Eine Scheidung ist eine kräftezehrende Angelegenheit. Droht dann auch noch der Ärger um den Verbleib der gemeinsamen Immobilie, können die beiden Ex-Partner schnell an ihre Grenzen kommen.

Spätestens nachdem das Trennungsjahr zu Ende ist, müssen die beiden Ex-Partner entscheiden, was mit dem gemeinsamen Zuhause geschehen soll. Möchte ein Partner verkaufen und der andere ist vehement dagegen, kann dies sogar zu Gerichtsprozessen führen.

Was tun, wenn eine Einigung nicht möglich ist?

Erst wenn das Trennungsjahr beendet ist, tritt wieder eine veränderte Rechtslage ein, in der Partner die Möglichkeit haben, den Verkauf des Hauses zu verlangen. Natürlich muss in dieser Phase überhaupt erst einmal festgestellt werden, ob nicht bereits bestimmte Eigentumsverhältnisse vorliegen. Oft möchte einer der beiden die Immobilie behalten und den anderen auszahlen.

Teilungsversteigerung vermeiden

Ist keine Einigung in Sicht, ebnet dies unweigerlich den Weg hin zu einer Teilungsversteigerung. Bei einer solchen wird nicht teilbares in teilbares Vermögen umgewandelt. Ist das Trennungsjahr beendet, haben die ehemaligen Partner das Recht, eine Teilungsversteigerung herbeizuführen und den Verkauf des Hauses zu verlangen. Doch hier ist Vorsicht geboten, denn bei einer Teilungsversteigerung wird die Immobilie häufig unter Wert verkauft.

Welche Optionen bieten sich Betroffenen beim Streit um Scheidungsimmobilien?

– professionelle Hilfe in Anspruch nehmen
– Teilung der Immobilie
– Immobilie behalten und gemeinsam vermieten
– Verkauf der Immobilie

Welche Vor- und Nachteile gibt es?

Bei einer Scheidungsimmobilie haben die Beteiligten verschiedene Optionen. Sind beide Parteien friedlich auseinander gegangen, ist eine physische Teilung, bei der die Wohnbereiche einfach getrennt werden, denkbar. Genauso gut lässt sich das Eigentum behalten und gemeinsam vermieten. In beiden Fällen braucht es jedoch ein Mindestmaß an Konsens. Denn solche Lösungen können im Umkehrschluss schnell zu erneutem Konfliktpotenzial führen.

Von Anfang an auf professionelle Begleitung setzen

Gerade bei Ex-Partnern, welche sehr miteinander zerstritten sind, ist ein Verkauf oftmals die beste Lösung. Denn dieser schafft Klarheit über die finanzielle Situation und löste beide aus ihren Verantwortlichkeiten. Ein Makler, der hierbei als Mediator auftritt, wirkt unterstützend und kann helfen, die Kommunikation beider zu verbessern. Auf diese Weise können oftmals doch noch gütliche Einigungen erzielt werden. Erfahrene Immobilienmakler verfügen über die nötige Expertise und erzielen oftmals die höchsten Erlöse für Scheidungsimmobilien.

Sie stehen kurz vor der Scheidung und möchten wissen, was Sie mit der gemeinsamen Ulmer oder Neu-Ulmer Immobilie machen sollen? Lassen Sie sich von uns beraten!

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Eine Scheidung ist häufig nicht nur eine emotionale Belastung. Die Trennung und das Leben danach müssen organisiert werden. Bei einer gemeinsamen Immobilie fällt es Paaren in der Scheidung oft nicht leicht, eine sachliche und für beide Seiten vorteilhafte Entscheidung zu treffen. Werden Paare sich nicht einig, droht eine Zwangsversteigerung, die häufig finanzielle Einbußen bedeutet. Mit unserer Checkliste behalten Sie den Überblick, damit Sie das Schlimmste vermeiden können.

Für den Umgang mit Ihrer Ulmer Immobilie in der Scheidung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Welche die beste ist, hängt von Ihrer individuellen Situation als Eigentümer ab.

