Nach einem Todesfall steht für Hinterbliebene nicht nur die Trauerbewältigung an, sondern es müssen eine Vielzahl von Angelegenheiten geregelt werden. Gerade bei einer Immobilienerbschaft sind einige Aufgaben und Dokumente besonders wichtig.

Die Ermittlung des Nachlasses

  • Einblick ins Grundbuch: Wer steht aktuell im Grundbuch? Bringen Sie in Erfahrung, um welche Form des Eigentumsverhältnisses (Alleineigentum, gemeinschaftliches Eigentum oder ein anderes Eigentumsverhältnis) es sich handelt.
  • Verbindlichkeiten klären: Bringen Sie in Erfahrung, ob Schuld oder andere Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Immobilie stehen.
  • Kommunikation mit Finanzinstituten und Versicherungen: Bankunterlagen, Kontoauszüge und Versicherungsunterlagen liefern Ihnen wichtige Informationen.
  • Vertragspartner informieren: Bei einem Todesfall ist es wichtig, alle relevanten Parteien zu informieren. Hierzu gehören Arbeitgeber, Rentenkasse, Versicherungen, Vermieter und Gläubiger.
  • Rechtliches: Bis zur endgültigen Annahme der Erbschaft besorgen Sie die Geschäfte nur als Geschäftsbesorgung für den Nachlass.

Wer erbt das Vermögen? ­- Testament und Erbfolge

  • Testament: Wurde zu Lebzeiten ein notarielles Testament aufgesetzt?
  • Aufbewahrungsort des Testaments: Wo befindet sich das Testament?
  • Recherche: Ist es möglich, dass sich das Testament in Ihren persönlichen Unterlagen befindet?
  • Nachlassgericht: Falls nicht bekannt ist, wo sich das Testament befindet, haben Sie bereits eine Anfrage beim Nachlassgericht (Amtsgericht oder Notariat) eingereicht?
  • Falls Sie im Besitz des Testaments sind: Haben Sie es bereits beim Nachlassgericht eingereicht?

Erbregelung bei fehlendem Testament

  • Pflichtteil und Hinterbliebene: Ist kein Testament vorhanden, erben Hinterbliebene das Vermögen nach Pflichtteilen.
  • Verwandtschaftsgrad: Die Erbfolge richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad, wobei Ehepartner und Kinder als Verwandte ersten Grades bevorzugt werden.

Entscheidung über das Erbe: Ausschlagen oder Annehmen?

  • Umfang: Wie groß ist der Nachlass und was genau wird vererbt?
  • Schulden: Sind Schulden vorhanden?
  • Auflagen: Einige Testamente enthalten spezielle Anweisungen oder Einschränkungen.
  • Entscheidungsfrist: Wie viel Zeit bleibt, um sich für oder gegen das Erbe zu entscheiden?
  • Rechtliche Beratung: Eine professionelle Beratung vom Anwalt kann helfen, alle Aspekte des Erbes zu verstehen und die gesetzten Fristen einzuhalten.

Sie haben eine Immobilie in Ulm, Neu-Ulm und Umgebung geerbt und sind noch unsicher, was die beste Lösung für die Immobilie ist? Kontaktieren Sie uns von Hirn Immobilien Ulm! Wir beraten Sie gern.

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s DALL·E

Der Traum vom Eigenheim, z.B. in unserem beliebten Alb-Donau-Kreis, ist derzeit selbst für einkommensstarke Familien schwer zu finanzieren. Im Kampf gegen Wohnraummangel hat sich die Bundesregierung auf ein neues Maßnahmenpaket geeignet.

Am 16. Oktober 2023 ist das neue Förderprogramm »Wohneigentum für Familien« in Kraft getreten. Mit der Wohneigentumsförderung sollen laut Bauministerin Klara Geywitz gezielt Familien unterstützt werden, die sich den Traum von einem eigenen Haus erfüllen möchten.

So erweitert sich der Kreis anspruchsberechtigter Familien

Bisher lag die Einkommensgrenze für eine Förderung bei 60.000 Euro und erhöhte sich mit jedem weiteren Kind um 10.000 Euro. Mit der Neuregelung können die Fördertöpfe jetzt auch von Familien mit mindestens einem Kind und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro in Anspruch genommen werden. Insgesamt stellt der Bund für dieses Programm insgesamt jährlich 350 Millionen Euro zur Verfügung. Familien, die eine Förderung in Anspruch nehmen möchten, müssen einen Antrag bei der KfW-Bank stellen. Die KfW-Bank gewährt anspruchsberechtigten Familien zinsverbilligte Darlehen bei ihrem Finanzierungspartner (z. B. Hausbank oder Sparkasse).

