Die Berechnung der alten Grundsteuer war laut Bundesfinanzhof verfassungswidrig. Deshalb wurde sie reformiert. Das hat zur Folge, dass bis Ende 2024 rund 35 Millionen Grundstücke neu bewertet werden müssen. Zwar wird die neue Grundsteuer erst ab dem 1. Januar 2025 erhoben. Jedoch müssen alle Immobilieneigentümer noch in diesem Jahr zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 eine separate Grundsteuererklärung elektronisch über die Steuerplattform Elster abgeben.

Für die neue Grundsteuer gibt es bundesweit keine einheitliche Regelung. Es gibt drei unterschiedliche Modelle: das Bundesmodell (Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen), das Flächenmodell (Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen), Bodenwertsteuer (Baden-Württemberg). Welche Regelung gilt, kommt dementsprechend darauf an, in welchem Bundesland die Immobilie liegt. Zwischen drei Arten der Grundsteuer wird allerdings in allen drei Modellen unterschieden:

  • Grundsteuer A (agrarisch): für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
  • Grundsteuer B (baulich): für bebaubare und bebaute Grundstücke und für Gebäude
  • Grundsteuer C (unbebaute Grundstücke): sie soll 2025 eingeführt werden, damit Kommunen unbebaute Grundstücke höher besteuern können. Dadurch sollen Spekulationen verhindert und Wohnraum gefördert werden.

Grundsteuer B ist in der Regel die entscheidende für die meisten Immobilieneigentümer.

Grundsteuerberechnung

Bei der Grundsteuerberechnung kommt es – auch nach der Reform – auf drei Faktoren an:

  • Einheitswert: Dieser heißt nach der Reform Grundsteuerwert und wird anders berechnet als der Einheitswert. Sie finden ihn im Einheitswertbescheid vom Finanzamt.
  • Grundsteuermesszahl: Diese richtet sich nach der Gebäudeart. Sie finden sie im Grundsteuergesetz (§§14 und 15 GrStG).
  • Hebesatz: Diesen legt die zuständige Gemeinde fest. Bei ihr können Sie ihn erfragen.

Mit folgender Formel wird die Grundsteuer berechnet:

Grundsteuerwert (Einheitswert) x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = Jahresgrundsteuer

Das müssen Eigentümer jetzt tun

Bis Ende März 2022 sollten alle Eigentümer einen Feststellungsbescheid vom Finanzamt oder die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung per öffentlicher Bekanntmachung erhalten haben. Je nach Bundesland wird das unterschiedlich gehandhabt. Für die Angaben zu ihrem Grundbesitz sollten Eigentümer, die Immobilien in den Bundesländern besitzen, in denen das Bundesmodell gilt, folgende Informationen bereithalten:

  • Grundstücksfläche (finden Sie im Grundbuchauszug)
  • Bodenrichtwert (erfahren Sie bei unabhängigen Gutachterausschüssen)
  • Gebäudeart (beispielsweise Einfamilienhaus, Reihenhaus, Mehrfamilienhaus)
  • Wohnfläche (finden Sie im Bauplan oder der Bauakte beim Bauordnungsamt)
  • Baujahr des Gebäudes (finden Sie ebenfalls im Bauplan oder der Bauakte beim Bauordnungsamt)

In den Bundesländern, die individuelle Regelungen für die Berechnung der Grundsteuer getroffen haben, müssen sich Eigentümer informieren, welche Angaben jeweils von ihnen verlangt werden.

Sind Sie unsicher, was für die Berechnung der Grundsteuer wichtig ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Besichtigungstermine sind für Immobilienverkäufer oft nicht leicht. Sie wollen zwar schnell einen solventen und seriösen Käufer finden. Viele Interessenten suchen aber nach noch so kleinen Kritikpunkten, um den Preis zu drücken. Damit die Besichtigungstermine entspannt ablaufen und Eigentümer einen zuverlässigen Käufer finden, ist es sinnvoll, sich darüber Gedanken zu machen, bevor die Immobilie inseriert wird und das Telefon nicht mehr aufhört zu klingeln.

Um die möglichen Kritikpunkte für Interessenten zu minimieren, sollten Wohnung, Haus oder Grundstück richtig auf Vordermann gebracht werden. Denn auch beim Immobilienkauf zählt oft der erste Eindruck, unter ihm wird die ganze restliche Immobilie betrachtet. Experten wissen, dass eine gepflegte, im optimalen Zustand präsentierte Immobilie einen 10 bis 15 Prozent höheren Verkaufspreis erzielen kann.