Einer bleibt in der Immobilie und zahlt Miete an den Ex-Partner

  • Eventuelle Unterhaltszahlungen können mit der Miete verrechnet werden
  • Für den laufenden Kredit haften weiterhin beide – wird einer zahlungsunfähig, wird die Restschuld vom anderen eingefordert
  • Kann der Kredit nicht getilgt werden, droht die Zwangsversteigerung

Einer der Ex-Partner übernimmt die Immobilie

  • Wer die Immobilie übernimmt, muss die Kosten tragen – der Partner muss ausgezahlt werden, der Kredit muss abgezahlt werden, und auch Wohn- und Instandhaltungskosten müssen getragen werden
  • Häufig bedeutet das eine finanzielle Überlastung, deshalb sollte vor diesem Schritt alles gründlich durchgerechnet werden

Immobilie vermieten

  • Ist sinnvoll, wenn die Immobilie in Familienbesitz bleiben soll
  • Als Vermieter muss sich allerdings um die Verwaltung der Immobilie gekümmert werden, das kann bei Scheidungspaaren zu Streit führen
  • Die Verwaltung ist oft nur erfolgversprechend, wenn das Scheidungspaar gut miteinander auskommt
  • Ist der Immobilienkredit noch nicht abgezahlt, sollten die Mieteinnahmen die monatlichen Raten decken

Immobilie verkaufen

  • Ist sinnvoll, wenn Schulden getilgt werden müssen, beispielsweise die Immobilienfinanzierung
  • Wird der Kredit vor Ablauf der Zinsbindung zurückgezahlt, verlangen viele Banken allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung
  • Wurde die Immobilie weniger als zehn Jahre bewohnt, kann Spekulationssteuer anfallen

Sind Sie unsicher, was die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie in der Region um Ulm und Neu-Ulm ist? Kontaktieren Sie unsere Ulmer Makler! Wir beraten Sie gern.

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Kommt es zu einer Scheidung von zwei Menschen, die eine gemeinsame Immobilie besitzen, – beispielsweise in der Donaustadt Ulm – gilt es, einiges zu klären. Was soll mit dem Haus oder Wohnung geschehen? Zieht einer der beiden ein und zahlt den anderen aus? Oder wird alles verkauft und der Erlös untereinander aufgeteilt? Wird keine Lösung gefunden, drohen Klage oder Teilungsversteigerung. Letztere sollte unbedingt vermieden werden.

Nach dem Trennungsjahr muss eine Entscheidung getroffen werden, was mit dem ehemaligen gemeinsamen Zuhause geschehen soll. Ist schon während des Trennungsjahres klar, dass eine Versöhnung ausgeschlossen ist, kann die Immobilie auch dann schon verkauft werden. Das hilft beiden, abzuschließen und ein neues Leben zu starten.

Von Anfang an auf professionelle Begleitung setzen

Verlangt einer der Ex-Partner, dass die Immobilie verkauft werden soll, der andere aber dagegen ist, kann das bis zur Klage führen. Um dieses unschöne Erlebnis zu vermeiden, kann ein Mediator dafür sorgen, dass beide Seiten zufrieden sind und die Interessen beider abwägt. Das kann ein Ulmer Makler aus unserem Team von Hirn Immobilien sein, der sich mit dieser Situation auskennt und unparteiisch zu einer Lösung kommt.

Immobilie wird unter Wert verkauft

Will einer der beiden die Immobilie behalten, gilt es, den anderen auszuzahlen. Kann man sich dann auf Teufel komm raus nicht einigen, wie hoch die Auszahlung sein soll, steht sie schon in den Startlöchern: die Teilungsversteigerung. Diese wandelt nicht teilbares in teilbares Vermögen um. Als Teil der Zwangsversteigerung kann sie von einem der beiden ehemaligen Partner beim Amtsgericht beantragt werden. Auf den ersten Blick hört es sich gut an, dass eine unbeteiligte Stelle für Klärung sorgt. Aber bei einer Teilungsversteigerung wird die Immobilie häufig unter Wert verkauft.

Schnäppchenjägern keine Chance geben

Wird eine Teilungsversteigerung angekündigt, reiben sich Schnäppchenjäger bereits die Hände. Auch wenn derjenige, der die Immobilie behalten will, mitbieten kann, besteht natürlich die Gefahr, dass er überboten wird. Oder jemand den Preis so hochtreibt, dass die Immobilie zu teuer für ihn oder sogar unbezahlbar wird. Kommt es doch dazu, dass er die Immobilie kauft, muss er nicht nur mit diesen Kosten rechnen: für einen Sachverständigen kommen Kosten zwischen 1.000 und 2.500 Euro hinzu sowie weitere Kosten für den Notar und das ganze Verfahren.

Das alles lässt sich vermeiden, wenn man sich von Anfang an professionelle Hilfe sucht und sich beraten lässt. Es kann auch eine Lösung sein, die Immobilie gemeinsam zu behalten und zu vermieten. Mit diesen Einnahmen kann dann auch der Immobilienkredit weiterhin bedient werden.  Bei dieser Variante sollte allerdings bedacht werden, dass man sich weiterhin zusammen um alles kümmern muss. Will man einen wirklichen Schlussstrich ziehen, sollte man lieber verkaufen.

