Die Finanzierung ist nicht gesichert, wichtige Unterlagen für den Verkäufer fehlen und Kaufneben- sowie Sanierungskosten werden unterschätzt. Immer wieder bereiten sich Immobiliensuchende ungenügend vor und finden deshalb keine passende Immobilie. Folgende typische Fehler sollten Immobiliensuchende deshalb vermeiden.

Der Immobilienmarkt in Ulm und natürlich auch deutschlandweit ist hart umkämpft. Wer die Immobiliensuche nicht optimal vorbereitet, geht lange leer aus. Um schneller und vor allem sicherer zu den eigenen vier Wänden zu kommen, empfehlen Experten, sich von einem erfahrenen Immobilienprofi – wie unser Team von Hirn Immobilien in Ulm – beraten zu lassen.

Keine Finanzierungszusage

Viele Eigentümer, die eine Immobilie verkaufen, erwarten von Interessenten eine Finanzierungszusage der Bank. Hierzu sollten Sie zunächst Ihre Finanzen kennen. Anschließend sollten Sie sich von einem Finanzierungsexperten beraten lassen. Experten empfehlen, mehrere Angebote einzuholen. Ist ein Passendes dabei, lassen Sie sich von Ihrem Kreditinstitut eine Finanzierungszusage ausstellen.

Probieren Sie doch gleich mal unseren Online-Finanzierungsrechner aus: https://hirn.de/immobilien/kaufen/finanzierung

Fehlende Unterlagen

Neben der Finanzierungszusage möchten Immobilienverkäufer auch einen Identitätsnachweis wie den Personalausweis, einen Bonitätsnachweis wie eine Schufa-Auskunft und eine Selbstauskunft des Interessenten sehen. Es ist jedoch von Fall zu Fall verschieden, welche Anforderungen Verkäufer stellen. Ein Immobilienberater an Ihrer Seite wird auf alle Fälle vorbereitet sein.

Unterschätzte Neben- und Sanierungskosten

Immer wieder scheitern Immobilienkäufe, weil Käufer die Kosten, die neben dem Kaufpreis der Immobilie auf sie zukommen, nicht berücksichtigen. Dazu gehören die Grunderwerbsteuer, die je nach Bundesland bis zu 6,5 Prozent des Kaufpreises betragen kann (in Ulm bzw. Baden-Württemberg derzeit 5%, in Neu-Ulm bzw. Bayern 3,5%), oder die Notar- und Grundbuchkosten, die bei bis zu 2 Prozent liegen können. Dazu kommen noch eventuelle Sanierungs- und laufende Kosten für Versicherung, Steuern, Heizung, Strom und so weiter.

Ist die Immobilie wirklich so viel wert?

Ist der Preis, den der Käufer haben möchte, wirklich angemessen oder doch viel zu hoch? Zwar richtet sich der Preis nach der Nachfrage. Das heißt, eine Immobilie ist so viel wert, wie jemand bereit ist, dafür zu bezahlen. Dennoch sollte man sich vergewissern, dass die Mängel oder der Sanierungsrückstand in die Bewertung der Immobilie eingeflossen sind. Nur so lässt sich vermeiden, finanzielle Einbußen zu erleiden.

Auch andere Fehler wie etwa, dass man zunächst denkt, die Wohnfläche sei groß genug und hinterher feststellt, dass es doch ein Zimmer zu wenig ist, kommen vor. Beim Immobilienkauf lauern viele Fallstricke. Wer auf der sicheren Seite stehen möchte, sollte sich von einem lokalen Qualitätsmakler beraten lassen.

Möchten Sie Fehler bei Ihrem Immobilienkauf vermeiden? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Tel. 0731 / 140 55 22
oder per Mail: immo@hirn.de

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Viele Eigentümer denken, es sei kein Hexenwerk, die eigene Immobilie selbst zu veräußern. Gute Bilder sind doch schnell gemacht und eine ansprechende Annonce ist fix verfasst. Doch das ist ein Trugschluss. Es gibt Fehler, die oft bei Vorbereitung und Durchführung des Verkaufs unterlaufen.

Um den Verkauf Ihrer Ulmer oder Neu-Ulmer Immobilie erfolgreich abzuwickeln, sollte mittels eines bestechenden Exposés die passende Zielgruppe angesprochen werden. Zudem müssen noch diverse Unterlagen besorgt, unzählige Besichtigungen durchgeführt und knallharte Preisverhandlungen absolviert werden.

