Eine Scheidung ist eine kräftezehrende Angelegenheit. Droht dann auch noch der Ärger um den Verbleib der gemeinsamen Immobilie, können die beiden Ex-Partner schnell an ihre Grenzen kommen.

Spätestens nachdem das Trennungsjahr zu Ende ist, müssen die beiden Ex-Partner entscheiden, was mit dem gemeinsamen Zuhause geschehen soll. Möchte ein Partner verkaufen und der andere ist vehement dagegen, kann dies sogar zu Gerichtsprozessen führen.

Was tun, wenn eine Einigung nicht möglich ist?

Erst wenn das Trennungsjahr beendet ist, tritt wieder eine veränderte Rechtslage ein, in der Partner die Möglichkeit haben, den Verkauf des Hauses zu verlangen. Natürlich muss in dieser Phase überhaupt erst einmal festgestellt werden, ob nicht bereits bestimmte Eigentumsverhältnisse vorliegen. Oft möchte einer der beiden die Immobilie behalten und den anderen auszahlen.

Teilungsversteigerung vermeiden

Ist keine Einigung in Sicht, ebnet dies unweigerlich den Weg hin zu einer Teilungsversteigerung. Bei einer solchen wird nicht teilbares in teilbares Vermögen umgewandelt. Ist das Trennungsjahr beendet, haben die ehemaligen Partner das Recht, eine Teilungsversteigerung herbeizuführen und den Verkauf des Hauses zu verlangen. Doch hier ist Vorsicht geboten, denn bei einer Teilungsversteigerung wird die Immobilie häufig unter Wert verkauft.

Welche Optionen bieten sich Betroffenen beim Streit um Scheidungsimmobilien?

– professionelle Hilfe in Anspruch nehmen
– Teilung der Immobilie
– Immobilie behalten und gemeinsam vermieten
– Verkauf der Immobilie

Welche Vor- und Nachteile gibt es?

Bei einer Scheidungsimmobilie haben die Beteiligten verschiedene Optionen. Sind beide Parteien friedlich auseinander gegangen, ist eine physische Teilung, bei der die Wohnbereiche einfach getrennt werden, denkbar. Genauso gut lässt sich das Eigentum behalten und gemeinsam vermieten. In beiden Fällen braucht es jedoch ein Mindestmaß an Konsens. Denn solche Lösungen können im Umkehrschluss schnell zu erneutem Konfliktpotenzial führen.

Von Anfang an auf professionelle Begleitung setzen

Gerade bei Ex-Partnern, welche sehr miteinander zerstritten sind, ist ein Verkauf oftmals die beste Lösung. Denn dieser schafft Klarheit über die finanzielle Situation und löste beide aus ihren Verantwortlichkeiten. Ein Makler, der hierbei als Mediator auftritt, wirkt unterstützend und kann helfen, die Kommunikation beider zu verbessern. Auf diese Weise können oftmals doch noch gütliche Einigungen erzielt werden. Erfahrene Immobilienmakler verfügen über die nötige Expertise und erzielen oftmals die höchsten Erlöse für Scheidungsimmobilien.

Sie stehen kurz vor der Scheidung und möchten wissen, was Sie mit der gemeinsamen Ulmer oder Neu-Ulmer Immobilie machen sollen? Lassen Sie sich von uns beraten!

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Der Immobilienmarkt in Deutschland – und somit auch in unserem lebenswerten Alb-Donau-Kreis – ist mehr in Bewegung denn je. Faktoren wie gestiegene Zinsen, Klimaschutz-Bestimmungen und Handwerkermangel führen dabei zu großer Verunsicherung. Da fragt sich so mancher, ob es jetzt eine gute Idee ist, sich den Traum von der eigenen Immobilie zu erfüllen. Gerade jetzt, sagen wir, und verraten Ihnen, warum.