Was wird gefördert?

Gefördert werden Immobilien, bei denen der CO₂-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus gering ist. Förderfähige Neubauten müssen dafür als Mindeststandard den Effizienzhaus 40 erfüllen und nachweisen. Auch höhere Förderstufen sind möglich, hierzu ist der Nachweis des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) erforderlich. Das Gesetz verzichtet auf die ursprünglich geplante Verschärfung der Energiestandards bei Neubauten.

Gibt es Kritik?

Die CDU-Politikerin Ina Scharrenberg, Bauministerin von Nordrhein-Westfalen, begrüßte das Gesetz zwar. Jedoch kritisierte sie gleichzeitig die „lebensfremden“ und viel zu hohen Auflagen hinsichtlich der Klimafreundlichkeit. Ihrer Meinung nach sollte es Familien auch möglich sein, diese Darlehen beim Kauf von Bestandsimmobilien zu beantragen. So bleibt abzuwarten, ob die Bundesregierung das Gesetz in Zukunft noch einmal nachjustiert.

Welche Förderungen gibt es außerdem?

Käufer und Bauherren haben in Deutschland eine Vielzahl von weiteren Fördermöglichkeiten. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) entlastet Eigentümer beim energetischen Bauen oder Sanieren. Was sich dazu im Jahr 2023 ändert, kann man in den Neuerungen nachlesen. Auch das Gebäudeenergiegesetz tritt in diesem Jahr in einer erneuerten Version in Kraft. Damit Sie hier nicht den Überblick verlieren, empfiehlt es sich, den Rat eines fachkundigen Maklers einzuholen.

Rat vom Immobilien-Experten vor Ort

Sind Sie förderberechtigt, dann empfiehlt es sich, den Rat eines Maklers in Ihrer Region aufzusuchen. Gerade bei einer Förderung, die eine Finanzierung erleichtern soll, ist es von besonderer Bedeutung, das Budget im Auge zu behalten. Einrechnen sollten Sie vor allem auch die Kaufnebenkosten. Hierzu gehören beispielsweise auch die Kosten der verpflichtenden Anforderungen des GEG dazu.

Ihr Makler vor Ort – wie unser Team von Hirn Immobilien Ulm –  kann Ihnen auch in dieser Hinsicht am besten erläutern, welche das sind. Ein fachkundiger Immobilienmakler kann Sie außerdem leicht an einen kompetenten Energieberater vermitteln.

Haben Sie Fragen zum Kauf einer Immobilie und welche Förderungen es gibt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern – individuell und persönlich.

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © Tomwang/despositphotos.com

Um die Erbschaftssteuer zu ermitteln, benötigt das Finanzamt einen Immobilienwert. Dieser Wert soll dem Gesetzgeber nach im Jahr 2023 näher am Verkaufswert liegen als in den vergangenen Jahren. Durch eine neue Bewertungsgrundlage kann das in einigen Regionen teurer werden als bisher.

Damit das Finanzamt für Erbschaftssteuer eine Bemessungsgrundlage hat, muss zunächst der Verkehrswert Ihrer Immobilie im Alb-Donau-Kreis bestimmt werden. In den letzten Jahren wurden Bewertungsmethoden angewandt, die in vielen Fällen unter dem tatsächlichen Verkaufspreis lagen und die Preissteigerungen der letzten Jahre zu wenig berücksichtigt hatten.

Das lag daran, dass die Finanzämter ein vereinfachtes Verfahren gemäß Bewertungsgesetz angewandt haben, ohne die Immobilie zu besichtigen, das Grundbuch einzusehen oder einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Dabei bleibt es grundsätzlich auch. Jedoch soll im Jahr 2023 mehr auf Vergleichswerte gesetzt werden als bisher, um die die Verkehrswerte der Immobilien besser an die Marktlage anzupassen. Vergleichsdaten erhalten die Finanzämter von den örtlichen Gutachterausschüssen, die allerdings nur einmal im Jahr veröffentlichen. Die Preisreduktionen der letzten Monate haben sich allerdings noch nicht in allen Regionen in den Gutachterdaten niedergeschlagen.

