Der Ausbau des Dachgeschosses ist eine hervorragende Möglichkeit, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und den Wert Ihrer Immobilie zu steigern. Es gibt jedoch einige wichtige Aspekte zu beachten, damit das Projekt nicht nur erfolgreich, sondern auch rechtlich einwandfrei durchgeführt werden kann. Hier finden Sie einen umfassenden Leitfaden zu den wichtigsten Punkten, die Sie vor dem Ausbau Ihres Dachgeschosses beachten sollten.

Darf man einfach so sein Dachgeschoss ausbauen?

Leider kann man nicht ohne weiteres mit dem Ausbau des Dachgeschosses beginnen. In Deutschland sind bauliche Veränderungen genehmigungspflichtig. Ein Dachgeschossausbau ist eine Nutzungsänderung und damit genehmigungspflichtig.

Welche behördlichen Genehmigungen sind erforderlich?

Für den Ausbau Ihres Dachgeschosses benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung. Diese beantragen Sie bei der örtlichen Bauaufsichtsbehörde. Der Antrag muss verschiedene Unterlagen enthalten, unter anderem Baupläne, statische Berechnungen und gegebenenfalls Nachweise über den Schall- und Brandschutz. Es empfiehlt sich, diese Unterlagen von einem qualifizierten Architekten oder Bauingenieur erstellen zu lassen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Darf man den Ausbau in Eigenleistung durchführen?

Grundsätzlich können Sie bestimmte Arbeiten auch selbst ausführen. Dazu gehören zum Beispiel Dämmarbeiten oder der Innenausbau. Es gibt aber auch Tätigkeiten wie Elektroinstallationen und Arbeiten an der Statik, die nur von Fachleuten ausgeführt werden dürfen. Ein professioneller Handwerker oder ein Bauunternehmen kann zudem sicherstellen, dass alle Arbeiten fachgerecht und gesetzeskonform ausgeführt werden.

Spezifische Anforderungen in Ulm und Neu-Ulm

In Ulm und Neu-Ulm gibt es besondere Anforderungen, die beim Dachgeschossausbau zu beachten sind. Dazu gehören insbesondere Regelungen des Brandschutzes und des Denkmalschutzes. In beiden Städten stehen viele Gebäude unter Denkmalschutz, was zusätzliche Genehmigungen und besondere bauliche Maßnahmen erfordert. Es ist wichtig, sich vor Baubeginn genau über die örtlichen Bestimmungen zu informieren und gegebenenfalls die städtische Denkmalbehörde um Rat zu fragen.

Worauf ist beim Ausbau außerdem zu achten?

Beim Ausbau des Dachgeschosses sollten Sie auch auf eine optimale Wärmedämmung achten, um die Energieeffizienz zu gewährleisten. Der Einbau moderner Dachfenster kann für eine bessere Belichtung sorgen und das Raumklima positiv beeinflussen. Auch der Trittschallschutz ist ein wichtiger Aspekt, um den Wohnkomfort zu erhöhen. Wichtig ist eine gute Planung. Eine durchdachte Raumaufteilung und die Berücksichtigung von Einbaumöglichkeiten für Sanitär- und Küchenbereiche können den Wert und die Nutzbarkeit des neuen Wohnraumes erheblich steigern.

Das Team von Hirn Immobilien steht Ihnen in Ulm und der Region gerne mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um den Ausbau Ihres Dachgeschosses geht. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle und professionelle Beratung, damit Sie Ihr Projekt sicher und erfolgreich realisieren können.

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Ihr Weg zu mehr Energieeffizienz und Wohnkomfort!

Die energetische Sanierung eines Einfamilienhauses ist ein bedeutender Schritt, der nicht nur zur Reduzierung von Energiekosten beiträgt, sondern auch den Wert Ihrer Immobilie steigert und den Wohnkomfort verbessert. Viele Eigentümer und Neukäufer fragen sich jedoch, welche konkreten Maßnahmen erforderlich sind und welche Vorteile eine energetische Sanierung mit sich bringt. Wir bieten Ihnen umfassende Informationen.

Gründe für die energetische Sanierung

Die energetische Sanierung eines Einfamilienhauses ist eine lohnende Investition. Doch warum sollten Eigentümer oder Käufer diese Maßnahme in Angriff nehmen? Eine energetische Sanierung lohnt sich aus mehreren Gründen:

  • Energieeinsparung und Kostensenkung: Durch optimierte Dämmung und moderne Heiztechnik können die Energiekosten erheblich gesenkt werden.
  • Wertsteigerung der Immobilie: Die energetische Sanierung steigert den Marktwert eines Hauses, was bei einem späteren Verkauf von großem Vorteil sein kann.
  • Klimaschutz: Weniger Energieverbrauch bedeutet auch weniger CO2-Ausstoß und leistet damit einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz.
  • Wohnkomfort: Eine verbesserte Wärmedämmung erhöht den Wohnkomfort, da es im Winter angenehm warm und im Sommer kühl bleibt.