Objektiv und kritisch bleiben

Wie würden Sie Ihre Immobilie sehen, wenn Sie Kaufinteressent wären? Wie steht es mit der Sauberkeit? Sind die Räume vorberietet, dass heißt, nicht zu vollgestellt und von persönlichen Gegenständen befreit, die Interessenten ablenken könnten? Sind die Fenster geputzt?

Auch Schönheitsreparaturen wirken sich positiv bei der Besichtigung aus. Verpassen Sie der ausgeblichenen Wand nochmal einen frischen Anstrich. Befestigen Sie die Leiste, die schon seit fünf Jahren lose ist. Schauen Sie sich nochmal alles genau an. Hält alles einem kritischen Blick stand?

Wie gehe ich mit zu vielen Interessenten um?

Die Speckgürtel der Metropolen werden immer weiter. Selbst Regionen, wo lange Zeit die Nachfrage geringer war, werden immer begehrter. Oft wird eine Immobilie wieder aus dem Online-Portal genommen, weil der Eigentümer mit der Beantwortung der Anfragen nicht mehr hinterherkommt. Wann sollen die ganzen Besichtigungstermine durchgeführt werden? Vor allem für Berufstätige ist es oft nicht leicht, sich die Zeit freizuschaufeln.

Und nur wenige sind dazu bereit, bei Massenbesichtigungen mehrere fremde Menschen durch die eigenen vier Wände gehen zu lassen. Ein lokaler Qualitätsmakler schafft hier Abhilfe. Er kümmert sich nicht nur um die Vermarktung der Immobilie, sondern auch um das Besichtigungsmanagement. Und er weiß, wie man Besichtigungstouristen von den ernsthaften Interessenten herausfiltert.

Sich selbst vorbereiten

Haben Sie alle verkaufsrelevanten Unterlagen parat. Fehlt beispielsweise der Energieausweis zur Besichtigung, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Darüber hinaus hilft es Ihnen, aufkommende Fragen der Interessenten zu beantworten. Verschweigen Sie ebenfalls Mängel nicht, sondern gehen Sie offen damit um. Ein Profimakler weiß, wie Sie diese am besten kommunizieren, ohne dass sie sich negativ auf den Verkaufspreis auswirken. Er hilft Ihnen ebenfalls, alle verkaufsrelevanten Unterlagen zusammenzutragen.

Suchen Sie Unterstützung, um Ihre Immobilie ideal zu präsentieren und die Besichtigungen optimal durchzuführen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Welche Trends dominieren die Baubranche? Wir haben die wichtigsten Innovationen für Sie ausgewertet.

 

IoT – Gebäude mit drahtloser Intelligenz.

Das „Internet of Things“ eröffnet ganz neue Chancen. Mit drahtlos vernetzten und internetfähigen Sensoren und Aktoren steigen Komfort, Sicherheit und Energieeffizienz. Über das Netz verbundene Brandmelder, Einbruchmeldeanlagen, Zutrittskontroll- und Notrufsysteme führen zu mehr Sicherheit: Die Sensoren registrieren ungewöhnliche Bewegungen und senden die Signale an zentrale Stellen wie Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdiensten. Und sobald Systeme sowie Anlagen wie Heizung, Beleuchtung und Belüftung internetbasiert intelligent gesteuert werden, steigt die Energieeffizienz. Ebenso hilfreich für die Instandhaltung: Monitoring-Services. Damit meldet beispielsweise ein Aufzug Wartungsbedarf an. Das Servicepersonal sorgt für reibungslose Funktion – Notfalleinsätze sind passé.

 

Künstliche Intelligenz (KI).

Künstliche Intelligenz (KI) sorgt zunehmend für mehr Effizienz im Bauwesen. Die Folge ist die Senkung von Baukosten und mehr Sicherheit, sowohl in der Planung als auch auf der Baustelle. Sobald eine Maschine menschliche kognitive Aufgaben imitiert, also Muster erkennt, Probleme eigenständig zu lösen vermag und lernen kann, spricht man von künstlicher Intelligenz. Eine Untergruppe der künstlichen Intelligenz ist das maschinelle Lernen: Computersysteme „lernen“ aufgrund statistischer Methoden aus Daten, so dass sie nicht mehr programmiert werden müssen. Mit ausreichend Daten gefüttert, „versteht“ die Maschine von ihrem Aufgabenbereich immer mehr und kann ihre Aufgaben immer besser bewältigen.