Sie stehen kurz vor der Scheidung und möchten wissen, was Sie mit der gemeinsamen Immobilie machen sollen? Lassen Sie sich von uns beraten!

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In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

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Wer kennt es nicht: Erst ist es die ganz große Liebe, später zerbricht das Glück und am Ende bleibt nur noch ein großer Scherbenhaufen übrig. Die Ehe ist kaputt und es geht nur noch darum, sich räumlich und finanziell zu trennen. Doch was passiert, wenn man zusammen eine Immobilie besitzt? Die Tücken der Zugewinngemeinschaft Wird…

Das gehört in einen gewerblicher Mietvertrag

Gestiegene Zinsen, Scheidung, Alter – immer wieder gibt es Gründe, warum die eigene Immobilie verkauft und der Eigentümer wieder Mieter werden muss. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass in solchen Fällen oft die Zeit drängt. Aber gerade in sich verändernden Lebenssituationen fällt es Menschen oft schwer, Orientierung zu finden.

Platzt die Anschlussfinanzierung, lässt sich ein Paar scheiden oder stellen Eigentümer zu spät fest, dass die eigenen vier Wände nicht mehr zu ihren Bedürfnissen im Alter passen, sind sich Eigentümer unsicher, wie es mit ihrer Immobilie weitergehen soll. Muss die Immobilie verkauft werden, stellt sich die Frage: Wann? Denn in einigen Teilen Deutschlands ist bereits eine Halbierung der Nachfrage feststellbar. Sinkt die Nachfrage weiter, sinken vermutlich auch die Immobilienpreise.

Gestiegene Zinsen

Die aktuelle Situation mit einem angehobenen Leitzins verteuert für viele Eigentümer die Finanzierung ihrer Immobilie. Durch den gestiegenen Leitzins steigen auch die Zinsen für die Kredite. Zwar gibt es Möglichkeiten wie bei der Anschlussfinanzierung zu einer günstigeren Bank zu wechseln oder eine Streckung der Finanzierung von beispielsweise 30 auf 33 Jahre, um die monatlichen Raten zu senken. Für Eigentümer jedoch, bei denen dies nicht genügt, bleibt am Ende oft nur der Verkauf und der Umzug in eine Mietwohnung.

Scheidung

Im Scheidungsfall stellt sich ebenfalls häufig die Frage, was aus der gemeinsamen Immobilie werden soll. Bleibt einer von beiden in der Immobilie, soll sie vermietet werden, lohnt sich eine Übertragung auf die Kinder? Ist die Immobilie noch nicht abbezahlt, stellt sich zusätzlich die Frage, wer sich die Immobilie noch leisten kann.

Sind beide als Eigentümer im Grundbuch eingetragen und kann es sich derjenige, der in der Immobilie bleiben möchte, nicht leisten, den anderen auszubezahlen, droht die Zwangsversteigerung. Diese sollte jedoch vermieden werden, da sie oft mit finanziellen Einbußen einhergeht. Häufig erleben wir es, dass die Eigentümer ihre Scheidungsimmobilie verkaufen lassen und mit dem Verkaufserlös jeweils eine Mietwohnung gesucht haben möchten.

Alter

Viele Immobilienbesitzer träumen davon, bis zum Lebensende in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben. Doch auch hier kennen wir Situationen, in denen die eigene Immobilie nicht altersgerecht, ein Umzug ins Seniorenheim jedoch nicht nötig ist. Immer wieder entscheiden sich Senioren dann zum Umzug vom eigenen nicht altersgerechten Haus in eine altersgerechte Mietwohnung.

Vom Eigenheim zur Miete

Die Entscheidung, was mit der eigenen Immobilie geschehen soll und ob der Umzug in eine Mietwohnung sinnvoll ist, ist oft nicht leicht. Wir als regionaler Qualitätsmakler beraten Sie umfassend und helfen Ihnen mit all unserer Fachkenntnis und Erfahrung, um die für Sie und Ihre Immobilie optimale Lösung zu finden.

Sie sind sich unsicher, wie es mit Ihrer Immobilie weitergehen soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

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Lassen sich Eltern scheiden, ist das meist am schlimmsten für die Kinder. Das sogenannte Nestmodell soll den Kindern die Scheidung und das Leben danach so weit wie möglich erleichtern. Dabei bleiben die Kinder in der gemeinsamen Immobilie wohnen und die Eltern wechseln sich dort wöchentlich ab. Für die Ex-Ehe-Partner bedeutet das jedoch, dass jeder eine zusätzliche Wohnung braucht.

