober 2007 gebautes Eigenheim besitzen, wird Ihnen vom Gesetzgeber vorgeschrieben, dass sie einen bedarfsorientierten Ausweis benötigen. Sollte Ihre Immobilie vor 1977 gebaut sein und später umfassende Sanierungen oder Anbauten erfahren haben, ist der Bedarfsausweis ebenfalls Pflicht. Für alle anderen Immobilien, die gemäß der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebaut wurden, ist der Verbrauchsausweis ausreichend.

Woher kommen die Daten auf dem Verbrauchsausweis?

Die Kosten des Energieträgers aus den letzten drei Jahren sind ausschlaggebend für die Berechnung des Energiebedarfs. Dabei werden die klimatischen Verhältnisse und das Heizverhalten der Bewohner mit eingerechnet. Die Bausubstanz samt energetischer Schwächen findet keine Berücksichtigung bei der Berechnung.

Was sagt der Bedarfsausweis aus?

Die Substanz und Technik der Immobilie werden beim Erstellen des Bedarfsausweises berücksichtigt. Die technische Bestandsaufnahme wird von einem Fachmann durchgeführt, danach kann er die Frage beantworten, wieviel Energie die Immobilie bei einer durchschnittlichen Nutzung benötigt.

Von wem bekomme ich den Energieausweis?

Wenn Sie vor dem Verkauf Ihrer Immobilie stehen, wird Ihr Ulmer Makler für Sie den Energieausweis erstellen lassen – entweder von einem zertifiziertem Energieberater oder von einem Architektur- oder Ingenieurbüro. Lassen Sie sich von Ihrem Makler beraten, wer dafür aus seinem Netzwerk in Frage kommt. Ist der Energieausweis erstellt, ist er zehn Jahre gütig.

Haben Sie Fragen zum Energieausweis oder zum Verkauf einer Immobilie? Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gern!

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Viele Eigentümer denken, es sei kein Hexenwerk, die eigene Immobilie selbst zu veräußern. Gute Bilder sind doch schnell gemacht und eine ansprechende Annonce ist fix verfasst. Doch das ist ein Trugschluss. Es gibt Fehler, die oft bei Vorbereitung und Durchführung des Verkaufs unterlaufen.

Um den Verkauf Ihrer Ulmer oder Neu-Ulmer Immobilie erfolgreich abzuwickeln, sollte mittels eines bestechenden Exposés die passende Zielgruppe angesprochen werden. Zudem müssen noch diverse Unterlagen besorgt, unzählige Besichtigungen durchgeführt und knallharte Preisverhandlungen absolviert werden.

Alles hat seinen Preis

Zunächst gilt es einen passenden Angebotspreis zu ermitteln. Dass dies nicht leicht ist, wenn das eigene Herz an der Immobilie hängt und schöne Erinnerungen mit dieser verbunden sind, ist verständlich. Leider können Sie mit einem überhöhten Preis potenzielle Käufer vergraulen und so die Immobilie am Markt zum Ladenhüter werden lassen. In diesem Punkt kann Sie ein ortskundiger Ulmer Makler aus unserem Team von Hirn Immobilien unterstützen: Schließlich kennt er vergleichbare Objekte in der Region in und um Ulm sowie Neu-Ulm und kann – anhand zertifizierter Verfahren – den Immobilienwert kompetent ermitteln.

Bilder lassen Herzen höherschlagen

Jeder Immobilienverkauf lebt von einem aussagekräftigen Exposé. Spricht dieses Kaufwillige nicht an, kommt die Immobilie gar nicht in die engere Wahl und erweckt nicht den Wunsch nach einer Vor-Ort-Besichtigung. Zwar sollte die Realität halten, was das Bildmaterial verspricht, jedoch ist dies bei professionellen Bildern ein Leichtes. Das Sahnehäubchen stellt dann ein digitaler 360°- Rundgang dar. Spätestens hier erleben Interessenten die Immobilie hautnah. Hier keimt so mancher Kaufentschluss.

Gemütlichkeit punktet

Home Staging gilt als besonders verkaufsfördernd. Ist die Wohnung behaglich hergerichtet, können Interessenten sich viel besser ein Bild ihres zukünftigen Lebens in der Immobilie machen. Als Privatperson bedarf es hierfür geeigneter Möbel und eines Gefühls für Design. Nicht einfach, will man diese Aufgabe allein stemmen. Immerhin winkt ein Plus von einigen Zehntausend Euro beim Verkauf.

Zusatzstress durch Terminmanagement

Immobilienbesitzer, die verkaufen möchten, müssen mit vielen Telefonaten und Vor-Ort-Terminen rechnen. Viele unterschätzen diesen Arbeitsaufwand. Allzeit – auch am Wochenende – erreichbar zu sein, ist anstrengend. Hinzu kommen zahlreiche Besichtigungstermine mit Interessenten. Jedoch verfügen manche von ihnen gar nicht über das nötige Kleingeld zur Finanzierung oder die Immobilie entspricht am Ende doch nicht ihrem Geschmack. Ein erfahrener Makler jedoch weiß, woran man Besichtigungstouristen erkennt und was es beim Besichtigungsmanagement zu beachten gilt.

Handeln will gelernt sein

Sind Interessenten gefunden, geht es ans Eingemachte. Es wird gehandelt und gefeilscht, bis eine Partei nachgibt oder aussteigt. Hier strategisch an die Sache ranzugehen und die richtige Balance zu finden, sodass am Ende ein Nachlass gewährt werden kann, ist eine Herausforderung. Schließlich wollen beide Seiten mit einem guten Gefühl die Verhandlungen verlassen und schlussendlich mit einem zufriedenen Lächeln den Notarvertrag unterzeichnen.

Möchten Sie Fehler beim Immobilienverkauf vermeiden? Kontaktieren Sie unser professionelles Ulmer Maklerteam! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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