Wichtige Vorteile von KI im Bauwesen: Künstliche neuronale Netze helfen dabei, Kostenüberschreitungen vorherzusagen. Weiterhin errechnen Prognosemodelle realistische Zeitvorgaben für die Projektsteuerung. Und mit online verfügbaren Schulungsmaterialien kommt neues Know-how ganz fix bei den Mitarbeitern an, die auch schneller eingearbeitet werden können. Auch werden Analyse und Priorisierung der zahlreichen Risikofaktoren unterstützt. KI-Systeme übernehmen die Rolle eines intelligenten Assistenten und bewältigen die täglich entstehende Datenflut in Form von Informationsanfragen, ungelösten Problemen und Änderungswünschen sehr effizient – und Projektmanager erhalten rasant die gewünschten Antworten sowie Handlungsempfehlungen.

 

Augmented Reality.

Besser planen, leichter verstehen, gezielter umsetzen: Augmented Reality (erweiterte Realität) -Systeme binden 3D-Modelle von Geländeformen oder Bauwerken direkt in reale Kamerabilder ein. Wirklichkeitstreu und präzise ist auf dem Bildschirm zu sehen, wie sich neue Bauwerke in die Umgebung einfügen, wie die vorhandene Infrastruktur im Untergrund beschaffen ist oder ob eine Landschaftsplanung mit dem umgebenden Gelände harmoniert. Planer erkennen so frühzeitig mögliche Probleme; und Kunden treffen leichter Entscheidungen; Änderungen lassen sich präziser besprechen und Missverständnisse vermeiden.

 

Drohnen.

Vorbereiten, kontrollieren, vermessen, präsentieren: Der vermehrte Einsatz des Multitalents „Drohne“ gehört zu einer der spannendsten Entwicklungen in der Baubranche. In der Planungsphase liefern die Luftaufnahmen der ferngesteuerten Fluggeräte das Datenmaterial für 3D-CAD- oder BIM-Modelle; auf den Baustellen dokumentieren sie den Baufortschritt, helfen bei der optimierten Verteilung von Maschinen und Arbeitskräften; das fertige Objekt fotografieren sie aus dem perfekten Blickwinkel für das Vermarktungsexposé oder filmen es für eine Präsentation mit VR-Brille. Und bei älteren Gebäuden decken sie Energieverluste auf, vermessen auch schwer zugängliche Bereiche und helfen beim Erkennen von Schäden. Notwendige Sanierungsarbeiten können nun präziser geplant, kalkuliert und ausgeschrieben werden. Zwar sind einige gesetzliche Vorschriften zu beachten, doch jenseits dessen beginnt die große Freiheit. Denn was die Drohne aufzeichnet, kann für alle Phasen der Planung, Ausführung und Wartung in der Bauwirtschaft genutzt werden.

 

3-D-gedruckte Gebäude.

Seitdem im Jahr 2004 an der University of South Carolina die erste Wand per 3D-Druck hergestellt wurde, wurden sensationelle Fortschritte erzielt. Heute kann ein Haus in 24 Stunden gedruckt werden.

In den kommenden Jahren wird dieser Trend noch mehr Fahrt aufnehmen und immer mehr Marktanteile erobern. Mal tragen Roboterarme Schichten von schnell aushärtendem Beton auf. Andere Verfahren verwenden einen Mix aus Beton und Glasfasern, womit sogar große Betongebäude realisierbar sind. Auch ein zeitgleicher Ausdruck von Beton polymerem Schaum für die Isolation ist bereits möglich. Und ein niederländisches Unternehmen druckt bereits stabile Metallstrukturen wahlweise aus Edelstahl, Bronze, Aluminium und Inconel-Legierungen. Die sehr hohe Baugeschwindigkeit bei reduziertem Materialbedarf dürften die größten Treiber für die künftige Entwicklung sein. Experten gehen davon aus, dass der weltweite Umsatz mit gedruckten Häusern bis 2027 auf 40 Mrd. USD wachsen wird.

 

 

Robotik.

Wenn ein Roboter einmal zu schwer hebt, fällt womöglich eine Reparatur an, doch dann geht’s gleich weiter – ohne Krankschreibung und notwendige Wiedereingliederung. Vor allem dann, wenn die Gesundheit von Arbeitern auf dem Spiel steht, ist der Einsatz von Robotern äußerst sinnvoll. Zudem helfen sie dabei, den Fachkräftemangel zu kompensieren. Und: Es sind ganz einfach Multitalente, die selbst tonnenschwere Bauteile hochpräzise verarbeiten – rund um die Uhr, bei schlechtem Wetter, mit stets gleichbleibender Arbeitsgeschwindigkeit.