Maßnahmen der energetischen Sanierung für ein Einfamilienhaus

Welche Maßnahmen sind bei der energetischen Sanierung eines Einfamilienhauses konkret zu ergreifen? Hier ein Überblick über die wichtigsten:

  • Dämmung der Außenwände: Eine gute Wärmedämmung reduziert Wärmeverluste erheblich.
  • Austausch von Fenstern und Türen: Moderne, optimal gedämmte Fenster und Türen verhindern Zugluft und Wärmeverlust.
  • Dachdämmung: Auch das Dach sollte gut isoliert sein, da hier viel Wärme verloren gehen kann.
  • Modernisierung der Heizungsanlage: Ein energieeffizientes Heizsystem wie eine Wärmepumpe oder eine moderne Gas-Brennwertheizung spart Energie und Kosten.
  • Einbau von Solaranlagen: Solaranlagen zur Unterstützung der Warmwasserbereitung oder zur Stromerzeugung können langfristig zur Entlastung der Energiekosten beitragen.

Jedes Einfamilienhaus ist ein Unikat und so müssen auch die Maßnahmen zur energetischen Sanierung individuell angepasst werden. Dabei spielen Faktoren wie das Baujahr des Gebäudes, die aktuelle Bausubstanz, der energetische Zustand und die spezifischen Bedürfnisse der Bewohner eine entscheidende Rolle. Eine maßgeschneiderte Sanierung berücksichtigt all diese Aspekte und führt zu optimalen Ergebnissen – sei es in Bezug auf Energieeinsparung, Wohnkomfort oder Wirtschaftlichkeit.

Fachkundige Beratung und Begleitung

Energetische Sanierungen sollten immer von Fachleuten begleitet werden – egal, ob diese ein Einfamilienhaus, ein Mehrfamilienhaus oder auch eine Gewerbeimmobilie betreffen. Diese Experten können Sie kompetent beraten, einen Sanierungsfahrplan erstellen und die Maßnahmen fachgerecht umsetzen. Geeignete Ansprechpartner sind:

  • Energieberater: Diese Fachleute analysieren den energetischen Zustand Ihrer Immobilie und erstellen einen individuellen Sanierungsfahrplan.
  • Architekten und Bauingenieure: Sie helfen bei der Planung und Überwachung der Sanierungsmaßnahmen.
  • Fachhandwerker: Spezialisierte Handwerksbetriebe führen die konkreten Arbeiten aus und sorgen dafür, dass alle Maßnahmen optimal umgesetzt werden.

Fördermittel in Ulm und Neu-Ulm

Förderprogramme können Sie bei der Sanierung finanziell unterstützen. In den Regionen Ulm (Baden-Württemberg) und Neu-Ulm (Schwaben/Bayern) stehen verschiedene Fördermittel zur Verfügung. Für das Jahr 2024 sind viele Förderprogramme bereits ausgeschöpft, aber für das Jahr 2025 sind wieder neue Mittel eingeplant. Beispielsweise kann man in Bayern bis zu 30.000 Euro Zuschuss pro Wohneinheit für eine energetische Sanierung erhalten. Gefördert werden Maßnahmen wie die Komplettsanierung eines Gebäudes zum sogenannten KfW-Effizienzhaus, die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken, neue Fenster und Außentüren und vieles mehr. Aktuelle Informationen zur Förderung erhalten Sie z. B. bei der KfW-Bank oder den regionalen Energieagenturen.

Lassen Sie sich fachkundig beraten

Möchten Sie mehr über die Möglichkeiten der energetischen Sanierung Ihres Eigenheims erfahren? Dann wenden Sie sich an uns von Hirn Immobilien, gerne vermitteln wir Ihnen bei Bedarf passende Ansprechpartner aus der Region. Kontaktieren Sie uns und starten Sie in eine energieeffiziente Zukunft!

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Der Winter in Deutschland kann für Haus- und Gartenbesitzer eine Herausforderung sein. Frost, Schnee und Kälte können erhebliche Schäden verursachen, wenn keine Vorkehrungen getroffen werden. Deshalb ist es wichtig, Ihr Eigentum optimal auf die kalte Jahreszeit vorzubereiten. Dies trägt nicht nur zum Werterhalt Ihrer Immobilie bei, sondern sorgt auch dafür, dass Sie und Ihre Familie den Winter ohne böse Überraschungen genießen können.