Alles hat seinen Preis

Zunächst gilt es einen passenden Angebotspreis zu ermitteln. Dass dies nicht leicht ist, wenn das eigene Herz an der Immobilie hängt und schöne Erinnerungen mit dieser verbunden sind, ist verständlich. Leider können Sie mit einem überhöhten Preis potenzielle Käufer vergraulen und so die Immobilie am Markt zum Ladenhüter werden lassen. In diesem Punkt kann Sie ein ortskundiger Ulmer Makler aus unserem Team von Hirn Immobilien unterstützen: Schließlich kennt er vergleichbare Objekte in der Region in und um Ulm sowie Neu-Ulm und kann – anhand zertifizierter Verfahren – den Immobilienwert kompetent ermitteln.

Bilder lassen Herzen höherschlagen

Jeder Immobilienverkauf lebt von einem aussagekräftigen Exposé. Spricht dieses Kaufwillige nicht an, kommt die Immobilie gar nicht in die engere Wahl und erweckt nicht den Wunsch nach einer Vor-Ort-Besichtigung. Zwar sollte die Realität halten, was das Bildmaterial verspricht, jedoch ist dies bei professionellen Bildern ein Leichtes. Das Sahnehäubchen stellt dann ein digitaler 360°- Rundgang dar. Spätestens hier erleben Interessenten die Immobilie hautnah. Hier keimt so mancher Kaufentschluss.

Gemütlichkeit punktet

Home Staging gilt als besonders verkaufsfördernd. Ist die Wohnung behaglich hergerichtet, können Interessenten sich viel besser ein Bild ihres zukünftigen Lebens in der Immobilie machen. Als Privatperson bedarf es hierfür geeigneter Möbel und eines Gefühls für Design. Nicht einfach, will man diese Aufgabe allein stemmen. Immerhin winkt ein Plus von einigen Zehntausend Euro beim Verkauf.

Zusatzstress durch Terminmanagement

Immobilienbesitzer, die verkaufen möchten, müssen mit vielen Telefonaten und Vor-Ort-Terminen rechnen. Viele unterschätzen diesen Arbeitsaufwand. Allzeit – auch am Wochenende – erreichbar zu sein, ist anstrengend. Hinzu kommen zahlreiche Besichtigungstermine mit Interessenten. Jedoch verfügen manche von ihnen gar nicht über das nötige Kleingeld zur Finanzierung oder die Immobilie entspricht am Ende doch nicht ihrem Geschmack. Ein erfahrener Makler jedoch weiß, woran man Besichtigungstouristen erkennt und was es beim Besichtigungsmanagement zu beachten gilt.

Handeln will gelernt sein

Sind Interessenten gefunden, geht es ans Eingemachte. Es wird gehandelt und gefeilscht, bis eine Partei nachgibt oder aussteigt. Hier strategisch an die Sache ranzugehen und die richtige Balance zu finden, sodass am Ende ein Nachlass gewährt werden kann, ist eine Herausforderung. Schließlich wollen beide Seiten mit einem guten Gefühl die Verhandlungen verlassen und schlussendlich mit einem zufriedenen Lächeln den Notarvertrag unterzeichnen.

Möchten Sie Fehler beim Immobilienverkauf vermeiden? Kontaktieren Sie unser professionelles Ulmer Maklerteam! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

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Die Immobilienmärkte sind aktuell nicht nur in Bewegung, sie entwickeln sich bundesweit auch nicht einheitlich. Inflation und Zinserhöhung haben bei vielen Immobiliensuchenden zu einen Kaufkraftverlust geführt. Die Nachfrage nach Immobilien ist in einigen Regionen Deutschlands deutlich gesunken. Allerdings nicht überall.

Mobile-Ansicht

Desktop-Ansicht

In der vergangenen Niedrigzinsphase konnten sich noch viele Immobiliensuchende einen Immobilienkredit leisten. Dadurch war die Nachfrage nach Immobilien in weiten Teilen Deutschlands hoch, vor allem in den Ballungsgebieten und den Speckgürteln – auch im Einzugsgebiet Ulm und Neu-Ulm. Die aktuell hohen Tilgungsraten erschweren vielen Kaufinteressenten die Finanzierung.