 

 

Nachhaltigkeit.

Das nachhaltige Bauen folgt dem Leitgedanken, schon während der Planung die Schonung des vorhandenen Naturraums im Blick zu behalten und während aller folgenden Phasen möglichst viel Energie und Ressourcen einzusparen. Im Idealfall sollte das Gebäude nach der Nutzungszeit wieder rückstandslos in die Natur übergehen. Diese Ziele erfordern eine sorgfältige Auswahl der Baustoffe, ein ausgefuchstes Energiekonzept (Elektrizität und Wärme) und bewusste Wassernutzung. Die Konzepte „Green Building“ und „ökologisches Bauen“ sollen neben den erreichten Einsparfaktoren auch schädliche Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt reduzieren. Die Idee der Nachhaltigkeit wird im besten Fall durch sämtliche Phasen des Gebäude-Lebenszyklus verfolgt. Das Konzept des Green Building ist ebenfalls tauglich für die Sanierung von Gebäuden. So wurden die zwischen 1979 und 1984 entstandenen Zwillingstürme der Deutschen Bank in Frankfurt am Main grün saniert und sparen seitdem pro Jahr 67 Prozent Heizenergie. Dieses grüne Denken findet immer mehr Anhänger – schließlich verbraucht die Bauwirtschaft derzeit etwa 40 Prozent der globalen Ressourcen.

Neue Grundsteuerreform 

Die neue Grundsteuerreform ist eine beschlossene Sache. So gilt ab dem 01.01.2025 eine neu berechnete Grundsteuer auf Basis des Grundsteuerreformgesetzes, welche bereits jetzt Auswirkungen auf private als auch gewerbliche Immobilienbesitzer hat.

Alles, was Sie als Immobilienbesitzer*innen zur neuen Reform wissen müssen, erfahren Sie hier bei uns!

Was ist die Grundsteuer überhaupt?

Die Grundsteuer besteuert den Besitz von Grundstücken samt Bebauung. Eigentümer bezahlen die Steuer einmal im Jahr, welche von den Gemeinden und Kommunen festgelegt und vereinnahmt wird.

Von der Grundsteuer zu unterscheiden ist die Grunderwerbsteuer, die beim Kauf von Grundstücken fällig wird.

Warum wurde eine Grundsteuerreform nötig?

Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes haben sich die Grundsteuerzahlungen von den tatsächlichen Immobilienwerten zu weit entfernt. Heute ist es möglich, dass benachbarte Immobilien unterschiedlich bewertet werden. Mit der Grundsteuerreform sollen derartige Ungerechtigkeiten beseitigt werden.

Wie funktioniert das bisherige Modell und was ändert sich?       

Das Grundsteuerreformgesetz sieht vor, dass zum Stichtag 01.01.2022 eine Neubewertung der Grundstücke erfolgt. Dabei ändert sich grundsätzlich wenig an dem bisherigen dreistufigen Berechnungs-Modell: Einheitswert (= Wert des Grundbesitzes) x Grundsteuermesszahl x Grundsteuerhebesatz.

Im Rahmen der neuen Reform wird allerdings der Einheitswert durch den Begriff „Grundsteuerwert“ ersetzt.

Das bedeutet, Grundstücke werden künftig nach einem wertabhängigeren Modell bewertet, wobei es vor allem auf folgende Faktoren ankommt:

  • Wert des Bodens (Bodenrichtwert)
  • Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete
  • Grundstücksfläche
  • Immobilienart
  • Alter des Gebäudes

Müssen Grundbesitzer nun selbst aktiv werden?

Bisher ist bereits bekannt, dass Grundbesitzer eine “Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte” abgeben müssen. Die Aufforderung dazu soll im April öffentlich bekannt gegeben werden.

Die elektronische Übermittlung der Daten wird dann ab dem 01.07.2022 möglich sein – über die Steuerplattform Elster. Nach jetzigem Stand läuft dann die Abgabefrist bis 31.10.2022.

Gilt die neue Regelung bundesweit?