Maßnahmen zur Winterfestmachung

Im Haus

  • Heizung überprüfen: Lassen Sie Ihre Heizungsanlage von einem Fachmann überprüfen und warten. Stellen Sie sicher, dass die Heizkörper entlüftet und die Thermostate optimal eingestellt sind.
  • Dichtungen kontrollieren: Überprüfen Sie Fenster- und Türdichtungen. Es darf keine kalte Luft eindringen. Der Austausch alter Dichtungen kann hier Abhilfe schaffen.
  • Isolierung: Überprüfen Sie die Wärmedämmung Ihrer Wände und des Daches. Eine gute Dämmung spart nicht nur Heizkosten, sondern schützt auch vor Schimmelbildung.

Am Haus

  • Dach und Dachrinnen kontrollieren: Überprüfen Sie das Dach auf beschädigte Ziegel und reparieren Sie diese umgehend. Befreien Sie Dachrinnen von Laub und Schmutz, um Verstopfungen zu vermeiden.
  • Fassaden und Außenanlagen: Kontrollieren Sie die Fassade auf Risse und andere Beschädigungen, durch die Feuchtigkeit eindringen kann. Kleine Risse können mit geeigneten Materialien abgedichtet werden.
  • Wasserleitungen: Wasserleitungen im Freien sollten entleert und abgestellt werden, um Frostschäden zu vermeiden. Denken Sie auch an Gartenbewässerungsanlagen.

Im Garten

  • Pflanzen schützen: Empfindliche Pflanzen sollten abgedeckt oder ins Haus geholt werden. Schützen Sie z. B. Sträucher und Beete mit Vlies.
  • Gartenmöbel einlagern: Reinigen und lagern Sie Ihre Gartenmöbel im Keller oder in der Garage, um sie vor Witterungseinflüssen zu schützen.
  • Gartengeräte: Reinigen und pflegen Sie Ihre Gartengeräte vor der Einlagerung. Nach der Reinigung und Schmierung sind sie im nächsten Frühjahr wieder einsatzbereit.

Wichtige Hinweise

Während einige dieser Maßnahmen in Eigenregie durchgeführt werden können, gibt es auch Bereiche, die eine professionelle Überprüfung erfordern. Insbesondere Heizungsanlagen und Dachelemente sollten von Fachleuten begutachtet werden, um Sicherheit und Effizienz zu gewährleisten. Planen Sie genügend Zeit für die Wintervorbereitungen ein und beginnen Sie rechtzeitig, um nicht von plötzlichen Wetterumschwüngen überrascht zu werden.

Expertenhilfe für Ihre Wintervorbereitung: Hirn Immobilien berät Sie umfassend

Die Wintervorbereitung von Haus und Garten ist eine wichtige Aufgabe, die den Werterhalt und die Sicherheit Ihrer Immobilie gewährleistet. Das Team von Hirn Immobilien steht Ihnen in Ulm und der Region jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung und lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihr Zuhause optimal auf den Winter vorbereitet ist.

Der Traum von der eigenen Immobilie – beispielsweise im Alb-Donau-Kreis – ist bei vielen Menschen nach wie vor ungebrochen. Doch die anhaltende Immobilienkrise führt bei Interessenten zu Verunsicherungen. Dennoch kann sich die Investition in Eigentum gerade jetzt lohnen. Dabei spielt es eine Rolle, ob man in einen Neubau oder in eine Bestandsimmobilie investieren möchte.

Laut dem Spiegel  melden derzeit eine Vielzahl von Projektentwicklern im Baugewerbe Insolvenz an, was eine Folge der steigenden Bauzinsen und hohen Baukosten ist. Die Unternehmen können ihre Neubauprojekte nicht mehr wirtschaftlich realisieren. Denn sie wurden vom Baukostenanstieg und der Zinswende offenbar kalt erwischt. Ist es für Interessenten überhaupt noch lohnenswert in eine Immobilie zu investieren?

Immobilieninvestition: Warum es sich jetzt lohnt

Gerade in der aktuellen Situation können sich auf dem Immobilienmarkt für Käufer auch Vorteile ergeben. Die Preise sind niedriger als noch vor wenigen Monaten, Wohnraum ist knapp und Eigentum gilt als sichere Investition. Es ermöglicht nicht nur eine langfristige Werterhaltung und potenzielle Wertsteigerung, sondern mehr finanzielle Sicherheit durch die langfristige Unabhängigkeit vom Mietmarkt. Nicht zuletzt profitieren Eigentümer von einer höheren Lebensqualität durch mehr individuellen Spielraum und können im Alter mietfrei wohnen. Somit bleiben Immobilien auch in angespannten Zeiten eine solide Investition. Bleibt die Frage nach der richtigen Art der Immobilie.

