Das gehört in einen gewerblicher Mietvertrag
Das gehört in einen gewerblicher Mietvertrag
Das gehört in einen gewerblicher Mietvertrag
Immer öfter ziehen es Paare vor ihr Leben lang unverheiratet zu bleiben. Doch was passiert mit der gemeinsamen Immobilie, wenn einer von beiden stirbt? Im deutschen Recht werden Personen in nichtehelichen Lebensgemeinschaften wie fremde Dritte behandelt. Das heißt: stirbt einer von beiden, erbt der andere nichts – solang nicht Vorsorge getroffen wurde.
Für unverheiratete Paare gilt kein gesetzliches Erbrecht. Im Todesfall kann der hinterbliebene Partner nur dann Erbe werden, wenn er im Testament steht oder ein Erbvertrag aufgesetzt wurde. Existiert beides nicht, kann es für den hinterbliebenen Partner schwierig werden.
Verwandte oder Staat
Existieren weder Testament noch Erbvertrag greift die gesetzliche Erbfolge und das Erbe geht an die nächsten Verwandten des Verstorbenen. Ist unklar, ob es Verwandte gibt, kümmert sich ein Nachlasspfleger um das Erbe. Das heißt: er macht sich auf die Suche nach Verwandten. Lassen sich wirklich keine Verwandten ausmachen, erbt der Staat. So oder so geht der verbliebene Partner leer aus.
Ein Beispiel
Ein Paar – nennen wir sie Marie und Thomas – hat 30 Jahre zusammengelebt, nicht geheiratet und keine Kinder. Thomas erbte von seinen Eltern eine Immobilie, in die er mit Marie gezogen ist. Plötzlich stirbt Thomas bei einem Unfall. Ein Testament oder ein Erbvertrag wurden nie aufgesetzt. Nun geht das Erbe, inklusive der Immobilie, in der Marie und Thomas 20 Jahre glücklich gelebt haben, an die durch die gesetzliche Erbfolge bestimmten Verwandten. In unserem Beispiel sind das ein Onkel und eine Tante von Thomas. Marie erbt nichts.
Beide sind Eigentümer der Immobilie
Nehmen wir an, Thomas hat kurz nach dem Erbe der Immobilie Marie als weitere Eigentümerin im Grundbuch eintragen lassen. Dann kommt auf Marie eine Erbauseinandersetzung zu. – Das Gleiche gilt übrigens, wenn beide eine Immobilie gekauft haben und gemeinsam als Eigentümer im Grundbuch stehen. – Denn Marie ist weiterhin nur Eigentümerin Ihres Teils der Immobilie. Thomas‘ Teil geht nach wie vor an seine Tante und seinen Onkel. Mit beiden bildet Marie nun eine Erbengemeinschaft.
Zwangsversteigerung vermeiden
Marie muss sich mit beiden einigen, wie es mit der Immobilie weitergehen soll. Sie möchte natürlich gern darin wohnen bleiben, kann aber beide nicht auszahlen. Onkel und Tante drängen deshalb auf den Verkauf. Marie weigert sich aber. Daraufhin beantragt die Tante die Zwangsversteigerung der Immobilie. Marie wird also rechtlich zum Verkauf gezwungen. Allerdings wird die Immobilie bei der Zwangsversteigerung – wie es häufig vorkommt – für weniger verkauft, als sie eigentlich wert ist. Alle drei ärgern sich.
Erbe frühzeitig regeln
Damit Lebensgefährten sichergehen können, dass im Todesfall der geliebte Partner erbt, müssen sie das in einem Testament oder Erbvertrag regeln. Ein lokaler Immobilienprofi berät Eigentümer, welche Möglichkeiten im Erbfall für die Immobilie bestehen.
Sind Sie sich unsicher, was die beste Lösung für Ihre Immobilie im Erbfall ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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Das gehört in einen gewerblicher Mietvertrag
Das gehört in einen gewerblicher Mietvertrag
Wann ist es eine gewerbliche Vermietung
Für Anleger sind vermietete Immobilien interessant, weil sofort Mieteinnahmen vorhanden sind und die Vermarktung der einzelnen Wohnungen nicht notwendig ist. Für den Verkäufer allerdings wirkt sich das auf den Verkaufspreis aus und er muss mit einer geringeren Nachfrage rechnen. Für den Verkauf sollte man daher auf ein paar Punkte achten.
Kauf bricht nicht Miete
Um eine Immobilie leerstehend zu verkaufen, kann man den bestehenden Mietern nicht einfach kündigen. Bestehende Mietverhältnisse müssen vom Käufer mit den gleichen Konditionen übernommen werden. Jedes Mietverhältnis ist geschützt. Anders sieht es aus, wenn der Käufer einer Wohnung oder eines Hauses Eigenbedarf nach dem Kauf anmeldet, da ein enger Verwandter oder er selbst darin wohnen möchte. Mit einem Mietaufhebungsvertrag kann ein Vermieter Mietern eine Abfindung vorschlagen und eventuell eine Ersatzimmobilie anbieten. Ein lokaler Makler kann an dieser Stelle vermittelnd tätig werden und eine passende Immobilie finden.
Vorkaufsrecht des Mieters berücksichtigen
Hat ein Eigentümer vor, eine Immobilie zu verkaufen, sollte er den oder die Mieter rechtzeitig darüber informieren. Beispielsweise müssen Besichtigungstermine mit dem Mieter ausgemacht werden. Auch wenn ein Vermieter diese 24 Stunden vorher anmelden kann, sollte er doch den Mietern Zeit einräumen, sich zu organisieren.
Wichtig ist zu wissen, dass Mieter ein Vorkaufsrecht haben, wenn ihre Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt und in der Folge verkauft werden soll. Spätestens, wenn der Kaufvertrag aufgesetzt wird, stehen Eigentümer in der Pflicht, den Inhalt dieses Vertrages mitzuteilen. Danach hat der Mieter zwei Monate Zeit, sein Vorkaufsrecht wahrzunehmen und die Immobilie zu den gleichen Konditionen zu erwerben.
Vermarktung und Zielgruppe
Neben Immobiliensuchenden, die nach dem Erwerb einer vermieteten Immobilie auf den Eigenbedarf hoffen, sind es vor allem Kapitalanleger, die an dieser interessiert sind und damit im Endeffekt Rendite erzielen wollen. Der Vorteil liegt auf der Hand: die Mietersuche fällt aus, Mieteinnahmen werden sofort generiert.
Das bedeutet aber auch, dass die Vermarktung anders geführt werden muss als sonst. Zum Beispiel muss das Exposé um eine Kalkulation der Rendite ergänzt werden. Bei der Berechnung kommt es auf die Höhe der Mieteinnahmen im Vergleich zum Kaufpreis, anstehende Modernisierungsmaßnahmen und die Miethöhe im Vergleich zum ortsüblichen Mietspiegel an. Verkäufern von vermieteten Immobilien wird empfohlen, sich an einen Profimakler zu wenden, der mit Erfahrung, Markt- und Ortskenntnis beraten kann und sichere Verkaufsgespräche führen kann.
Sie suchen Unterstützung für den Verkauf einer vermieteten Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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