Eine eigene Immobilie gibt Sicherheit

Gerade in Zeiten großer Verunsicherung, wie wir sie momentan erleben, braucht es Sicherheiten. Nicht nur auf finanzieller oder politischer Ebene, sondern vor allem auf emotionaler. Auch wenn man als Mieter auf den ersten Blick freier scheint als ein Eigentümer: man bleibt abhängig von den Entscheidungen des Vermieters. So kann schnell eine Eigenbedarfskündigung auf dem Tisch liegen oder unliebsame Sanierungen anstehen. Bei einer eigenen Immobilie treffen Sie stets eigene Entscheidungen und können sich darauf verlassen, dass Sie auch noch in zehn oder mehr Jahren dort leben können.

Eine eigene Immobilie ist eine lohnende Investition

Das veranschaulichen wir an einem Beispiel: angenommen, Sie sind 35 Jahre alt und Ihre 100 Quadratmeter große Wohnung kostet 950 Euro monatliche Miete. Ihre Lebenserwartung liegt bei 70 – 85 Jahren. Sie zahlen demnach in den restlichen 35 – 50 Jahren 950 x 12 x 35 /50 = 399.000/570.000 Euro Miete. Zudem müssen Sie noch Mieterhöhungen im Hinterkopf behalten.  Für einen Kauf gilt: Momentan liegt der Quadratmeterpreis für Häuser bei 2.736 Euro (außerhalb der Metropolen). Das heißt also, dass sie für 100 Quadratmeter 273.600 Euro zahlen.

Bei einer monatlichen Rate von 1.200 Euro und 4 Prozent Zinsen haben Sie Ihre Immobilie in 30 Jahren abbezahlt und hätten dann 429.673 Euro entrichtet. Hätten Sie die 30 Jahre Miete gezahlt, wäre das Geld einfach weg. Mit einer eigenen Immobilie haben Sie dieses Geld in Betongold umgewandelt, das Sie für Ihre Altersvorsorge nutzen oder vererben können.

Eine eigene Immobilie ist ein Zuhause auf Lebenszeit

Haben Sie sich einmal für eine Region – z.B. in und um Ulm und Neu-Ulm – und eine Immobilie entschieden, in der Sie Ihr Leben verbringen möchten, können Sie Wurzeln schlagen. Sie kommen an, fühlen sich höchstwahrscheinlich ihr Leben lang einer Region zugehörig und kennen sich aus. Zu Ihren Nachbarn bauen Sie eine konstante Bindung auf, man kennt sich, hilft einander. Gerade in unsicheren Zeiten ist ein solches Netzwerk wichtig.

Eine eigene Immobilie ist nachhaltig

Wenn Sie eine Bestandsimmobilie kaufen und diese nach und nach modernisieren, schützen Sie das Klima und verkleinern den CO2-Fußabdruck Ihres Hauses und Ihren eigenen. Das ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern letztendlich auch für Ihr Konto.

Sie möchten Eigentum erwerben und sind sich unsicher, ob Sie das aktuell wirklich tun sollen? Kontaktieren Sie unser Hirn Immobilien Team! Wir beraten Sie gern zu all Ihren Fragen.

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In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

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Viele Menschen träumen auch weiterhin davon, in den eigenen vier Wänden zu leben. Gerade im städtischen Raum, also auch in und um Ulm, erfreuen sich Eigentumswohnungen großer Beliebtheit. Endlich kann man sich alles so gestalten, wie man es möchte! Doch Vorsicht: nicht alles kann dabei allein entschieden werden. Als Wohnungseigentümer wird man auch Teil einer Eigentümergemeinschaft (WEG). Und die hat ihre ganz eigenen Bestimmungen, die es zu beachten gilt.

Erwirbt man eine Wohnung, wird man nicht nur deren Eigentümer, man erwirbt auch einen Teil der gesamten Immobilie. Damit werden Sie automatisch Mitglied in der WEG und entscheiden zusammen mit den anderen Eigentümern über alles, was die Gesamtimmobilie betrifft. Aber auch, wenn Sie Veränderungen an der eigenen Wohnung anstreben, bedarf manches der Zustimmung der gesamten Eigentümergemeinschaft. Wir beraten Sie gerne, was dazu gehört und geben Ihnen an dieser Stelle schon mal einen Überblick.