Neubau

Bei einem Neubau liegt der Vorteil vor allem darin, dass hier durch die neuesten energetischen Standards niedrige Energiekosten erzielt werden können und Bauherren ihre Wünsche maßgeschneidert verwirklichen können. Doch ergeben sich auch Nachteile. Zum einen sollten Bauherren im Hinterkopf behalten, dass sich bei Neubauprojekten die exakte Kalkulation der Kosten oft schwierig gestaltet. Zudem können unvorhersehbare Ereignisse die Kosten schnell in die Höhe treiben. Generell gilt, dass der Anschaffungspreis bei einem Neubau höher liegt als bei einer Bestandsimmobilie.

Bestandsimmobilie

Eine Bestandsimmobilie eignet sich eher für Käufer, welche mehr Flexibilität mitbringen. Generell können hier zwar die Energiekosten höher liegen, doch sind Verkäufer verpflichtet, den Interessenten einen Energieausweis vorzulegen. Auf diese Weise lassen sich Modernisierungsarbeiten an Heizungsanlagen oder Dämmungen meist gut kalkulieren und manchmal ist das weniger, als man glaubt. Müssen nur Einzelmaßnahmen saniert werden, können Bestandsimmobilien im Preis deutlich tiefer liegen als bei einem Neubau.

Wer sich jetzt, in einer Phase steigender Bauzinsen, dafür entscheidet, in einen Neubau oder eine Bestandsimmobilie zu investieren, sollte sich am besten an einen regionalen Makler vor Ort wenden. Ein Profi-Makler kennt die Eigenheiten seiner Region und hilft Ihnen am besten, die richtige Immobilie für Ihre Bedürfnisse zu finden.

Sie suchen eine passende Immobilie in Ulm oder Neu-Ulm? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Ab Januar 2024 gelten weitere Vorgaben für das Heizungsgesetz. Viele Hauseigentümer – auch in und um Ulm und Neu-Ulm – sind verunsichert, besonders beim Thema Heizen bleiben viele Fragen offen. Doch ist es wirklich nötig, alte Heizungssysteme gleich zu ersetzen? Die klare Antwort lautet: Nein!

Hausbesitzer sollten nicht in Panik verfallen, da das Gesetz sich nur auf neu verbaute Heizungen bezieht. Ab 2024 müssen neu verbaute Heizungen klimafreundlich sein und zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bestehende Heizungen können in der Regel weiter betrieben oder repariert werden. Bevor Eigentümer alte Heizungen für viel Geld austauschen, sollten sie zunächst prüfen, inwieweit sich das Gebäude energetisch optimieren lässt. Denn auch so lässt sich bares Geld sparen.

 

Mehr Klimafreundlichkeit mit verbesserter Energieeffizienz

Eine Energieberatung vom Fachmann ist die Grundlage, um ein Haus energetisch möglichst zu optimieren. Um bei der Suche die richtige Entscheidung zu treffen, bietet die Energieeffizienz-Expertenliste eine gute Orientierung. Denn grundsätzlich gilt: Der Beruf des Energieberaters an sich ist grundsätzlich nicht geschützt. Die Berater dieser Liste weisen ihre Qualifikation kontinuierlich nach und haben darüber hinaus die Befugnis, Förderanträge zu stellen.

Bestandsgebäude: 65-Prozent-Vorgabe gilt erst im Zuge der kommunalen Wärmeplanung

Eigenheimbesitzer müssen bezüglich des neuen Heizungsgesetzes nicht in Panik verfallen. Denn die 65-Prozent-Vorgabe gilt erst dann, wenn die Gemeinden ihre Pläne zur kommunalen Wärmeplanung vorgelegt haben. Dies sollte spätestens ab Mitte 2026 in großen Kommunen und ab 2028 in kleinen Kommunen der Fall sein. Eine energetische Optimierung ist dennoch sinnvoll, denn ob herkömmliche Energieträger wie Öl und Gas in Zukunft zu einem bezahlbaren Preis verfügbar sind, ist offen. Um ihr Haus energetisch auf den neuesten Stand zu bringen, kann eine Energieberatung sinnvoll sein. Dabei werden die Gas- oder Ölthermen bewertet und optimiert, bevor kostspielige Umbauten in Angriff genommen werden.