Dabei ist der Immobilienkauf in der Ulmer und Neu-Ulmer Region nach wie vor möglich, wenn sich Kaufinteressenten an die geänderten Rahmenbedingungen anpassen. Beispielsweise können eine Streckung des Kredits oder die Suche nach einer kleineren Immobilie Möglichkeiten sein, um sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen.

Dennoch hat die scheinbare Schwierigkeit einer Finanzierung zu einer sinkenden Nachfrage geführt. In einigen Regionen kommen Hausverkäufer um Preisverhandlungen mit potentiellen Käufern nicht drumherum. In anderen Landesteilen dagegen können Immobilienverkäufer dennoch leichte Preissteigerungen verzeichnen.

Wo beispielsweise? Das erfahren Sie in unserem Video.

Für Anleger sind vermietete Immobilien interessant, weil sofort Mieteinnahmen vorhanden sind und die Vermarktung der einzelnen Wohnungen nicht notwendig ist. Für den Verkäufer allerdings wirkt sich das auf den Verkaufspreis aus und er muss mit einer geringeren Nachfrage rechnen. Für den Verkauf sollte man daher auf ein paar Punkte achten.

Kauf bricht nicht Miete

Um eine Immobilie leerstehend zu verkaufen, kann man den bestehenden Mietern nicht einfach kündigen. Bestehende Mietverhältnisse müssen vom Käufer mit den gleichen Konditionen übernommen werden. Jedes Mietverhältnis ist geschützt. Anders sieht es aus, wenn der Käufer einer Wohnung oder eines Hauses Eigenbedarf nach dem Kauf anmeldet, da ein enger Verwandter oder er selbst darin wohnen möchte. Mit einem Mietaufhebungsvertrag kann ein Vermieter Mietern eine Abfindung vorschlagen und eventuell eine Ersatzimmobilie anbieten. Ein lokaler Makler kann an dieser Stelle vermittelnd tätig werden und eine passende Immobilie finden.

Vorkaufsrecht des Mieters berücksichtigen

Hat ein Eigentümer vor, eine Immobilie zu verkaufen, sollte er den oder die Mieter rechtzeitig darüber informieren. Beispielsweise müssen Besichtigungstermine mit dem Mieter ausgemacht werden. Auch wenn ein Vermieter diese 24 Stunden vorher anmelden kann, sollte er doch den Mietern Zeit einräumen, sich zu organisieren.

Wichtig ist zu wissen, dass Mieter ein Vorkaufsrecht haben, wenn ihre Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt und in der Folge verkauft werden soll. Spätestens, wenn der Kaufvertrag aufgesetzt wird, stehen Eigentümer in der Pflicht, den Inhalt dieses Vertrages mitzuteilen. Danach hat der Mieter zwei Monate Zeit, sein Vorkaufsrecht wahrzunehmen und die Immobilie zu den gleichen Konditionen zu erwerben.

Vermarktung und Zielgruppe

Neben Immobiliensuchenden, die nach dem Erwerb einer vermieteten Immobilie auf den Eigenbedarf hoffen, sind es vor allem Kapitalanleger, die an dieser interessiert sind und damit im Endeffekt Rendite erzielen wollen. Der Vorteil liegt auf der Hand: die Mietersuche fällt aus, Mieteinnahmen werden sofort generiert.

Das bedeutet aber auch, dass die Vermarktung anders geführt werden muss als sonst. Zum Beispiel muss das Exposé um eine Kalkulation der Rendite ergänzt werden. Bei der Berechnung kommt es auf die Höhe der Mieteinnahmen im Vergleich zum Kaufpreis, anstehende Modernisierungsmaßnahmen und die Miethöhe im Vergleich zum ortsüblichen Mietspiegel an. Verkäufern von vermieteten Immobilien wird empfohlen, sich an einen Profimakler zu wenden, der mit Erfahrung, Markt- und Ortskenntnis beraten kann und sichere Verkaufsgespräche führen kann.

Sie suchen Unterstützung für den Verkauf einer vermieteten Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

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Wenn die Immobilie professionell bewertet werden soll, kommen drei Verfahren zur Bewertung zum Einsatz. Das Sachwertverfahren ist eines dieser Methoden und wird, wie bei allen Verfahren, nur bei bestimmten Immobilienarten angewendet. Wann müssen Eigentümer den Wert des Eigenheims über den Sachwert ermitteln und wie erfolgt die Berechnung?