Sondereigentum: das gehört Ihnen allein

Das sogenannte Sondereigentum umfasst die Räume der Wohnung und die dazu gehörenden Teile des Gebäudes. Dort dürfen Sie nach Belieben Gestaltungen und Änderungen vornehmen, solange das Sondereigentum des Nachbarn oder das Gemeinschaftseigentum davon nicht beeinflusst werden. Sie träumen von einer Küche, die in den Wohnbereich integriert ist und nur eine Wand ist im Weg? Diese können Sie einreißen und den Grundriss Ihrer Wohnung verändern, ohne dass es fremder Zustimmung bedarf. Informieren Sie vorher Ihre Nachbarn, wenn es durch Baumaßnahmen laut werden könnte.

Gemeinschaftseigentum: das gehört der WEG

Zum Eigentum aller gehören zum Beispiel das Dach, die Fenster, das Treppenhaus, die tragenden Gebäudeteile, die Grünanlagen und, falls vorhanden, die Tiefgarage. Soll daran etwas saniert oder renoviert werden, muss die Mehrheit der WEG dafür stimmen. Aber auch, wenn Sie Ihren eigenen Strom mit einem Balkonkraftwerk erzeugen oder eine Ladesäule für Ihr E-Auto anschaffen wollen, müssen Sie das mit Ihrer Eigentümergemeinschaft abstimmen.

Vorher informieren: Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Protokolle

Wenn Sie sich für den Kauf einer Wohnung entschieden haben, sollten Sie sich vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags noch ein paar Unterlagen der WEG ansehen. Ihr Makler kann Sie bei der Lektüre unterstützen und eventuelle Fragen beantworten.  In der Teilungserklärung finden Sie eine Auflistung über Gemeinschafts- und Sondereigentum sowie ein Aufteilungsplan, der die einzelnen Wohnungen und deren Räume zeigt. Die Gemeinschaftsordnung weist aus, wie die Rechte und Pflichten aussehen, die ein Eigentümer gegenüber der Verwaltung hat. Auch die Stimmrechts- und Kostenverteilungsregeln können Sie dort nachlesen.

Zudem haben Sie das Recht, sich die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen anzuschauen. Dort können Sie sich einen Überblick darüber verschaffen, was bereits entschieden wurde und auch, wo es eventuell schwierig werden könnte.

Sie möchten Eigentum im Alb-Donau-Kreis erwerben und sind sich unsicher, ob es eine Wohnung oder ein Haus sein soll? Kontaktieren Sie unser Team von Hirn Immobilien Ulm! Wir beraten Sie gern zu all Ihren Fragen.

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Eine Scheidung ist häufig nicht nur eine emotionale Belastung. Die Trennung und das Leben danach müssen organisiert werden. Bei einer gemeinsamen Immobilie fällt es Paaren in der Scheidung oft nicht leicht, eine sachliche und für beide Seiten vorteilhafte Entscheidung zu treffen. Werden Paare sich nicht einig, droht eine Zwangsversteigerung, die häufig finanzielle Einbußen bedeutet. Mit unserer Checkliste behalten Sie den Überblick, damit Sie das Schlimmste vermeiden können.

Für den Umgang mit Ihrer Ulmer Immobilie in der Scheidung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Welche die beste ist, hängt von Ihrer individuellen Situation als Eigentümer ab.

Einer bleibt in der Immobilie und zahlt Miete an den Ex-Partner

  • Eventuelle Unterhaltszahlungen können mit der Miete verrechnet werden
  • Für den laufenden Kredit haften weiterhin beide – wird einer zahlungsunfähig, wird die Restschuld vom anderen eingefordert
  • Kann der Kredit nicht getilgt werden, droht die Zwangsversteigerung

Einer der Ex-Partner übernimmt die Immobilie

  • Wer die Immobilie übernimmt, muss die Kosten tragen – der Partner muss ausgezahlt werden, der Kredit muss abgezahlt werden, und auch Wohn- und Instandhaltungskosten müssen getragen werden
  • Häufig bedeutet das eine finanzielle Überlastung, deshalb sollte vor diesem Schritt alles gründlich durchgerechnet werden