Verhaltensänderung und Sanierung der Gebäudehülle

Die Sanierung der Gebäudehülle eines Hauses ist ebenfalls ein weiterer wichtiger Schritt bei der Reduzierung des Energieverbrauchs. Sanierungsmaßnahmen an Dach, Wänden und Fenstern sind essenziell für eine bessere Energiebilanz.

Heizungsförderung zum Gebäudeenergiegesetz

Zur Förderung ab 2024 werden Details gerade noch ausgehandelt. Die Bundesregierung beabsichtigt, Immobilieneigentümer bei Investitionen finanziell zu unterstützen. Die Einzelheiten der Förderung sind derzeit noch nicht veröffentlicht. Doch die Förderbank KfW und die Bundesregierung befinden sich im Dialog und werden ihre Ergebnisse zum Gebäude­energiegesetz umfassend bekanntgeben, sobald diese feststehen. Angekündigt ist eine Förderung von 30 bis 70 Prozent Förderung für selbst genutzten Wohnraum (Stand Oktober 2023).

Sie wollen Ihr Gebäude in der Region Ulm und Neu-Ulm energetisch sanieren und benötigen eine fachmännische Einschätzung? Lassen Sie sich von uns beraten!

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

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Viele Menschen träumen davon, auch noch im hohen Alter in den eigenen vier Wänden zu wohnen – z.B. in ihrer Eigentumswohnung in Ulm. Doch wenn die Treppen gefühlt immer höher und steiler oder die Pflege von Haus und Garten immer belastender werden, stellt sich vielen Eigentümern die Frage, ob die eigene Immobilie noch zu ihren Bedürfnissen passt. Ein altersgerechter Umbau kann hier Abhilfe schaffen. Deshalb plant die Bundesregierung die Verdoppelung des aktuellen Förderprogramms. Aber lohnt sich das?

Oft haben Eigentümer die Immobilie lieber verkauft, als altersgerecht umzubauen. Entweder war der Umbau zu teuer, die Maßnahmen zu aufwendig oder die Eigentümer haben sich zu spät Gedanken darüber gemacht.

Mehr Förderung ab 2024

Durch Coronapandemie, Inflation, gestiegene Zinsen und Fachkräftemangel sind die Material- und Baukosten stark gestiegen. Für viele war eine Anpassung der Förderung längst überfällig. Auch jetzt lässt sich noch darüber streiten, ob sie denn ausreicht.

Ab nächstem Jahr sollen jedoch die Mittel der Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Barrierereduzierung auf 150 Millionen Euro verdoppelt werden. Das Förderprogramm startete im Juli 2022 und die 75 Millionen Euro Fördergeld waren bereits im August 2022 ausgeschöpft.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Maßnahmen, die Barrieren in der Immobilie verringern. Dazu gehören beispielsweise der Umbau einer Dusche mit Schwelle zu einer bodengleichen, der Einbau eines Klappsitzes in die Dusche, auch außerhalb des Gebäudes die Verbreiterung von Wegen oder die Reduzierung von Stufen.

Derartige Einzelmaßnahmen fördert die KfW mit 10 Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise maximal 2.500 Euro. Soll die Immobilie komplett auf den Standard „altersgerecht“ umgebaut werden, bezuschusst die KfW 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise maximal 6.250 Euro.

Lohnt sich der altersgerechte Umbau?

Eine pauschale Antwort lässt sich darauf nicht geben. Wie so oft kommt es darauf an. Wichtig ist zunächst, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen. Lassen Sie von einem Experten für altersgerechten Umbau prüfen, welche Maßnahmen notwendig und sinnvoll sind. Der Experte weiß auch, welche Kosten auf Sie zukommen und was gefördert werden kann.

Ein barrierefreier Umbau kann auch den Wert Ihrer Immobilie erhöhen. Ein erfahrener lokaler Qualitätsmakler kann Ihnen sagen, welche Maßnahmen sich wie auf den Immobilienwert auswirken.

Möchten Sie wissen, wie sich ein barrierefreier Umbau auf den Wert Ihrer Ulmer oder Neu-Ulmer Immobilie auswirkt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Die Lage Ihrer Ulmer Immobilie hat lange Zeit maßgeblich ihren Wert bestimmt. Doch immer mehr rückt ein weiteres Kriterium neben sie: die Energieeffizienzklasse. Vielen Eigentümern von Immobilien mit schlechter Energiebilanz fällt es immer schwerer Kaufinteressenten zu finden. Sie müssen ihre Preisvorstellungen am Markt nach unten korrigieren. Kann eine Photovoltaikanlage dem Wertverfall entgegenwirken?

