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Nicht nur in der Region Ulm und Umgebung sondern auch bundesweit ist die Nachfrage nach Immobilien gesunken und damit auch die Preise. Bevor die Zinsen weiter steigen, kann jetzt der richtige Moment für den Immobilienerwerb sein. Ob sich der Bau oder eher der Kauf einer Bestandsimmobilie lohnt, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab. Hier stellen wir Ihnen ein paar wichtige Kriterien vor. Im Einzelfall sollten Sie sich aber von einem erfahrenen Immobilienprofi beraten lassen.

Wer den Wunsch nach einem Eigenheim hegt, steht häufig vor der Entscheidung, ob er bauen oder kaufen soll. Einen entscheidenden Einfluss hat darauf der örtliche Immobilienmarkt, in der die Traumimmobilie stehen soll. In ländlichen Regionen sind gewöhnlich sowohl Baugrundstücke als auch Bestandsimmobilien zu finden, wohingegen im städtischen Raum Baugrundstücke rar sind. Darüber hinaus spielen aber auch persönliche Vorlieben und Möglichkeiten eine Rolle.

Freiheit

Viele träumen davon, ihr eigenes Haus zu gestalten. Was viele individuelle Häuslebauer jedoch häufig nicht bedenken, ist, dass es im Falle des Verkaufs oft schwieriger ist, einen Käufer zu finden. Denn andere Interessenten haben zumeist auch andere Bedürfnisse. Das kann sich auch auf den Preis auswirken.

Lage

In Ulmer oder Neu-Ulmer Zentrumsnähe ein Baugrundstück zu finden, ist fast wie ein Sechser im Lotto. Wer dieses seltene Glück haben sollte, wird in der Regel dafür auch tiefer in die Tasche greifen müssen. Zwar besteht die Möglichkeit, eine Bestandsimmobilie in Zentrumsnähe abzureißen und neu zu bauen. Jedoch ist das meist nur wirtschaftlich, wenn der Preis der Bestandsimmobilie gegen Null geht oder auf dem Grundstück größer neu gebaut werden darf.

Stress

Viele private Bauherren unterschätzen den Stress, den der Neubau mit sich bringt. Immer wieder müssen Entscheidungen getroffen oder sich geeinigt werden. Sie mag Landhaus-Stil, er mag es lieber modern. Sie mag Dielen, er mag Fliesen.

Zeit

Die Erkenntnis ist nicht überraschend: Ein Neubau kostet Zeit. Viele sind jedoch überrascht, wenn Sie erfahren, dass von der ersten Idee bis zum einzugsbereiten Haus zwei Jahre vergehen können. Zwar gibt es Anbieter von Massivhäusern, die eine Fertigstellung in drei Monaten versprechen. Bei einem vom Architekten geplanten Haus dauert es in der Regel länger. Bei individueller Gestaltung entstehen zwangsläufig mehr Rückfragen.

Kosten

In der Regel ist bauen teurer als kaufen. Ebenso kann man für gewöhnlich ohne größere Investitionen in eine Bestandsimmobilie einziehen. Beim Neubau kann es zu Zusatzkosten kommen, beispielsweise durch Baustopp wegen schlechter Witterung oder weil es zu Baupfusch kommt. Häufig wird auch vergessen, die Miete, die während der Bauphase für die aktuelle Wohnung noch gezahlt werden muss, in die Kalkulation mit einzubeziehen. Das kann besonders ein Problem werden, wenn es beim Bau zu Verzögerungen kommt, weil vielleicht Material fehlt.

Wenn Sie wissen möchten, ob sich in Ihrem Fall der Kauf oder der Bau lohnt, kontaktieren Sie unser Team von Hirn Immobilien Ulm! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweis:

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis:

Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Früher war vermeintlich alles besser: Paare haben ordentlich geheiratet, dann Wunschkinder bekommen und die Traumimmobilie gekauft. Die Zeiten haben sich jedoch geändert: Heute hält so manches Liebesglück, weil eben keine offizielle Verpflichtung die Liebe belastet. Schließlich wird ein Bund fürs Leben im Herzen geschlossen und nicht auf Papier, von Beamten verbrieft und besiegelt. Doch unverheiratete Paare sollten beim Eigentumerwerb einiges beachten.