Immobilie vermieten

  • Ist sinnvoll, wenn die Immobilie in Familienbesitz bleiben soll
  • Als Vermieter muss sich allerdings um die Verwaltung der Immobilie gekümmert werden, das kann bei Scheidungspaaren zu Streit führen
  • Die Verwaltung ist oft nur erfolgversprechend, wenn das Scheidungspaar gut miteinander auskommt
  • Ist der Immobilienkredit noch nicht abgezahlt, sollten die Mieteinnahmen die monatlichen Raten decken

Immobilie verkaufen

  • Ist sinnvoll, wenn Schulden getilgt werden müssen, beispielsweise die Immobilienfinanzierung
  • Wird der Kredit vor Ablauf der Zinsbindung zurückgezahlt, verlangen viele Banken allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung
  • Wurde die Immobilie weniger als zehn Jahre bewohnt, kann Spekulationssteuer anfallen

Sind Sie unsicher, was die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie in der Region um Ulm und Neu-Ulm ist? Kontaktieren Sie unsere Ulmer Makler! Wir beraten Sie gern.

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

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Viele Immobiliensuchende – auch in der Region Ulm und Neu-Ulm – sind zurückhaltend geworden. Gestiegene Zinsen und Inflation haben sie hinsichtlich des Immobilienkaufs verunsichert. Dabei gibt es für den Eigentumserwerb staatliche Unterstützung. Neue Förderprogramme sollen Menschen zum Eigenheim verhelfen.

Die Finanzierungszinsen für den Immobilienkauf liegen aktuell zwischen 3,5 und 4,5 Prozent. Das verunsichert viele, die nach den eigenen vier Wänden suchen. Von staatlicher Seite gibt es aber neue Förderprogramme, die den Menschen helfen sollen, sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen, z.B. eine tolle Eigentumswohnung in Ulm oder Neu-Ulm.

Lassen Sie sich hierzu von einem unabhängigen Finanzierungsexperten beraten. Er sagt Ihnen nicht nur, welche Förderprogramme für Sie beim Immobilienerwerb in Frage kommen, sondern hilft Ihnen auch bei der Erstellung einer passenden Finanzierungsstrategie. Ein lokaler Ulmer Qualitätsmakler wie wir kann Ihnen einen Finanzierungsexperten empfehlen.

Förderung von Bestandsimmobilien

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützen die Modernisierung oder Sanierung einer Bestandsimmobilie. Käufer können hier zwischen einem Zuschuss oder einem zinsgünstigen Darlehen wählen. Darüber hinaus gibt es auch weitere Förderprogramme auf Landesebene einiger Bundesländer.

Neubau für Familien

Die KfW bietet seit dem 1. Juni 2023 das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ an. Es soll Familien mit einem Einkommen bis zu 60.000 Euro bei einem Kind, für jedes weitere Kind darf es 10.000 Euro höher sein, bei der Finanzierung einer neugebauten Immobilie unterstützen. Bauherren können einen Förderkredit mit einem Zinssatz von 1,25 Prozent bis maximal 240.000 Euro beantragen.

Neubau klimafreundlicher Immobilien

Von der KfW gibt es auch das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“. Damit sollen Bauvorhaben, die den KfW-Effizienzhaus-Standard 40 erfüllen, gefördert werden. Hierfür erhalten Bauherren einen Kredit mit deutlich niedrigeren als den marktüblichen Zinsen. Die maximale Kreditsummer liegt bei 100.000 Euro.

Allerdings kann der Förderkredit auch bis zu 150.000 Euro betragen, wenn mit dem Neubau eine Nachhaltigkeitszertifizierung erreicht werden kann. Außerdem gelten zusätzliche Kosten wie Fachplanung, Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten und die Zertifizierung als förderfähig.

Sie suchen Unterstützung bei der Finanzierung einer Immobilie? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern und vermitteln Ihnen einen neutralen Finanzierungsberater.