Kommt weder das Ertrags- noch das Vergleichswertverfahren für die Wertermittlung der Immobilie in Frage, wird der Sachwert der Immobilie ermittelt. Das ist dann der Fall, wenn in der Region keine vergleichbaren Objekte vorhanden sind und die Immobilie auch kein Mietobjekt ist. Bei der objektiven Bewertungsmethode geht es dann um die Bausubstanz des Gebäudes. Alle Verfahren können nur von professionellen Immobilienmaklern oder Immobiliengutachtern durchgeführt werden.

Bei welchen Immobilientypen wird das Verfahren angewendet?

Mit dem Sachwertverfahren wird in der Regel der Wert bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern oder industriell genutzten Immobilien berechnet. Auch für denkmalgeschützte Immobilien kann das Sachwertverfahren angewendet werden, wenn nicht das Ertragsverfahren für die Bewertung zum Einsatz kommt.

Bewertungsfaktoren beim Sachwertverfahren

Da es bei dem Verfahren um die Bausubstanz der Immobilie geht, werden drei Werte herangezogen. Das sind der Bodenwert des Grundstücks und die Herstellungskosten für die Außenanlage und das Gebäude selbst. Zusätzlich wird der Immobilienwert durch das Baujahr und Wertmindernde Faktoren wie Instandhaltungs- und Reparaturstau beeinflusst.

Berechnung beim Sachwertverfahren

Der Sachwert des Gebäudes und der Bodenwert werden getrennt voneinander berechnet. Dann werden die ermittelten Werte zu einem vorläufigen Sachwert addiert. Den tatsächlichen Sachwert erhält man, wenn zum vorläufigen Sachwert der Marktanpassungsfaktor multipliziert wird. Mit letzterem soll eine Anpassung an den regionalen Immobilienmarkt erreicht werden.

Um den Bodenwert zu berechnen, wird der Bodenrichtwert mit der Größe des Grundstücks multipliziert. Den ersten Wert bestimmt und veröffentlicht der Gutachterausschuss. Hierbei fließen die lokalen Verkaufspreise mit ein.

Für die Berechnung des Gebäudesachwertes gibt es festgelegte Sachwertrichtlinien. Dieser Schritt betrifft die Baukosten, also die Herstellungskosten der Immobilie. Bei der Ermittlung werden die Regelherstellungskosten und die Herstellungskosten der Außenanlage und der Immobilie herangezogen. Die Regelherstellungskosten werden dann mit der Bruttogrundfläche multipliziert, um die Gebäudeherstellungskosten zu erhalten. Abzüglich der Alterswertminderung bekommt man dann den Gebäudesachwert heraus.

In der Praxis handelt es sich um eine sehr komplexe Berechnung, die ein Immobilienprofi vornehmen sollte. Ob das Sachwertverfahren für Ihre Immobilie angewendet werden muss, weiß ein lokaler Qualitätsmakler. Eine Beratung bei einem solchen ist deswegen sehr zu empfehlen.

Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen oder haben dazu Fragen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

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Fragen über die Immobilie sind beim Verkauf nichts Unübliches. Aber was macht man, wenn diese zu privat oder zu aufdringlich werden? Die Antwort zu verweigern ist hier keine optimale Lösung. Doch wie gehen Verkäufer mit diesen Fragen richtig um?

Eigentümer werden telefonisch oder bei Vor-Ort-Begehungen mit Fragen von Interessenten konfrontiert. Bei der Beantwortung ist es wichtig, ehrlich zu sein und dennoch abzuwägen, wann welche Information in welchem Maße freigegeben wird. In einigen Situationen kann die Antwort auch so kurz wie möglich gehalten werden. Etwa dann, wenn es um private Angelegenheiten geht, die fremde Personen nichts angehen.

Muss ich Fragen zu Schäden und Mängel beantworten?

Bekannte Mängel und Schäden dürfen dem Interessenten und auch einem beauftragten Makler nicht verheimlicht werden. Per Gesetz sind Immobilienverkäufer verpflichtet, über Mängel zu informieren. Auch über die, die nur sehr schwer zu sehen sind. Werden diese trotzdem verschwiegen, können Verkäufer auch nach dem Eigentümerwechsel dafür haftbar gemacht werden.