Auch spezielle Merkmale des Objekts, die den Wert mindern könnten – so wie eine alte Heizungsanlage oder aktuelle Marktveränderungen, werden im Verfahren der Finanzämter nicht oder zu wenig berücksichtigt. Daher ergeben sich nun oft überhöhte Werte seitens des Finanzamts.

In Metropolen und Großstädten, die in den letzten Jahren große Preissteigerungen zu verzeichnen hatten, werden daher zu einer höheren Erbschaftsteuer führen als Immobilien in ländlichen Regionen. Besonders betroffen ist die bayrische Landeshauptstadt München.

Erbschafts­steuer 2023 – so wird grundsätzlich versteuert

Grundsätzlich gelten für die Erbschaftssteuer drei verschiedene Steuerklassen, abhängig vom Verwandtschaftsgrad. Diese haben unterschiedlich hohe Freibeträge. Sie reichen von 20.000 bis 500.000 Euro, wobei ein Freibetrag von 20.000 Euro allen Erben erlassen wird, egal ob verwandt oder nicht verwandt. Die Steuerklasse I wird engen Verwandten zugeteilt und hat die geringste Steuerklasse. Dazu gehören Ehegatten, Lebenspartner sowie Verwandte in direkter Linie. Nichten und Neffen ordnet man der Steuerklasse II zu. Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen gehören in die Steuerklasse III, die wiederum einen höheren Steuersatz veranschlagt.

Zusätzliche Freibeträge, welche die Erbschaftssteuer reduzieren

Allgemein gilt, bei einem Wert der Erbschaft unter dem persönlichen Freibetrag, muss keine Erbschafts­steuer entrichtet werden. Und auch wenn der Wert über dem Freibetrag liegt, kann es sein, dass das Erbe nicht versteuert werden muss. Denn es gibt insgesamt vier weitere Freibeträge: Versorgungsfreibeträge, Pflegefreibeträge, Nachlassverbindlichkeiten und sachliche Steuerbefreiungen.

Wer ein Erbe antreten möchte, ist verpflichtet, dies dem Finanzamt zu melden. In den meisten Fällen muss außerdem eine Erbschaftssteuererklärung abgegeben  werden. Um die Immobilie optimal zu bewerten, lohnt es sich einen fachlichen Rat beim Immobilienberater oder Steuerberater ihres Vertrauens einzuholen.

Sie haben eine Immobilie in der Region in und um Ulm und Neu-Ulm geerbt und möchten diese bewerten lassen? Lassen Sie sich von uns beraten!

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: ©  Varavin88/Depositphotos.com

Viele Menschen träumen auch weiterhin davon, in den eigenen vier Wänden zu leben. Gerade im städtischen Raum, also auch in und um Ulm, erfreuen sich Eigentumswohnungen großer Beliebtheit. Endlich kann man sich alles so gestalten, wie man es möchte! Doch Vorsicht: nicht alles kann dabei allein entschieden werden. Als Wohnungseigentümer wird man auch Teil einer Eigentümergemeinschaft (WEG). Und die hat ihre ganz eigenen Bestimmungen, die es zu beachten gilt.

Erwirbt man eine Wohnung, wird man nicht nur deren Eigentümer, man erwirbt auch einen Teil der gesamten Immobilie. Damit werden Sie automatisch Mitglied in der WEG und entscheiden zusammen mit den anderen Eigentümern über alles, was die Gesamtimmobilie betrifft. Aber auch, wenn Sie Veränderungen an der eigenen Wohnung anstreben, bedarf manches der Zustimmung der gesamten Eigentümergemeinschaft. Wir beraten Sie gerne, was dazu gehört und geben Ihnen an dieser Stelle schon mal einen Überblick.

Sondereigentum: das gehört Ihnen allein

Das sogenannte Sondereigentum umfasst die Räume der Wohnung und die dazu gehörenden Teile des Gebäudes. Dort dürfen Sie nach Belieben Gestaltungen und Änderungen vornehmen, solange das Sondereigentum des Nachbarn oder das Gemeinschaftseigentum davon nicht beeinflusst werden. Sie träumen von einer Küche, die in den Wohnbereich integriert ist und nur eine Wand ist im Weg? Diese können Sie einreißen und den Grundriss Ihrer Wohnung verändern, ohne dass es fremder Zustimmung bedarf. Informieren Sie vorher Ihre Nachbarn, wenn es durch Baumaßnahmen laut werden könnte.