Derzeit sehen wir bei Kaufimmobilien nicht nur in der Region Ulm und Neu-Ulm, sondern in ganz Deutschland zwei Preisklassen entstehen: nämlich von energieeffizienten Immobilien und Immobilien mit schlechter Energiebilanz. Während erstere bessere Preise erzielen, müssen zweitere ihre Angebotspreise reduzieren, um überhaupt Interessenten zu finden.

Denn wenn eine Immobilie den Eigentümer wechselt, verpflichtet das Gebäudeenergiegesetz (GEG) von 2020 den neuen Eigentümer zur Sanierung. Für Käufer bedeutet das, dass die Immobilie teurer wird. Viele, die deshalb die Option der energetischen Sanierung in Betracht ziehen, fragen sich, wie sich die zusätzliche Installation einer Photovoltaikanlage auf den Immobilienwert auswirkt.

Photovoltaik kann Immobilienwert erhöhen

Nach Erfahrungen von Immobilienprofis wie Maklern, Gutachtern und Hausverwaltern erhöht eine Photovoltaik den Wert einer Immobilie. Wie stark die Steigerung ausfällt, ist vom Einzelfall abhängig. Jede Immobilie ist individuell.

Wie sich eine Wertsteigerung in Ihrem konkreten Fall genau auswirkt, kann Ihnen ein lokaler Ulmer Qualitätsmakler sagen – wie unser Team von Hirn Immobilien Ulm. Die Faustregel dabei ist: je wirtschaftlicher die Photovoltaikanlage, desto mehr steigert sie den Wert Ihrer Immobilie.

Worauf muss bei der Photovoltaikanlage geachtet werden?

Ein wichtiger Aspekt ist die Wirtschaftlichkeit der Anlage, also der jährliche Ertrag und die Ersparnisse, die sich durch sie erzielen lassen. Zusätzlich trägt ein Stromspeicher zur Wirtschaftlichkeit bei. Denn er ermöglicht einen höheren Eigenverbrauch und somit mehr Stromkosten zu sparen. Aber auch die Größe der Anlage und die Menge an produziertem Strom sind maßgeblich für die Wirtschaftlichkeit der Anlage.

Einspeisevergütung

Die EEG-Einspeisevergütung wird an private Stromproduzenten ausgezahlt, die ihren überschüssigen Strom in das Stromnetz einspeisen. In den letzten Jahren ist diese stark gesunken. Deshalb sind die meisten Solaranlagen vor allem dann rentabel, wenn sie mit einem hohen Eigenverbrauch betrieben werden. Darum lautet hier die Faustregel: je höher der Eigenverbrauch, desto höher die Wertsteigerung der Immobilie.

Fazit

Wie sich also eine Photovoltaikanlage auf den Wert Ihrer Immobilie auswirkt, ist von vielen auch individuellen Faktoren abhängig. Es ist in jedem Fall sinnvoll, sich von einem Immobilienprofi und einem Energieexperten beraten zu lassen. Wer die Sache aber richtig angeht, kann mehr aus seiner Immobilie herausholen.

Möchten Sie wissen, wie viel Ihre Immobilie aktuell wert ist oder wie sich eine energetische Sanierung auf den Wert Ihrer Immobilie auswirkt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

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Die EU will in Sachen Umweltschutz aktiv werden. Da führt auch kein Weg an alten, energetisch rückständigen Gebäuden vorbei. Was dies nicht nur für Eigentümer in Ulm und der Region sondern in der gesamten Bundesrepublik bedeutet, beleuchten wir jetzt.

Die EU hat es sich zum Ziel gemacht, in diversen Feldern klimaneutral zu werden. Das gilt auch für den Immobiliensektor. Da Gebäude für rund 40 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs und gut ein Drittel aller Treibhausemissionen verantwortlich sind, setzt die Europäische Union hier an, um in Sachen Umweltschutz vorwärtszukommen: Gebäude sollen bis 2050 klimaneutral werden.

Energieeffizienzklassen kurz und knapp erläutert

Genau wie bei Elektrogeräten werden Gebäude in Effizienzklassen eingeteilt. Die Einstufung in Energieeffizienzklassen reicht in Deutschland von A+ bis H. A+ entspricht einem Goldstandard, H einer sehr schlechten Bewertung, bei der über 250 kWh pro Quadratmeter in einem Kalenderjahr verbraucht werden. Bewertet wird der Energiebedarf des Gebäudes, unter Berücksichtigung der jeweiligen Anlagentechnik, Wärmedämmung und Gebäudedichtheit.