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Die Lage Ihrer Ulmer Immobilie hat lange Zeit maßgeblich ihren Wert bestimmt. Doch immer mehr rückt ein weiteres Kriterium neben sie: die Energieeffizienzklasse. Vielen Eigentümern von Immobilien mit schlechter Energiebilanz fällt es immer schwerer Kaufinteressenten zu finden. Sie müssen ihre Preisvorstellungen am Markt nach unten korrigieren. Kann eine Photovoltaikanlage dem Wertverfall entgegenwirken?

Derzeit sehen wir bei Kaufimmobilien nicht nur in der Region Ulm und Neu-Ulm, sondern in ganz Deutschland zwei Preisklassen entstehen: nämlich von energieeffizienten Immobilien und Immobilien mit schlechter Energiebilanz. Während erstere bessere Preise erzielen, müssen zweitere ihre Angebotspreise reduzieren, um überhaupt Interessenten zu finden.

Denn wenn eine Immobilie den Eigentümer wechselt, verpflichtet das Gebäudeenergiegesetz (GEG) von 2020 den neuen Eigentümer zur Sanierung. Für Käufer bedeutet das, dass die Immobilie teurer wird. Viele, die deshalb die Option der energetischen Sanierung in Betracht ziehen, fragen sich, wie sich die zusätzliche Installation einer Photovoltaikanlage auf den Immobilienwert auswirkt.

Photovoltaik kann Immobilienwert erhöhen

Nach Erfahrungen von Immobilienprofis wie Maklern, Gutachtern und Hausverwaltern erhöht eine Photovoltaik den Wert einer Immobilie. Wie stark die Steigerung ausfällt, ist vom Einzelfall abhängig. Jede Immobilie ist individuell.

Wie sich eine Wertsteigerung in Ihrem konkreten Fall genau auswirkt, kann Ihnen ein lokaler Ulmer Qualitätsmakler sagen – wie unser Team von Hirn Immobilien Ulm. Die Faustregel dabei ist: je wirtschaftlicher die Photovoltaikanlage, desto mehr steigert sie den Wert Ihrer Immobilie.

Worauf muss bei der Photovoltaikanlage geachtet werden?

Ein wichtiger Aspekt ist die Wirtschaftlichkeit der Anlage, also der jährliche Ertrag und die Ersparnisse, die sich durch sie erzielen lassen. Zusätzlich trägt ein Stromspeicher zur Wirtschaftlichkeit bei. Denn er ermöglicht einen höheren Eigenverbrauch und somit mehr Stromkosten zu sparen. Aber auch die Größe der Anlage und die Menge an produziertem Strom sind maßgeblich für die Wirtschaftlichkeit der Anlage.

Einspeisevergütung

Die EEG-Einspeisevergütung wird an private Stromproduzenten ausgezahlt, die ihren überschüssigen Strom in das Stromnetz einspeisen. In den letzten Jahren ist diese stark gesunken. Deshalb sind die meisten Solaranlagen vor allem dann rentabel, wenn sie mit einem hohen Eigenverbrauch betrieben werden. Darum lautet hier die Faustregel: je höher der Eigenverbrauch, desto höher die Wertsteigerung der Immobilie.

Fazit

Wie sich also eine Photovoltaikanlage auf den Wert Ihrer Immobilie auswirkt, ist von vielen auch individuellen Faktoren abhängig. Es ist in jedem Fall sinnvoll, sich von einem Immobilienprofi und einem Energieexperten beraten zu lassen. Wer die Sache aber richtig angeht, kann mehr aus seiner Immobilie herausholen.

Möchten Sie wissen, wie viel Ihre Immobilie aktuell wert ist oder wie sich eine energetische Sanierung auf den Wert Ihrer Immobilie auswirkt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Hinweise

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Die EU will in Sachen Umweltschutz aktiv werden. Da führt auch kein Weg an alten, energetisch rückständigen Gebäuden vorbei. Was dies nicht nur für Eigentümer in Ulm und der Region sondern in der gesamten Bundesrepublik bedeutet, beleuchten wir jetzt.