Zwar kommt das Nestmodell (aus dem Englischen von bird nesting) seltener vor als das klassische Residenz- oder Wechselmodell. In den vergangenen Jahren wurde es jedoch für viele getrennte Paare immer attraktiver. Dabei entscheidet die individuelle und finanzielle Situation an, für wen sich dieses Modell eignet. Ein Profimakler berät Sie, ob dieses Modell für Sie die passende Lösung ist.

Was ist das Nestmodell?

Trotz Trennung der Eltern bleiben die Kinder in der vertrauten Umgebung wohnen. Die negativen Folgen für Kinder durch die Scheidung können so verringert werden. Den Kindern hilft das, die Auflösung der Familie besser zu überwinden. Dabei sollen sich „Nest“-Kinder in ihrer Persönlichkeit besser entwickeln als andere Trennungskinder. So werden Eigenschaften wie Widerstandsfähigkeit, Toleranz und Respekt gefördert. Die Eltern wohnen abwechselnd bei den Kindern.

Für die Kinder gut, für die Eltern oft nicht einfach

Dieses Wohnmodell bedeutet im Prinzip das Ende einer Beziehung, ohne einen richtigen Schlussstrich zu ziehen. Das ehemalige Paar ist zwar getrennt, muss aber weiterhin zusammen Entscheidungen treffen, wenn es um die gemeinsame Immobilie geht.

Oft führt das bei finanziellen Fragen zu Streit. Wer bezahlt Strom, Internet, GEZ, Reparaturen oder neue Möbel? Zusätzlich benötigt jedes Elternteil eine eigene Wohnung. Die doppelte Haushaltungsführung, die Versorgung der Kinder plus die Kosten für die neue Wohnung müssen gestemmt werden. Ist noch der Kredit für die gemeinsame Immobilie abzuzahlen, stellt das eine zusätzliche Belastung dar.

Verkaufen oder behalten?

Auch wenn das Nestmodell in der Regel besser für die Kinder ist, kann die gemeinsame Immobilie oft nicht gehalten werden. Deshalb empfehlen Experten, sich auf der Suche nach der individuell besten Lösung für die Scheidungsimmobilie von einem Immobilienprofi beraten zu lassen. Qualitätsmakler sind durch ihre langjährige Erfahrung bestens mit den Problemen rund um die Scheidungsimmobilie vertraut. Sie beraten Sie hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten und sind bestrebt, sowohl für die Eltern als auch für die Kinder eine optimale Lösung zu finden.

Sind Sie unsicher, was die beste Lösung für Ihre Immobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

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Foto: © karenr/Depositphotos.com

Wenn man sich scheiden lässt und ein gemeinsames Haus besitzt, kommt es oft zu Uneinigkeiten darüber, was mit der Immobilie passieren soll. Der eine will drin wohnen bleiben. Oder aber vermieten. Das kommt wiederum für den anderen überhaupt nicht in Frage. Er will das Haus verkaufen und das am besten sofort. Da ist Streit vorprogrammiert. Im schlimmsten Fall kommt es zur Teilungsversteigerung.

Eine Scheidung ist meist nicht einfach. Ein ehemals gemeinsames Leben muss auseinander dividiert werden, viele Entscheidungen stehen an. Es gilt nicht nur zu entscheiden, zu wem die Kinder kommen und/oder wohin der Hund zieht. Beide Parteien müssen sich ein neues Zuhause suchen, für das finanziell zunächst keine Kapazitäten da zu sein scheinen. Um Geld für einen Neuanfang zu haben, sollte also die gemeinsame Immobilie verkauft werden.

Die Teilungsversteigerung vermeiden

Doch wenn man sich an dieser Stelle einfach nicht einig wird, wird es schwierig. Einer der ehemaligen Partner kann dann eine Teilungsversteigerung beantragen. Diese wird auch als Auseinandersetzungsversteigerung bezeichnet. Das Verfahren wird angewandt, um eine Gemeinschaft an einer gemeinsamen Immobilie oder eines gemeinsamen Grundstücks aufzulösen.  Das sollte vermieden werden, denn im schlimmsten Fall kommt es zu finanziellen Einbußen.

Informieren Sie sich in unserem Video, was passiert, wenn man sich über den Verbleib der Scheidungsimmobilie nicht einigen kann.

