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Viele Menschen träumen auch weiterhin davon, in den eigenen vier Wänden zu leben. Gerade im städtischen Raum, also auch in und um Ulm, erfreuen sich Eigentumswohnungen großer Beliebtheit. Endlich kann man sich alles so gestalten, wie man es möchte! Doch Vorsicht: nicht alles kann dabei allein entschieden werden. Als Wohnungseigentümer wird man auch Teil einer Eigentümergemeinschaft (WEG). Und die hat ihre ganz eigenen Bestimmungen, die es zu beachten gilt.

Erwirbt man eine Wohnung, wird man nicht nur deren Eigentümer, man erwirbt auch einen Teil der gesamten Immobilie. Damit werden Sie automatisch Mitglied in der WEG und entscheiden zusammen mit den anderen Eigentümern über alles, was die Gesamtimmobilie betrifft. Aber auch, wenn Sie Veränderungen an der eigenen Wohnung anstreben, bedarf manches der Zustimmung der gesamten Eigentümergemeinschaft. Wir beraten Sie gerne, was dazu gehört und geben Ihnen an dieser Stelle schon mal einen Überblick.

Sondereigentum: das gehört Ihnen allein

Das sogenannte Sondereigentum umfasst die Räume der Wohnung und die dazu gehörenden Teile des Gebäudes. Dort dürfen Sie nach Belieben Gestaltungen und Änderungen vornehmen, solange das Sondereigentum des Nachbarn oder das Gemeinschaftseigentum davon nicht beeinflusst werden. Sie träumen von einer Küche, die in den Wohnbereich integriert ist und nur eine Wand ist im Weg? Diese können Sie einreißen und den Grundriss Ihrer Wohnung verändern, ohne dass es fremder Zustimmung bedarf. Informieren Sie vorher Ihre Nachbarn, wenn es durch Baumaßnahmen laut werden könnte.

Gemeinschaftseigentum: das gehört der WEG

Zum Eigentum aller gehören zum Beispiel das Dach, die Fenster, das Treppenhaus, die tragenden Gebäudeteile, die Grünanlagen und, falls vorhanden, die Tiefgarage. Soll daran etwas saniert oder renoviert werden, muss die Mehrheit der WEG dafür stimmen. Aber auch, wenn Sie Ihren eigenen Strom mit einem Balkonkraftwerk erzeugen oder eine Ladesäule für Ihr E-Auto anschaffen wollen, müssen Sie das mit Ihrer Eigentümergemeinschaft abstimmen.

Vorher informieren: Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Protokolle

Wenn Sie sich für den Kauf einer Wohnung entschieden haben, sollten Sie sich vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags noch ein paar Unterlagen der WEG ansehen. Ihr Makler kann Sie bei der Lektüre unterstützen und eventuelle Fragen beantworten.  In der Teilungserklärung finden Sie eine Auflistung über Gemeinschafts- und Sondereigentum sowie ein Aufteilungsplan, der die einzelnen Wohnungen und deren Räume zeigt. Die Gemeinschaftsordnung weist aus, wie die Rechte und Pflichten aussehen, die ein Eigentümer gegenüber der Verwaltung hat. Auch die Stimmrechts- und Kostenverteilungsregeln können Sie dort nachlesen.

Zudem haben Sie das Recht, sich die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen anzuschauen. Dort können Sie sich einen Überblick darüber verschaffen, was bereits entschieden wurde und auch, wo es eventuell schwierig werden könnte.

Sie möchten Eigentum im Alb-Donau-Kreis erwerben und sind sich unsicher, ob es eine Wohnung oder ein Haus sein soll? Kontaktieren Sie unser Team von Hirn Immobilien Ulm! Wir beraten Sie gern zu all Ihren Fragen.

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Mitte Juni 2023 hat die Europäische Zentralbank (EZB) erneut den Leitzins um 0,25 Prozent auf 4 Prozent angehoben. Für Kaufinteressenten macht es die Immobiliensuche nicht einfacher. Denn die Erhöhung des Leitzinses geben die Banken an ihre Kredite weiter. Die Immobilienfinanzierung wird also teurer. Warum die Immobilienfinanzierung trotzdem klappen kann, erfahren Sie hier. Obwohl die Inflationsrate im Euroraum von 7,2 Prozent im April auf 6,1 Prozent Mai gesunken ist, sah sich die EZB genötigt, den Leitzins um 0,25 Prozent anzuheben. So soll die hohe Inflation wieder in den Griff bekommen und auf ein Niveau von 2 Prozent gebracht werden. Dabei hat die EZB unterschiedliche wirtschaftliche Stärken im Euroraum zu berücksichtigen. Die Abwägung ist also nicht einfach. Für Deutschland bedeutet es jedenfalls, dass auch die Zinsen für Kredite steigen.

Nicht verunsichern lassen

Wer einen Kredit oder eine Anschlussfinanzierung für seine Immobilie benötigt, muss tiefer in die Tasche greifen. Dennoch sollten Sie sich nicht verunsichern lassen. Eine Immobilienfinanzierung ist nach wie vor möglich. Vor allem, wenn man die Mieten betrachtet. Und darüber hinaus gibt es jetzt wieder Verhandlungsspielräume mit dem Verkäufer, weil die Nachfrage gesunken ist. Denn durch die gestiegenen Zinsen haben viele Menschen den Kauf der eigenen vier Wände aufgeschoben und sich wieder dem Mietmarkt zugewendet. Dadurch steigt der Druck auf dem Mietmarkt und mit ihm die Mieten. Je nach Vergleich von Finanzierungsangeboten können Miethöhe und Finanzierungsrate gleichauf liegen. Der Immobilienkauf bleibt also eine Alternative. Es kommt aber auf die passende Herangehensweise an.

Den Finanzierungsprofi in Ulm fragen

Um Fehler zu vermeiden und Kosten zu sparen, sollten Sie sich von einem Finanzierungsexperten beraten lassen. Er rechnet mit Ihnen durch, wie viel Immobilie Sie sich leisten können und hilft Ihnen, eine zu Ihren Bedürfnissen passende Finanzierung zu finden. Zudem kann er Ihnen sagen, ob es sich lohnt, die monatliche Tilgungsrate zu senken und den Tilgungszeitraum zu verlängern.

Den Immobilienprofi in Ulm fragen

Bei der Suche nach einer passenden Immobilie in Ulm und der Region hilft Ihnen Ihr lokaler Qualitätsmakler. Auch hilft er Ihnen bei der Frage, wie viel Immobilie Sie sich leisten können. Vielleicht hat er zum Beispiel schon eine passende Eigentumswohnung, ein passendes Einfamilienhaus oder eine passende Doppelhaushälfte für Sie in seiner Datenbank, die noch nicht offiziell im Vermarktungsprozess ist. Er empfiehlt Ihnen auch einen neutralen Finanzierungsexperten. Darüber hinaus ist ein Profimakler bei der Verhandlung mit dem Verkäufer nahezu unerlässlich. Er kennt den lokalen Immobilienmarkt der Stadt Ulm und des Ulmer Umlands, weiß, wie viel Immobilien hier aktuell wert sind und ist geschult, dem Verkäufer zu erklären, warum seine Preisforderungen derzeit zu hoch sind – wenn sie es sind. Denn sowohl was das Marktgeschehen als auch was die Finanzierungsanforderungen der Banken angeht, ist er immer auf dem Laufenden. Suchen Sie Unterstützung bei der Immobiliensuche und Finanzierung in der malerischen Stadt an der Donau? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.   Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.   Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.   Foto: © sqback/Depositphotos.com