Die EU hat es sich zum Ziel gemacht, in diversen Feldern klimaneutral zu werden. Das gilt auch für den Immobiliensektor. Da Gebäude für rund 40 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs und gut ein Drittel aller Treibhausemissionen verantwortlich sind, setzt die Europäische Union hier an, um in Sachen Umweltschutz vorwärtszukommen: Gebäude sollen bis 2050 klimaneutral werden.

Energieeffizienzklassen kurz und knapp erläutert

Genau wie bei Elektrogeräten werden Gebäude in Effizienzklassen eingeteilt. Die Einstufung in Energieeffizienzklassen reicht in Deutschland von A+ bis H. A+ entspricht einem Goldstandard, H einer sehr schlechten Bewertung, bei der über 250 kWh pro Quadratmeter in einem Kalenderjahr verbraucht werden. Bewertet wird der Energiebedarf des Gebäudes, unter Berücksichtigung der jeweiligen Anlagentechnik, Wärmedämmung und Gebäudedichtheit.

Was bedeutet die Verordnung für frischgebackene und langjährige Eigentümer

Zunächst einmal greift die Verordnung bei Neubauten. Diese sollen bei ihrer Errichtung ab 2028 klimaneutral sein. Als Energielieferant dient die eigene Solaranlage. Bestandsimmobilien müssen bis 2030 bzw. 2033 gewisse Energieeffizienzklassen vorweisen. Bis dahin bleibt Zeit für die Umrüstung.

Es ist erklärtes Ziel, bei Wohnimmobilien bis 2030 die Energieeffizienzklasse E zu erreichen. 2033 soll es dann die Klasse D sein. Da dies in der Bundesrepublik etwa die Hälfte aller Wohnbauten betrifft, in Zahlen ungefähr 14 Millionen, ist ein Großteil der Eigentümer hierzulande aufgefordert, zu handeln.

Wie soll die Vorgabe konkret umgesetzt werden?

Es ist geplant, zunächst Immobilien mit besonders miserabler Energieeffizienz zuerst zu sanieren und Zuschüsse und Beihilfen für Haushalte bereitzustellen, welche die Kosten einer Sanierung nicht selbst stemmen können. Gebäude mit Denkmalschutz, Kirchen und Gotteshäuser sowie Sozialwohnungen erhalten eine Sonderstellung. Sie bleiben von dieser Vorgabe der EU unbehelligt.

Energieeffizienz als neues Kriterium der Gebäudebewertung

Um die Energieeffizienz Ihrer eigenen Ulmer oder Neu-Ulmer Immobilie einschätzen zu können, sollten Sie sich als Eigentümer – auch ohne Absicht zu verkaufen – einen Energieausweis ausstellen lassen. Für die Investitionssumme von ca. 100 Euro erhalten Sie – besonders beim Bedarfsausweis, der den Energiebedarf des Gebäudes anhand verschiedener Parameter wiedergibt – ein realistisches Bild der Energiebilanz Ihrer Immobilie in der schwäbischen Donaustadt.

Sollten Sie sich im Hinblick auf den aktuellen Wert Ihrer Immobilie im Unklaren sein, empfiehlt es sich, einen erfahrenen Ulmer Makler zu Rate zu ziehen. Dann stehen Sie bei künftigen Preisverhandlungen auf einem soliden Fundament und laufen nicht Gefahr, dass Interessenten den Energieeffizienzwert Ihrer Immobilie als Anlass nehmen, hinsichtlich des Preises ordentlich zu feilschen.

Sie wollen wissen, ob sich eine energetische Sanierung vor dem Verkauf lohnt oder zu welchem Preis Sie Ihre Immobilie am Markt anbieten können? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern!

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Einige Immobilienbesitzer fortgeschrittenen Alters liebäugeln mit dem Gedanken, das einstige Familiendomizil zu Geld zu machen und dennoch in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben. Da bieten sich zwei Arten der Veräußerung an: Die Leibrente und der Teilverkauf. Was diese beiden Modelle unterscheidet, beleuchten wir in diesem Beitrag.

Leibrente: Was versteht man darunter?