Ehemalige Ehepaare, die eine Scheidung durchlaufen, haben viel zu regeln. Vor allem wenn eine gemeinsame Immobilie zwischen den Ex-Partnern steht. Oft sind die Fronten so verhärtet, dass eine Einigung kaum möglich ist. Dennoch steht die dringende Frage im Raum, was mit der Immobilie passieren soll.

Viele Wege führen zu einer Lösung. Doch nicht jede Lösung ist für ehemalige Paare, die sich scheiden lassen, optimal. Möchte man das gemeinsame Haus oder die gemeinsame Eigentumswohnung behalten, gibt es die Möglichkeit, die Immobilie zu vermieten. Aber nicht immer macht das in der jeweiligen Situation Sinn. Dann stellt sich die Frage: verkaufen oder vermieten?

Sehen Sie in unserem Video, was bei der Vermietung der gemeinsamen Immobilie wichtig ist.

„Und was wird aus der Immobilie?“ – Diese Frage müssen sich viele Eigentümer in der Scheidung stellen, wenn sie eine gemeinsame Immobilie besitzen. Es gibt mehrere Möglichkeiten. Doch welche die beste ist, kann von Fall zu Fall verschieden sein.

Gehört eine Immobilie beiden ehemaligen Eheleuten, endet die gemeinsame Verantwortung nicht mit der Scheidung. Beide müssen für den Erhalt und die Finanzierung der Immobilie sorgen. Häufig geht das nicht gut. Oft droht eine Teilungsversteigerung. Da es hier jedoch häufig zu finanziellen Einbußen kommt, sollte sie vermieden werden. In der Regel ist es ratsamer, eine der folgenden Lösungen in Betracht zu ziehen.

Verkauf der Immobilie

Können sich die Ex-Partner nicht einigen, wer die Immobilie behält oder fehlen die finanziellen Mittel, um den Anderen auszuzahlen, ist der Verkauf oft die beste Lösung. Mit dem Verkaufserlös lässt sich nicht nur der Kredit tilgen, sondern in der Regel bleibt auch noch etwas Geld für den Neustart übrig. Zuvor sollte jedoch mit der Bank geklärt werden, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung für die Ablösung des Kredits anfällt. Ebenfalls sollte geprüft werden, ob für den Verkauf Steuern gezahlt werden müssen. Bei selbstgenutzten Immobilien ist das in der Regel nicht der Fall. Vor dem Immobilienverkauf sollte zudem eine professionelle Immobilienbewertung durch einen Experten durchgeführt werden.

Eigentumsübertragung an Ex-Ehepartner

Sind sich beide einig, wer die Immobilie behält, kann die Immobilienübertragung von einem Notar beurkundet werden. Derjenige, der die Immobilie übernimmt, zahlt den vereinbarten Preis an den Anderen. Auch hier ist es ratsam, zuvor eine professionelle Immobilienbewertung durchführen zu lassen. Anschließend beantragt der Notar die Eigentumsänderung im Grundbuch. Vorher sollten allerdings Unterhalt und Zugewinnausgleich geklärt sein, sonst drohen finanzielle Nachteile für beide Seiten.

Der Übergebende nimmt eine hohe Summe ein, die ins Endvermögen einfließt. Der Übernehmende muss dagegen keine Miete zahlen, was sein verfügbares Einkommen erhöht, woraus eine höhere Unterhaltspflicht folgen kann. Für den Übergebenden ist ebenfalls wichtig, dass er aus der Haftung für den Immobilienkredit entlassen wird. Ohne schriftliche Zustimmung der Bank kann der Notarvertrag nicht beurkundet werden.

Realteilung

Eine andere Lösung, die jedoch eher selten durchgeführt wird, ist die Realteilung. Hierbei wird die Immobilie in zwei baulich voneinander getrennte Wohneinheiten umgebaut. Bedingung ist allerdings, dass die Immobilie für einen solchen Umbau geeignet ist. Nach dem Umbau wird sie gemäß der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) aufgeteilt. So können die Geschiedenen in der Immobilie jeweils in ihrer Einheit wohnen bleiben, diese verkaufen oder vermieten.

Sie sind unsicher, was die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.rosepartner.de/familienrecht/immobilien-bei-trennung-und-scheidung.html

https://rechtsanwaelte-rf.de/ratgeber-familienrecht/immobilie-bei-scheidung/

https://www.steuerberater-pressler.de/steuerliche-auswirkungen-bei-scheidung/

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Fotos: © AndreyPopov/Depositphotos.com