Was bedeutet die Verordnung für frischgebackene und langjährige Eigentümer

Zunächst einmal greift die Verordnung bei Neubauten. Diese sollen bei ihrer Errichtung ab 2028 klimaneutral sein. Als Energielieferant dient die eigene Solaranlage. Bestandsimmobilien müssen bis 2030 bzw. 2033 gewisse Energieeffizienzklassen vorweisen. Bis dahin bleibt Zeit für die Umrüstung.

Es ist erklärtes Ziel, bei Wohnimmobilien bis 2030 die Energieeffizienzklasse E zu erreichen. 2033 soll es dann die Klasse D sein. Da dies in der Bundesrepublik etwa die Hälfte aller Wohnbauten betrifft, in Zahlen ungefähr 14 Millionen, ist ein Großteil der Eigentümer hierzulande aufgefordert, zu handeln.

Wie soll die Vorgabe konkret umgesetzt werden?

Es ist geplant, zunächst Immobilien mit besonders miserabler Energieeffizienz zuerst zu sanieren und Zuschüsse und Beihilfen für Haushalte bereitzustellen, welche die Kosten einer Sanierung nicht selbst stemmen können. Gebäude mit Denkmalschutz, Kirchen und Gotteshäuser sowie Sozialwohnungen erhalten eine Sonderstellung. Sie bleiben von dieser Vorgabe der EU unbehelligt.

Energieeffizienz als neues Kriterium der Gebäudebewertung

Um die Energieeffizienz Ihrer eigenen Ulmer oder Neu-Ulmer Immobilie einschätzen zu können, sollten Sie sich als Eigentümer – auch ohne Absicht zu verkaufen – einen Energieausweis ausstellen lassen. Für die Investitionssumme von ca. 100 Euro erhalten Sie – besonders beim Bedarfsausweis, der den Energiebedarf des Gebäudes anhand verschiedener Parameter wiedergibt – ein realistisches Bild der Energiebilanz Ihrer Immobilie in der schwäbischen Donaustadt.

Sollten Sie sich im Hinblick auf den aktuellen Wert Ihrer Immobilie im Unklaren sein, empfiehlt es sich, einen erfahrenen Ulmer Makler zu Rate zu ziehen. Dann stehen Sie bei künftigen Preisverhandlungen auf einem soliden Fundament und laufen nicht Gefahr, dass Interessenten den Energieeffizienzwert Ihrer Immobilie als Anlass nehmen, hinsichtlich des Preises ordentlich zu feilschen.

Sie wollen wissen, ob sich eine energetische Sanierung vor dem Verkauf lohnt oder zu welchem Preis Sie Ihre Immobilie am Markt anbieten können? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern!

Hinweise

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Viele Immobiliensuchende machen einen großen Bogen um unsanierte Immobilien. Sie fürchten Arbeit, Aufwand, Zeit und Geld. Das ist zwar nicht unbegründet, allerdings bietet eine unsanierte Immobilie auch Chancen.

Vorab muss gesagt werden: Wer jetzt eine Immobilie kauft oder erbt, ist nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) von 2020 zur Sanierung der Immobilie verpflichtet. Erreicht eine Immobilie nicht die vorgeschriebene Energieeffizienzklasse, muss sie der neue Eigentümer sanieren.

Die EU hat vorgeschrieben, dass bis 2033 alle Wohngebäude die Energieeffizienz „D“ erreichen müssen. Wie bei Haushaltsgeräten gibt es eine Skala von A bis H, wobei A für gut steht und H für schlecht. In Deutschland sind laut Schätzungen 14 Millionen Immobilien betroffen.

Chance 1: Preis

Eine unsanierte Immobilie ist deutlich günstiger. Die Kosten für die erforderliche Sanierung können Sie vom Kaufpreis abziehen. Hier ist es ratsam, einen Ulmer Qualitätsmakler hinzuzuziehen. Wir ermitteln den aktuellen Marktwert auf einer professionellen Grundlage. Darüber hinaus können wir den Sanierungsrückstand und die für die Sanierung anfallenden Kosten einschätzen. Im Zweifelsfall kennen wir einen unabhängigen Energieberater, der die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen beziffern kann.

Chance 2: Förderungen

Für eine energetische Sanierung gibt es staatliche Förderungen, beispielsweise von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Darüber hinaus gibt es auch zusätzliche Förderungen in einigen Bundesländern. Lassen Sie sich dazu von einem lokalen unabhängigen Energieexperten beraten. Wer den Immobilienerwerb und die Sanierung clever angeht und gut plant, kann hier Geld sparen.