Bei dem Konzept der Leibrente geht es darum, die Immobilie zu verkaufen und den Kaufpreis in monatlichen Raten – wahlweise auch quartalsweise oder im jährlichen Turnus – ausgezahlt zu bekommen. Daher ist die Leibrente landläufig unter dem Begriff Immobilienverrentung bekannt. Der Käufer erklärt sich hier bereit, Ihnen als Eigentümer bis zum Ende Ihrer Tage eine bestimmte Rate auszubezahlen. Fester Bestandteil dieses Modells ist ein lebenslanges Wohnrecht, das entweder von Ihnen selbst oder durch Dritte eingelöst werden kann. Daher ist auch eine Vermietung denkbar.

Was genau bedeutet ein Teilverkauf?

Beim Teilverkauf wird nicht das ganze Objekt, sondern nur ein Teil veräußert: In der Regel sprechen wir hier von maximal 50 % der Immobilie. Der Erwerber zahlt Ihnen den angesetzten Verkaufspreis und Sie beglücken den neuen Eigentümer mit einem monatlichen Nutzungsentgelt, vergleichbar einer Mietzahlung. Auch hier bleiben Sie in Ihrem einstigen Familiendomizil wohnen.

Welche Vorzüge bietet die Leibrente?

Bei diesem Konzept bekommen Sie lebenslang – neben Ihrer Rente – eine monatliche Zusatzzahlung auf Ihr Konto. Zusätzlich eignet sich die Variante, wenn Sie als Senior die Verantwortung für das Familiendomizil nicht mehr tragen können oder möchten. Für die Instandhaltung der Immobilie ist fortan – auch kostentechnisch – der Erwerber zuständig. Sollten Sie niemanden haben, dem Sie gern Ihren Besitz vererben würden, bietet sich dieses Konzept ebenfalls an. Dann kann dieses Modell eine Lösung sein, um sich selbst den Lebensabend zu versüßen.

Welche Pluspunkte kann der Teilverkauf für sich verbuchen?

Da hier der Erlös des Verkaufs auf einen Schlag ausgeschüttet wird, eignet er sich für all jene, die rasch über eine größere Summe verfügen möchten. Das Geld kann entweder für privates Vergnügen oder Investitionen ins einstige Eigenheim verwendet werden.

Ein großer Pluspunkt: Sie geben Ihr Eigentum nicht gänzlich ab. Da ein Teil der Immobilie stets Ihnen gehört, behalten Sie Mitspracherecht. Das ist ein entscheidender Unterschied zur Leibrente, bei der Sie Ihre Besitzrechte komplett abgeben. Daher ist dort auch keine Vererbung an Dritte möglich.

Weiterhin kann der veräußerte Immobilienteil später wieder zurückgekauft werden, allerdings zum dann aktuellen Verkehrswert der Immobilie. Dies kann durch Sie selbst oder Ihre Erben passieren.

In der Regel nutzen Eigentümer bei diesem Modell die Immobilie wie eh und je. Dieses Nutzungsrecht wird als Nießbrauch bezeichnet. Sollten Sie später nicht mehr eigenständig leben können, kann die Immobilie folglich vermietet werden und Sie und Ihre Familie profitieren von den Mieteinnahmen.

Sie wollen wissen, worauf Sie in Sachen Leibrente oder Teilverkauf in jedem Fall zu achten haben? Kontaktieren Sie unser Team in Ulm! Wir beraten und unterstützen Sie gern bei Ihrem Vorhaben!

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Viele Immobiliensuchende machen einen großen Bogen um unsanierte Immobilien. Sie fürchten Arbeit, Aufwand, Zeit und Geld. Das ist zwar nicht unbegründet, allerdings bietet eine unsanierte Immobilie auch Chancen.

Vorab muss gesagt werden: Wer jetzt eine Immobilie kauft oder erbt, ist nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) von 2020 zur Sanierung der Immobilie verpflichtet. Erreicht eine Immobilie nicht die vorgeschriebene Energieeffizienzklasse, muss sie der neue Eigentümer sanieren.

Die EU hat vorgeschrieben, dass bis 2033 alle Wohngebäude die Energieeffizienz „D“ erreichen müssen. Wie bei Haushaltsgeräten gibt es eine Skala von A bis H, wobei A für gut steht und H für schlecht. In Deutschland sind laut Schätzungen 14 Millionen Immobilien betroffen.