Für die neue Berechnungsmethode, welche ab 2025 gilt, gibt es zwar schon ein Bundesmodell, jedoch ist es den einzelnen Bundesländern überlassen, ob sie dieses anwenden oder davon abweichen. Bisher ist bekannt, dass sieben Bundesländer von einem abweichenden Modell Gebrauch machen werden. Bayern wird z.B. das sog. „Flächenmodell“ anwenden.

Betrifft die neue Grundsteuer auch Mieter?

Das neue Gesetz kann Mieter genauso wie Eigentümer treffen. Denn die Grundsteuer darf weiterhin von den Eigentümern auf die Betriebskosten umgelegt werden.

Finanzexperten beobachten derzeit, dass die Zinsen langfristig steigen werden. Die hohe Inflation trägt ihren Teil dazu bei. Die steigenden Zinsen beeinflussen Darlehen und Kredite und haben somit auch Auswirkungen auf die Immobilienpreise.

Der Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) liegt seit einiger Zeit bei null Prozent. So konnten Kredite und Darlehen günstig vergeben werden. Dieser Leitzins ist allerdings nicht mit der aktuellen Inflationsrate (5,1 Prozent) konform und muss auf kurz oder lang erhöht werden. Das bekommen auch die Kreditnehmer zu spüren, da sich Banken Geld von der EZB leihen. Die zu zahlenden Zinsen werden auf die Kunden umgelegt.

Welche Auswirkung hat das Zinsniveau auf Immobilienpreise?

Nachfrage und Angebot haben einen Einfluss auf die Preise des Immobilienmarktes. Niedrige Zinssätze erhöhen die Nachfrage und somit auch die Immobilienpreise. Immerhin können sich mehr Personen einen Kredit oder ein Darlehen leisten.

Bei steigenden Zinsen ist es umgekehrt. Die Nachfrage und somit die auch die Immobilienpreise sinken, da sich weniger Haushalte die Kosten für den Kredit oder das Darlehen leisten können. Eigentümer, die dann eine Anschlussfinanzierung abschließen, müssen ebenfalls mit höheren Kosten für das neue Darlehen rechnen.

Verkaufen bevor die Zinsen steigen?

Eigentümer, die auf hohe Verkaufserlöse Wert legen oder sogar auf diese für die neue Immobilie und dem Umzug angewiesen sind, sollten noch vor dem Zinsanstieg verkaufen. Nicht nur der Verkaufserlös kann geringer ausfallen, auch zahlungskräftige Käufer zu finden, die ein Darlehen genehmigt bekommen, wird schwieriger.

Im schlimmsten Fall können die Käufer den Kaufpreis nicht zahlen. Es kann unter anderem zum Rückkauf kommen. Unterstützung beim Verkauf und der Vermarktung erhalten Eigentümer bei einem qualifizierten und professionellen Immobilienmakler.

Wenn die Anschlussfinanzierung zu teuer wird

Viele müssen sich den Traum vom Eigenheim mithilfe von Banken finanzieren. Läuft ein bestehender Darlehensvertrag aus, aber die Summe ist nicht abgezahlt, muss eine Anschlussfinanzierung erfolgen. Entweder beim selben Vertragspartner oder bei einem neuen. Sofern die Tilgungsrate wegen der hohen Tilgungszinsen für das neue Darlehen zu hoch ausfällt, sind Eigentümer oft gezwungen, ihre Traumimmobilie zu verkaufen. Eine Zwangsversteigerung sollte dabei möglichst verhindert werden.

Eigentümer sollten sich vor der erwarteten Zinssteigerung informieren, ob eine Anschlussfinanzierung zu stemmen wäre oder ob die Anschlussfinanzierung vorher in Angriff genommen werden kann. Wird dann festgestellt, dass das nicht der Fall ist, sollte rechtzeitig verkauft werden, bevor das Zinsniveau Auswirkungen auf den Verkaufserlös hat. Schließlich wird das Geld für die Abzahlung des Darlehens benötigt.

Wer sich für den Verkauf entscheidet, dem stehen professionelle Immobilienmakler mit Rat und Tat zur Seite. Auch auf der Suche nach einem Finanzierungspartner können Immobilienmakler behilflich sein. Einige Vermarktungsprofis arbeiten mit Finanzierern zusammen und können so Immobilienfinanzierungen vermitteln.

Brauchen Sie Unterstützung bei der Suche nach dem richtigen Finanzierungspartner oder wollen Sie Ihre Immobilie verkaufen? Dann kontaktieren Sie uns? Wir unterstützen Sie gern.

 

Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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