Gemeinschaftseigentum: das gehört der WEG

Zum Eigentum aller gehören zum Beispiel das Dach, die Fenster, das Treppenhaus, die tragenden Gebäudeteile, die Grünanlagen und, falls vorhanden, die Tiefgarage. Soll daran etwas saniert oder renoviert werden, muss die Mehrheit der WEG dafür stimmen. Aber auch, wenn Sie Ihren eigenen Strom mit einem Balkonkraftwerk erzeugen oder eine Ladesäule für Ihr E-Auto anschaffen wollen, müssen Sie das mit Ihrer Eigentümergemeinschaft abstimmen.

Vorher informieren: Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Protokolle

Wenn Sie sich für den Kauf einer Wohnung entschieden haben, sollten Sie sich vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags noch ein paar Unterlagen der WEG ansehen. Ihr Makler kann Sie bei der Lektüre unterstützen und eventuelle Fragen beantworten.  In der Teilungserklärung finden Sie eine Auflistung über Gemeinschafts- und Sondereigentum sowie ein Aufteilungsplan, der die einzelnen Wohnungen und deren Räume zeigt. Die Gemeinschaftsordnung weist aus, wie die Rechte und Pflichten aussehen, die ein Eigentümer gegenüber der Verwaltung hat. Auch die Stimmrechts- und Kostenverteilungsregeln können Sie dort nachlesen.

Zudem haben Sie das Recht, sich die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen anzuschauen. Dort können Sie sich einen Überblick darüber verschaffen, was bereits entschieden wurde und auch, wo es eventuell schwierig werden könnte.

Sie möchten Eigentum im Alb-Donau-Kreis erwerben und sind sich unsicher, ob es eine Wohnung oder ein Haus sein soll? Kontaktieren Sie unser Team von Hirn Immobilien Ulm! Wir beraten Sie gern zu all Ihren Fragen.

Foto: © Elenaferns-photo /Depositphotos.com

Eine Scheidung ist häufig nicht nur eine emotionale Belastung. Die Trennung und das Leben danach müssen organisiert werden. Bei einer gemeinsamen Immobilie fällt es Paaren in der Scheidung oft nicht leicht, eine sachliche und für beide Seiten vorteilhafte Entscheidung zu treffen. Werden Paare sich nicht einig, droht eine Zwangsversteigerung, die häufig finanzielle Einbußen bedeutet. Mit unserer Checkliste behalten Sie den Überblick, damit Sie das Schlimmste vermeiden können.

Für den Umgang mit Ihrer Ulmer Immobilie in der Scheidung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Welche die beste ist, hängt von Ihrer individuellen Situation als Eigentümer ab.

Einer bleibt in der Immobilie und zahlt Miete an den Ex-Partner

  • Eventuelle Unterhaltszahlungen können mit der Miete verrechnet werden
  • Für den laufenden Kredit haften weiterhin beide – wird einer zahlungsunfähig, wird die Restschuld vom anderen eingefordert
  • Kann der Kredit nicht getilgt werden, droht die Zwangsversteigerung

Einer der Ex-Partner übernimmt die Immobilie

  • Wer die Immobilie übernimmt, muss die Kosten tragen – der Partner muss ausgezahlt werden, der Kredit muss abgezahlt werden, und auch Wohn- und Instandhaltungskosten müssen getragen werden
  • Häufig bedeutet das eine finanzielle Überlastung, deshalb sollte vor diesem Schritt alles gründlich durchgerechnet werden

Immobilie vermieten

  • Ist sinnvoll, wenn die Immobilie in Familienbesitz bleiben soll
  • Als Vermieter muss sich allerdings um die Verwaltung der Immobilie gekümmert werden, das kann bei Scheidungspaaren zu Streit führen
  • Die Verwaltung ist oft nur erfolgversprechend, wenn das Scheidungspaar gut miteinander auskommt
  • Ist der Immobilienkredit noch nicht abgezahlt, sollten die Mieteinnahmen die monatlichen Raten decken

Immobilie verkaufen

  • Ist sinnvoll, wenn Schulden getilgt werden müssen, beispielsweise die Immobilienfinanzierung
  • Wird der Kredit vor Ablauf der Zinsbindung zurückgezahlt, verlangen viele Banken allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung
  • Wurde die Immobilie weniger als zehn Jahre bewohnt, kann Spekulationssteuer anfallen

Sind Sie unsicher, was die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie in der Region um Ulm und Neu-Ulm ist? Kontaktieren Sie unsere Ulmer Makler! Wir beraten Sie gern.