Chance 1: Preis

Eine unsanierte Immobilie ist deutlich günstiger. Die Kosten für die erforderliche Sanierung können Sie vom Kaufpreis abziehen. Hier ist es ratsam, einen Ulmer Qualitätsmakler hinzuzuziehen. Wir ermitteln den aktuellen Marktwert auf einer professionellen Grundlage. Darüber hinaus können wir den Sanierungsrückstand und die für die Sanierung anfallenden Kosten einschätzen. Im Zweifelsfall kennen wir einen unabhängigen Energieberater, der die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen beziffern kann.

Chance 2: Förderungen

Für eine energetische Sanierung gibt es staatliche Förderungen, beispielsweise von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Darüber hinaus gibt es auch zusätzliche Förderungen in einigen Bundesländern. Lassen Sie sich dazu von einem lokalen unabhängigen Energieexperten beraten. Wer den Immobilienerwerb und die Sanierung clever angeht und gut plant, kann hier Geld sparen.

Chance 3: Verhandeln

Neben der Lage gilt als weiteres wichtiges Kriterium die Energieklasse des Gebäudes. Das heißt, Immobilien mit einer schlechten Energieklasse verkaufen sich schlechter. Hier bietet sich Kaufinteressenten ein Verhandlungsspielraum. Am besten ist es, Sie überlassen diese einem erfahrenen Immobilienprofi. Er weiß, wie er mit Verkäufern verhandelt und kann Preisabschläge erklären.

Der Kauf einer unsanierten Immobilie kann bei einem geringen Budget eine gute Option sein. Bevor Sie sich jedoch für oder gegen den Kauf einer unsanierten Immobilie entscheiden, sollten Sie sich von einem lokalen Qualitätsmakler beraten lassen. Er kann Ihnen Vorteile und Herausforderungen aufzeigen und Ihnen sagen, ob ein solches Objekt zu Ihrem Budget und Ihrer Lebenssituation passt.

Möchten Sie wissen, wie es den Wert einer Immobilie verändert, wenn sie nicht saniert ist? Oder wünschen Sie sich Unterstützung bei der Immobiliensuche? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

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Die gestiegenen Zinsen haben viele Kaufinteressenten verunsichert, sie schieben den Immobilienkauf auf. Anstatt sich an eine so große Investition wie eine Immobilie zu binden, ziehen sie eine Mietwohnung vor. Aber ist das eine kluge Idee?

Die Kaufpreise für Immobilien in Ulm, Neu-Ulm und Umgebung sind gesunken. Einige Immobilienexperten betonen sogar, dass die aktuellen Angebotspreise immer noch zu hoch sind und sinken müssen. Gleichzeitig traten Kaufinteressenten von der Kaufabsicht zurück und wenden sich wieder dem Mietmarkt zu. Das erhöht dort dem Druck. Die Mieten steigen nach wie vor. Allerdings nicht bundesweit einheitlich.

Wenn die monatliche Miete so hoch ist wie die monatliche Rate für die Immobilienfinanzierung, dann fragen sich viele Immobiliensuchende, ob der Erwerb der eigenen vier Wände nicht doch sinnvoller ist. Um hier eine sichere Entscheidung treffen zu können, ist es wichtig, zu wissen, was am Mietimmobilienmarkt los ist.

In unserem kurzen Video gehen wir auf die aktuellen Entwicklungen am Mietmarkt ein und betrachten ausgewählte Regionen in Deutschland. Wenn Sie mehr über den aktuellen Mietmarkt – vor allem in unserer Region – wissen möchten, dann kontaktieren Sie uns! Wir haben die Immobilienmarkt – sowohl für Miete als auch für Kauf – immer im Blick. Deshalb können wir Sie fachkundig beraten wo sich mieten oder kaufen lohnt.

Tel. 0731 / 140 55 22

oder per Mail: immo@hirn.de

Benötigen Sie Unterstützung bei der Immobiliensuche – egal ob Kauf oder Miete? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.