Chance 3: Verhandeln

Neben der Lage gilt als weiteres wichtiges Kriterium die Energieklasse des Gebäudes. Das heißt, Immobilien mit einer schlechten Energieklasse verkaufen sich schlechter. Hier bietet sich Kaufinteressenten ein Verhandlungsspielraum. Am besten ist es, Sie überlassen diese einem erfahrenen Immobilienprofi. Er weiß, wie er mit Verkäufern verhandelt und kann Preisabschläge erklären.

Der Kauf einer unsanierten Immobilie kann bei einem geringen Budget eine gute Option sein. Bevor Sie sich jedoch für oder gegen den Kauf einer unsanierten Immobilie entscheiden, sollten Sie sich von einem lokalen Qualitätsmakler beraten lassen. Er kann Ihnen Vorteile und Herausforderungen aufzeigen und Ihnen sagen, ob ein solches Objekt zu Ihrem Budget und Ihrer Lebenssituation passt.

Möchten Sie wissen, wie es den Wert einer Immobilie verändert, wenn sie nicht saniert ist? Oder wünschen Sie sich Unterstützung bei der Immobiliensuche? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

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Schaut man sich die Immobilienangebote eines Maklers an, fehlt eines nie: der Hinweis auf einen vorhandenen Energieausweis beziehungsweise die Daten daraus. Gerade in der aktuellen Situation auf dem Immobilienmarkt, wo sich energetisch nicht sanierte Immobilien schlechter verkaufen, wird noch genauer auf den Energieausweis geschaut. Wir erläutern, wann ein solcher Ausweis Pflicht ist und was der Unterschied zwischen einem Bedarfs- und Verbrauchsausweis ist.

Nur Eigentümer, die verpachten, vermieten oder eine Immobilie verkaufen möchten, müssen sich um den Energieausweis kümmern. Aber auch, wenn Sie selbst in der Immobilie wohnen, kann es hilfreich sein, zu wissen, wie sich der Gesamtenergieverbrauch des Gebäudes gestaltet. Somit wissen Sie auch, ob Sie Sanierungsmaßnahmen planen müssen, was gerade im Hinblick auf den Werterhalt und einen späteren Verkauf wichtig ist.

Welche Informationen findet man im Energieausweis?

Allgemein sagt das Dokument aus, wie umweltfreundlich eine Immobilie und wie hoch ihr Gesamtenergieverbrauch ist. Durch die Erhebung der Daten lässt sich eine Immobilie mit anderen vergleichen und die Energieeffizienz einer Immobilie transparent darstellen. Oft ist aber nur angezeigt, wie sich die Verbrauchshöhe von Heizöl oder Gas gestaltet.

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?

Wenn Sie ein ab Oktober 2007 gebautes Eigenheim besitzen, wird Ihnen vom Gesetzgeber vorgeschrieben, dass sie einen bedarfsorientierten Ausweis benötigen. Sollte Ihre Immobilie vor 1977 gebaut sein und später umfassende Sanierungen oder Anbauten erfahren haben, ist der Bedarfsausweis ebenfalls Pflicht. Für alle anderen Immobilien, die gemäß der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebaut wurden, ist der Verbrauchsausweis ausreichend.

Woher kommen die Daten auf dem Verbrauchsausweis?

Die Kosten des Energieträgers aus den letzten drei Jahren sind ausschlaggebend für die Berechnung des Energiebedarfs. Dabei werden die klimatischen Verhältnisse und das Heizverhalten der Bewohner mit eingerechnet. Die Bausubstanz samt energetischer Schwächen findet keine Berücksichtigung bei der Berechnung.

Was sagt der Bedarfsausweis aus?

Die Substanz und Technik der Immobilie werden beim Erstellen des Bedarfsausweises berücksichtigt. Die technische Bestandsaufnahme wird von einem Fachmann durchgeführt, danach kann er die Frage beantworten, wieviel Energie die Immobilie bei einer durchschnittlichen Nutzung benötigt.

Von wem bekomme ich den Energieausweis?

Wenn Sie vor dem Verkauf Ihrer Immobilie stehen, wird Ihr Ulmer Makler für Sie den Energieausweis erstellen lassen – entweder von einem zertifiziertem Energieberater oder von einem Architektur- oder Ingenieurbüro. Lassen Sie sich von Ihrem Makler beraten, wer dafür aus seinem Netzwerk in Frage kommt. Ist der Energieausweis erstellt, ist er zehn Jahre gütig.

Haben Sie Fragen zum Energieausweis oder zum Verkauf einer Immobilie? Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gern!

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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