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © AndreyPopov/Depositphotos.com

Die EU will in Sachen Umweltschutz aktiv werden. Da führt auch kein Weg an alten, energetisch rückständigen Gebäuden vorbei. Was dies nicht nur für Eigentümer in Ulm und der Region sondern in der gesamten Bundesrepublik bedeutet, beleuchten wir jetzt.

Die EU hat es sich zum Ziel gemacht, in diversen Feldern klimaneutral zu werden. Das gilt auch für den Immobiliensektor. Da Gebäude für rund 40 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs und gut ein Drittel aller Treibhausemissionen verantwortlich sind, setzt die Europäische Union hier an, um in Sachen Umweltschutz vorwärtszukommen: Gebäude sollen bis 2050 klimaneutral werden.

Energieeffizienzklassen kurz und knapp erläutert

Genau wie bei Elektrogeräten werden Gebäude in Effizienzklassen eingeteilt. Die Einstufung in Energieeffizienzklassen reicht in Deutschland von A+ bis H. A+ entspricht einem Goldstandard, H einer sehr schlechten Bewertung, bei der über 250 kWh pro Quadratmeter in einem Kalenderjahr verbraucht werden. Bewertet wird der Energiebedarf des Gebäudes, unter Berücksichtigung der jeweiligen Anlagentechnik, Wärmedämmung und Gebäudedichtheit.

Was bedeutet die Verordnung für frischgebackene und langjährige Eigentümer

Zunächst einmal greift die Verordnung bei Neubauten. Diese sollen bei ihrer Errichtung ab 2028 klimaneutral sein. Als Energielieferant dient die eigene Solaranlage. Bestandsimmobilien müssen bis 2030 bzw. 2033 gewisse Energieeffizienzklassen vorweisen. Bis dahin bleibt Zeit für die Umrüstung.

Es ist erklärtes Ziel, bei Wohnimmobilien bis 2030 die Energieeffizienzklasse E zu erreichen. 2033 soll es dann die Klasse D sein. Da dies in der Bundesrepublik etwa die Hälfte aller Wohnbauten betrifft, in Zahlen ungefähr 14 Millionen, ist ein Großteil der Eigentümer hierzulande aufgefordert, zu handeln.

Wie soll die Vorgabe konkret umgesetzt werden?

Es ist geplant, zunächst Immobilien mit besonders miserabler Energieeffizienz zuerst zu sanieren und Zuschüsse und Beihilfen für Haushalte bereitzustellen, welche die Kosten einer Sanierung nicht selbst stemmen können. Gebäude mit Denkmalschutz, Kirchen und Gotteshäuser sowie Sozialwohnungen erhalten eine Sonderstellung. Sie bleiben von dieser Vorgabe der EU unbehelligt.

Energieeffizienz als neues Kriterium der Gebäudebewertung

Um die Energieeffizienz Ihrer eigenen Ulmer oder Neu-Ulmer Immobilie einschätzen zu können, sollten Sie sich als Eigentümer – auch ohne Absicht zu verkaufen – einen Energieausweis ausstellen lassen. Für die Investitionssumme von ca. 100 Euro erhalten Sie – besonders beim Bedarfsausweis, der den Energiebedarf des Gebäudes anhand verschiedener Parameter wiedergibt – ein realistisches Bild der Energiebilanz Ihrer Immobilie in der schwäbischen Donaustadt.

Sollten Sie sich im Hinblick auf den aktuellen Wert Ihrer Immobilie im Unklaren sein, empfiehlt es sich, einen erfahrenen Ulmer Makler zu Rate zu ziehen. Dann stehen Sie bei künftigen Preisverhandlungen auf einem soliden Fundament und laufen nicht Gefahr, dass Interessenten den Energieeffizienzwert Ihrer Immobilie als Anlass nehmen, hinsichtlich des Preises ordentlich zu feilschen.

Sie wollen wissen, ob sich eine energetische Sanierung vor dem Verkauf lohnt oder zu welchem Preis Sie Ihre Immobilie am Markt anbieten können? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern!

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © PantherMediaSeller/Depositphotos.com

Früher war vermeintlich alles besser: Paare haben ordentlich geheiratet, dann Wunschkinder bekommen und die Traumimmobilie gekauft. Die Zeiten haben sich jedoch geändert: Heute hält so manches Liebesglück, weil eben keine offizielle Verpflichtung die Liebe belastet. Schließlich wird ein Bund fürs Leben im Herzen geschlossen und nicht auf Papier, von Beamten verbrieft und besiegelt. Doch unverheiratete Paare sollten beim Eigentumerwerb einiges beachten.