Vielleicht fragen Sie sich, ob das möglich ist: Zusammen eine Immobilie kaufen, ohne Ehering am Finger. Die gute Nachricht vorab: Selbstverständlich geht das im 21. Jahrhundert. Jedoch sollten Verliebte bei allem Vertrauen keinesfalls auf die Regelung der Eigentumsverhältnisse verzichten.

Grundbuchblatt als Tor zur Glückseligkeit

Gerade Paare, die nicht vorm Traualtar standen, sollten zwingend beide als Eigentümer im Grundbuch stehen. Der Grund ist simpel: Wer keinen Kaufvertrag unterschrieben hat, ist offiziell nicht Eigentümer, unabhängig davon, wieviel persönliche Ersparnisse er einst investierte.

Ehre, wem Ehre gebührt

Falls die Immobilienfinanzierung nicht gleichberechtigt stattgefunden hat oder ein Partner merklich mehr Eigenkapital eingebracht hat, sollte dies im Grundbuch Erwähnung finden. Schließlich soll sauber dokumentiert werden, wer am Ende des Tages zu welchem Anteil Immobilieneigentümer ist.

Des Notars täglich Brot: Tilgung und Wohnrecht bei Trennung

Das Thema Hypothek gehört in fachkundige Hände. Mit Hilfe eines Notars wird frühzeitig per Vertrag festgezurrt, wer die monatliche Darlehenstilgung fortan übernimmt. Auch gilt es, zu regeln, wer für welchen Zeitraum in der Immobilie verbleiben darf. Wer hier vorausschauend handelt, erspart sich später womöglich einen nervenraubenden Rosenkrieg. Sollten Sie bei der Suche nach einem kompetenten Notar Hilfe brauchen, stehen wir Ihnen von Hirn Immobilien Ulm als Makler des Vertrauens jederzeit gern zur Seite.

Nur für schlaue Köpfe: Partnerschaftsvertrag abschließen

Ein Partnerschaftsvertrag ist eine gute Idee. Jeder Fachanwalt oder Notar kann Sie hier kompetent unterstützen. Besonders zu empfehlen ist solch ein Vertrag, wenn Grund und Boden nicht auf Ihren Namen laufen: Nach deutschem Recht gehört dem Eigentümer stets die draufbefindliche Immobilie.

Sollten Sie sich jedoch partout nicht mit Ihrer ehemals großen Liebe einigen können, bleibt nur noch eine Teilungsversteigerung durchzuführen. Der Preis für diesen rabiaten Entschluss: Die Immobilie geht deutlich unter Wert über den Ladentisch. Ob nachpartnerschaftliches Gezänk diesen materiellen Verlust wett macht, bleibt – mit klarem Kopf – zu bezweifeln.

Unliebsames Testament als wichtige Absicherung

Segnet ein Partner das Zeitliche, so hat der Verbliebene, unverheiratet, keinerlei Anspruch auf dessen Nachlass. Es greift direkt die gesetzliche Erbfolge. Lebenspartner können hier unter Umständen leer ausgehen: Daher ist ein vom Notar beurkundetes Testament oder ein Erbvertrag wichtig. Hier setzt der Erblasser fest, was mit der Immobilie nach seinem Ableben passiert. Zwar beschäftigt sich keiner gern mit diesem unschönen Thema, jedoch ist gut geplant, halb gewonnen.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema oder brauchen Sie Unterstützung beim Immobilienkauf in unseren schönen Regionen Ulm und Neu-Ulm? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern unverbindlich und beantworten all Ihre Fragen!

Hinweise:

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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