Schlagwortarchiv für: Immobilie verkaufen wegen Scheidung

Eine Scheidung ist eine kräftezehrende Angelegenheit. Droht dann auch noch der Ärger um den Verbleib der gemeinsamen Immobilie, können die beiden Ex-Partner schnell an ihre Grenzen kommen.

Spätestens nachdem das Trennungsjahr zu Ende ist, müssen die beiden Ex-Partner entscheiden, was mit dem gemeinsamen Zuhause geschehen soll. Möchte ein Partner verkaufen und der andere ist vehement dagegen, kann dies sogar zu Gerichtsprozessen führen.

Was tun, wenn eine Einigung nicht möglich ist?

Erst wenn das Trennungsjahr beendet ist, tritt wieder eine veränderte Rechtslage ein, in der Partner die Möglichkeit haben, den Verkauf des Hauses zu verlangen. Natürlich muss in dieser Phase überhaupt erst einmal festgestellt werden, ob nicht bereits bestimmte Eigentumsverhältnisse vorliegen. Oft möchte einer der beiden die Immobilie behalten und den anderen auszahlen.

Teilungsversteigerung vermeiden

Ist keine Einigung in Sicht, ebnet dies unweigerlich den Weg hin zu einer Teilungsversteigerung. Bei einer solchen wird nicht teilbares in teilbares Vermögen umgewandelt. Ist das Trennungsjahr beendet, haben die ehemaligen Partner das Recht, eine Teilungsversteigerung herbeizuführen und den Verkauf des Hauses zu verlangen. Doch hier ist Vorsicht geboten, denn bei einer Teilungsversteigerung wird die Immobilie häufig unter Wert verkauft.

Welche Optionen bieten sich Betroffenen beim Streit um Scheidungsimmobilien?

– professionelle Hilfe in Anspruch nehmen
– Teilung der Immobilie
– Immobilie behalten und gemeinsam vermieten
– Verkauf der Immobilie

Welche Vor- und Nachteile gibt es?

Bei einer Scheidungsimmobilie haben die Beteiligten verschiedene Optionen. Sind beide Parteien friedlich auseinander gegangen, ist eine physische Teilung, bei der die Wohnbereiche einfach getrennt werden, denkbar. Genauso gut lässt sich das Eigentum behalten und gemeinsam vermieten. In beiden Fällen braucht es jedoch ein Mindestmaß an Konsens. Denn solche Lösungen können im Umkehrschluss schnell zu erneutem Konfliktpotenzial führen.

Von Anfang an auf professionelle Begleitung setzen

Gerade bei Ex-Partnern, welche sehr miteinander zerstritten sind, ist ein Verkauf oftmals die beste Lösung. Denn dieser schafft Klarheit über die finanzielle Situation und löste beide aus ihren Verantwortlichkeiten. Ein Makler, der hierbei als Mediator auftritt, wirkt unterstützend und kann helfen, die Kommunikation beider zu verbessern. Auf diese Weise können oftmals doch noch gütliche Einigungen erzielt werden. Erfahrene Immobilienmakler verfügen über die nötige Expertise und erzielen oftmals die höchsten Erlöse für Scheidungsimmobilien.

Sie stehen kurz vor der Scheidung und möchten wissen, was Sie mit der gemeinsamen Ulmer oder Neu-Ulmer Immobilie machen sollen? Lassen Sie sich von uns beraten!

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © serezniy/Depositphotos.com

Wer kennt es nicht: Erst ist es die ganz große Liebe, später zerbricht das Glück und am Ende bleibt nur noch ein großer Scherbenhaufen übrig. Die Ehe ist kaputt und es geht nur noch darum, sich räumlich und finanziell zu trennen. Doch was passiert, wenn man zusammen eine Immobilie, z.B. in den Donaustädten Ulm und Neu-Ulm, besitzt?

Die Tücken der Zugewinngemeinschaft

Wird nach Schließung der Ehe nicht explizit ein Ehevertrag aufgesetzt, leben Frau und Mann automatisch in einer Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet konkret, dass alle Vermögenswerte, die vor der Trauung vorhanden waren, der jeweiligen Person gehören und alle Besitztümer, die innerhalb der Ehe angeschafft wurden, beiden Parteien hälftig zuzurechnen sind. Bei einer Scheidung erfolgt sodann der sogenannte Zugewinnausgleich. Im Zuge dessen wird das Vermögen beider Partner bei Schließung und bei Scheidung der Ehe verglichen. Derjenige, der stärker profitierte, muss den anderen Partner auszahlen, sodass nach Ende der Ehe beide Lager einander gleichgestellt sind.

Scheidung und beide Ehepartner im Grundbuch gelistet

Wird die Immobilie während der Ehe angeschafft, gehört sie im Normalfall den Eheleuten je zur Hälfte. Beide sind gleichberechtigt als Eigentümer im Grundbuch vermerkt. Es stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten das ehemalige Liebespaar nun hat: Zunächst kann die Immobilie aufgeteilt werden. Jeder bekommt z.B. eine Wohnung des Hauses und darf dort wohnen bleiben. Dies ist denkbar, indem die Immobilie in zwei in sich geschlossene Einheiten getrennt wird. In der Praxis wird dies kaum gemacht. Der Grund ist simpel: Nach einer Trennung mit dem ehemaligen Traummann oder der Traumfrau weiterhin unter einem Dach zu leben, scheint nicht besonders erstrebenswert.

Tatsächlich wird die Immobilie im Regelfall verkauft. Es sei denn, ein Ehepartner übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen Partner aus. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Immobilie sofort auf die gemeinsamen Kinder zu überschreiben. Zu guter Letzt kann man sich auch für die gemeinsame Vermietung des Gebäudes entscheiden und sich die daraus entstehenden Einnahmen hälftig teilen. Vorausgesetzt, die ehemaligen Eheleute haben sich noch nicht schlimm zerworfen.

Immobilie mit Hypothek bei Scheidung

Ist die Grundschuld zum Zeitpunkt der Scheidung noch nicht abbezahlt, müssen die Ehepartner sich einigen, wie jetzt zu verfahren ist. Es besteht zum einen die Möglichkeit, den Kreditvertrag vorzeitig aufzulösen. Dann muss derjenige, der die Immobilie behalten möchte, einen neuen Kredit aufnehmen. Oder Sie entscheiden sich, gemeinsam weiter zu tilgen. War die Immobilie z.B. als finanzielle Sicherheit der Kinder gedacht, könnte dies auch ein gangbarer Weg sein.

Unüberbrückbare Differenzen führen zur Zwangsversteigerung der Immobilie

Scheint es unmöglich, einen gemeinsamen Weg zu finden, kann jeder Ehepartner beim Amtsgericht eine Teilungsversteigerung erwirken. Der andere wird dann über diesen Umstand informiert und hat sodann eine Frist von zwei Wochen, Widerspruch gegen dieses Vorhaben einzulegen. Kommt es schlussendlich zur Versteigerung, wird die Immobilie vermutlich weit unter Wert ihren Besitzer wechseln. Damit ist keinem gedient. Daher: Suchen Sie gemeinsam nach einer sinnvollen Lösung. Ihr Seelenfrieden und Ihr Portemonnaie werden es Ihnen danken.

Haben Sie Fragen zum Thema Scheidung? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern!

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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