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Viele Eigentümer interessiert, wie viel ihre Immobilie, z.b. in der Region Ulm/Neu-Ulm, aktuell wert ist – auch, wenn sie gar nicht verkaufen wollen. Steht allerdings der Verkauf an, führt an einer professionellen Wertermittlung kein Weg vorbei. Schließlich soll die Immobilie weder unter Wert verkauft noch zum Ladenhüter werden. Worauf achtet ein Qualitätsmakler und welche Rolle spielt der ermittelte Wert bei der Preisstrategie?

Immer wieder versuchen Eigentümer ihre Immobilie auf eigene Faust zu verkaufen und setzen einen Angebotspreis fest, den sie für angemessen halten oder auf den sie durch Vergleiche mit anderen Immobilien gekommen sind.

Doch häufig sind sie dann überrascht, wenn sich kein Interessent meldet. Entweder ist dann der Preis zu hoch. Oder aber zu niedrig und Interessenten melden sich nicht, weil sie skeptisch sind. Denn sie kennen in der Regel den Immobilienmarkt und die Preise sehr gut. Zuweilen geht die Immobilie auch schneller weg als gedacht. Das kann auch ein Zeichen dafür sein, dass der Preis wohl zu niedrig war.

Wie arbeitet der Qualitätsmakler?

Erfahrene Immobilienprofis – wie unser Team von Hirn Immobilien Ulm – greifen auf drei Verfahren zurück, die in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) gesetzlich geregelt sind. Das sind das Vergleichswertverfahren, das Sachwertverfahren und das Ertragswertverfahren. Welches im Einzelfall angewendet wird, hängt von der Art der Immobilie ab.

Dabei greifen Profimakler zwar auf Software zurück, sie nehmen aber auch die Immobilie vor Ort in Augenschein und prüfen die relevanten Unterlagen. Denn jede Immobilie ist individuell und Belastungen wie Wohnrechte oder Hypotheken, die den Wert mindern, stehen im Grundbuch. Selbst Immobilien mit ähnlichen Lagen, Baujahr und Ausstattung können sich durch unterschiedliche Erhaltungszustände im Wert unterscheiden.

Ein neuer entscheidender Faktor beim Immobilienwert

Neben den Faktor Lage, als dem zumeist wichtigsten Kriterium beim Immobilienwert, ist inzwischen die Energieeffizienz getreten. Da Immobilienkäufer laut Gesetz verpflichtet sind, innerhalb von zwei Jahren nach Kauf energetisch zu sanieren, müssen unsanierte Immobilie teilweise große Preisabschläge hinnehmen.

Die Preisstrategie

Der ermittelte Immobilienwert ist nicht gleich der Angebotspreis. Ob es ratsam ist, den Preis leicht über den ermittelten Wert zu legen, um Verhandlungsspielraum zu haben, oder darunter, um mehr Nachfrage zu generieren, ist vom Einzelfall abhängig.

Ein lokaler Qualitätsmakler kennt den örtlichen Immobilienmarkt und weiß, mit welcher Strategie sich ein marktgerechter Verkaufspreis erzielen lässt. Er verhandelt mit Interessenten und kann immer darauf verweisen, dass der Immobilienwert professionell und rechtssicher ermittelt wurde.

Möchten Sie wissen, wie viel Ihre Immobilie im Alb-Donau-Kreis aktuell wert ist oder suchen Sie Unterstützung beim Immobilienverkauf? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweis

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s DALL·E.

Eine Scheidung ist eine kräftezehrende Angelegenheit. Droht dann auch noch der Ärger um den Verbleib der gemeinsamen Immobilie, können die beiden Ex-Partner schnell an ihre Grenzen kommen.

Spätestens nachdem das Trennungsjahr zu Ende ist, müssen die beiden Ex-Partner entscheiden, was mit dem gemeinsamen Zuhause geschehen soll. Möchte ein Partner verkaufen und der andere ist vehement dagegen, kann dies sogar zu Gerichtsprozessen führen.

Was tun, wenn eine Einigung nicht möglich ist?

Erst wenn das Trennungsjahr beendet ist, tritt wieder eine veränderte Rechtslage ein, in der Partner die Möglichkeit haben, den Verkauf des Hauses zu verlangen. Natürlich muss in dieser Phase überhaupt erst einmal festgestellt werden, ob nicht bereits bestimmte Eigentumsverhältnisse vorliegen. Oft möchte einer der beiden die Immobilie behalten und den anderen auszahlen.

Teilungsversteigerung vermeiden

Ist keine Einigung in Sicht, ebnet dies unweigerlich den Weg hin zu einer Teilungsversteigerung. Bei einer solchen wird nicht teilbares in teilbares Vermögen umgewandelt. Ist das Trennungsjahr beendet, haben die ehemaligen Partner das Recht, eine Teilungsversteigerung herbeizuführen und den Verkauf des Hauses zu verlangen. Doch hier ist Vorsicht geboten, denn bei einer Teilungsversteigerung wird die Immobilie häufig unter Wert verkauft.

Welche Optionen bieten sich Betroffenen beim Streit um Scheidungsimmobilien?

– professionelle Hilfe in Anspruch nehmen
– Teilung der Immobilie
– Immobilie behalten und gemeinsam vermieten
– Verkauf der Immobilie

Welche Vor- und Nachteile gibt es?

Bei einer Scheidungsimmobilie haben die Beteiligten verschiedene Optionen. Sind beide Parteien friedlich auseinander gegangen, ist eine physische Teilung, bei der die Wohnbereiche einfach getrennt werden, denkbar. Genauso gut lässt sich das Eigentum behalten und gemeinsam vermieten. In beiden Fällen braucht es jedoch ein Mindestmaß an Konsens. Denn solche Lösungen können im Umkehrschluss schnell zu erneutem Konfliktpotenzial führen.

Von Anfang an auf professionelle Begleitung setzen

Gerade bei Ex-Partnern, welche sehr miteinander zerstritten sind, ist ein Verkauf oftmals die beste Lösung. Denn dieser schafft Klarheit über die finanzielle Situation und löste beide aus ihren Verantwortlichkeiten. Ein Makler, der hierbei als Mediator auftritt, wirkt unterstützend und kann helfen, die Kommunikation beider zu verbessern. Auf diese Weise können oftmals doch noch gütliche Einigungen erzielt werden. Erfahrene Immobilienmakler verfügen über die nötige Expertise und erzielen oftmals die höchsten Erlöse für Scheidungsimmobilien.

Sie stehen kurz vor der Scheidung und möchten wissen, was Sie mit der gemeinsamen Ulmer oder Neu-Ulmer Immobilie machen sollen? Lassen Sie sich von uns beraten!

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © serezniy/Depositphotos.com