Vielleicht fragen Sie sich, ob das möglich ist: Zusammen eine Immobilie kaufen, ohne Ehering am Finger. Die gute Nachricht vorab: Selbstverständlich geht das im 21. Jahrhundert. Jedoch sollten Verliebte bei allem Vertrauen keinesfalls auf die Regelung der Eigentumsverhältnisse verzichten.

Grundbuchblatt als Tor zur Glückseligkeit

Gerade Paare, die nicht vorm Traualtar standen, sollten zwingend beide als Eigentümer im Grundbuch stehen. Der Grund ist simpel: Wer keinen Kaufvertrag unterschrieben hat, ist offiziell nicht Eigentümer, unabhängig davon, wieviel persönliche Ersparnisse er einst investierte.

Ehre, wem Ehre gebührt

Falls die Immobilienfinanzierung nicht gleichberechtigt stattgefunden hat oder ein Partner merklich mehr Eigenkapital eingebracht hat, sollte dies im Grundbuch Erwähnung finden. Schließlich soll sauber dokumentiert werden, wer am Ende des Tages zu welchem Anteil Immobilieneigentümer ist.

Des Notars täglich Brot: Tilgung und Wohnrecht bei Trennung

Das Thema Hypothek gehört in fachkundige Hände. Mit Hilfe eines Notars wird frühzeitig per Vertrag festgezurrt, wer die monatliche Darlehenstilgung fortan übernimmt. Auch gilt es, zu regeln, wer für welchen Zeitraum in der Immobilie verbleiben darf. Wer hier vorausschauend handelt, erspart sich später womöglich einen nervenraubenden Rosenkrieg. Sollten Sie bei der Suche nach einem kompetenten Notar Hilfe brauchen, stehen wir Ihnen von Hirn Immobilien Ulm als Makler des Vertrauens jederzeit gern zur Seite.

Nur für schlaue Köpfe: Partnerschaftsvertrag abschließen

Ein Partnerschaftsvertrag ist eine gute Idee. Jeder Fachanwalt oder Notar kann Sie hier kompetent unterstützen. Besonders zu empfehlen ist solch ein Vertrag, wenn Grund und Boden nicht auf Ihren Namen laufen: Nach deutschem Recht gehört dem Eigentümer stets die draufbefindliche Immobilie.

Sollten Sie sich jedoch partout nicht mit Ihrer ehemals großen Liebe einigen können, bleibt nur noch eine Teilungsversteigerung durchzuführen. Der Preis für diesen rabiaten Entschluss: Die Immobilie geht deutlich unter Wert über den Ladentisch. Ob nachpartnerschaftliches Gezänk diesen materiellen Verlust wett macht, bleibt – mit klarem Kopf – zu bezweifeln.

Unliebsames Testament als wichtige Absicherung

Segnet ein Partner das Zeitliche, so hat der Verbliebene, unverheiratet, keinerlei Anspruch auf dessen Nachlass. Es greift direkt die gesetzliche Erbfolge. Lebenspartner können hier unter Umständen leer ausgehen: Daher ist ein vom Notar beurkundetes Testament oder ein Erbvertrag wichtig. Hier setzt der Erblasser fest, was mit der Immobilie nach seinem Ableben passiert. Zwar beschäftigt sich keiner gern mit diesem unschönen Thema, jedoch ist gut geplant, halb gewonnen.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema oder brauchen Sie Unterstützung beim Immobilienkauf in unseren schönen Regionen Ulm und Neu-Ulm? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern unverbindlich und beantworten all Ihre Fragen!

Hinweise:

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © ArturVerkhovetskiy/Despositphotos.com

Plötzlich ist es so weit, ein geliebter Mensch hat das Zeitliche gesegnet und über Nacht sind Sie zum Immobilieneigentümer geworden. Jetzt gehen Ihnen eine Menge Fragen durch den Kopf: Erbe annehmen oder lieber ausschlagen? Selbst einziehen, vermieten oder doch gleich verkaufen? Erbschaft akzeptieren oder ablehnen? Wer eine Erbschaft macht, erhält vom verstorbenen Menschen eine große…

Das gehört in einen gewerblicher Mietvertrag

Das gehört in einen gewerblicher Mietvertrag