Auch Einbrecher können anrufen

Eigentümer veröffentlichen mit dem Inserat viele Informationen über die Immobilie. Und natürlich auch die eigenen Kontaktdaten. Das können auch Einbrecher ausnutzen. Wer mit krimineller Absicht anruft, ist eher daran interessiert, ob die Immobilie leer steht oder bewohnt ist. Daher sollten Eigentümer bei Telefon- und E-Mail-Anfragen wie „Bewohnen Sie die Immobilie?“, mit Bedacht antworten. Sie können in diesem Fall auch sagen, dass Sie darüber keine Auskunft geben möchten. Verkäufer können auch darauf hinweisen, wenn eine Frage zu privat ist.

Zu private und indiskrete Fragen handhaben

Auch Ihre Lebensverhältnisse gehen Interessenten nichts an. Wer sich wirklich für die Immobilie interessiert, will in der Regel mehr zum Verkaufsobjekt wissen als zum Privatleben des Verkäufers. Geht es in die Besichtigungsphase, können sich Eigentümer, sofern im Vorfeld Scheininteressenten herausgefiltert wurden, sicher sein, dass wirkliches Interesse an der Immobilie besteht. Bei der Vor-Ort-Begehung kann es trotzdem zu unangenehmen oder zu privaten Fragen kommen.

Zum Beispiel die Frage, warum die Immobilie verkauft wird. Das ist definitiv eine private Angelegenheit. Und auch wenn Eigentümer gewillt sind, diese Frage zu beantworten, sollte nicht zu viel erzählt werden. Hier kann auch gern kurz und knapp gesagt werden, dass es sich um private Gründe handelt. Kurze und knappe Antworten reichen auch aus, wenn unter anderem nach Straßenlärm oder den Nachbarschaftsverhältnissen gefragt wird.

Gute Vorbereitung auf Fragen

Verkäufer können sich für einige Fragen bereits vor dem Inserieren Antworten zurechtlegen. Zudem können sich verkaufsbereite Eigentümer Rat und Hilfe bei einem Makler holen. Der kennt sich mit typischen Interessentenfragen gut aus und kann die Immobilie auch diskret vermarkten.

Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen oder haben dazu fragen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gern.

 

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Wenn eine Immobilie mit Wohnrecht verrentet wird, erhält der Verkäufer den Erlös über eine monatliche oder einmalige Auszahlung. Zudem darf die Immobilie weiter bewohnt werden. Doch Wohnrecht ist nicht gleich Wohnrecht. Ist ein Nießbrauchrecht eingetragen, ist weit mehr erlaubt als nur die Nutzung.

Wenn die Rente schmal und das Haus groß ist, wünschen sich viele, mehr Geld zur Verfügung zu haben. Der Verkauf des Hauses oder der Eigentumswohnung mit Wohnrecht ist daher eine gute Möglichkeit, die eigene Rente aufzubessern. Das Wohnrecht stellt dabei eine Wertminderung der Immobilie dar, die sich auf den Verkaufspreis auswirkt. Liegt ein Nießbrauchrecht vor, fällt der Verkaufspreis noch geringer aus. Trotzdem gibt es Käufer, die gezielt nach solchen Objekten suchen.

Was ist das Nießbrauchrecht?

Anders als beim normalen Wohnrecht darf der Verkäufer die Immobilie nicht nur weiterhin bewohnen, sondern auch wirtschaftlich nutzen. Dadurch können auch monatliche Mieteinnahmen bezogen werden. Der neue Eigentümer hat lediglich das Recht die Immobilie weiter zu verkaufen. Dafür zahlt der Nießbraucher die anfallenden Steuern für die Immobilie. Das Nießbrauchrecht ist im Grundbuch eingetragen und kann nur vom Nutznießer über eine Einwilligung gelöscht werden. Zudem gibt es verschiedene Modelle, bei denen zusätzlich verschiedene Varianten des Nießbrauchrechts vereinbar sind:

Noch vor dem Verkauf kann ein Eigentümer einem anderen ein Nießbrauchrecht einräumen (Zuwendungsnießbrauch) oder dieses Recht auf sich selbst übertragen (Vorbehaltsnießbrauch). Der Nießbraucher kann außerdem festlegen, wer das Nießbrauchrecht für die Immobilie nach seinem Ableben erhält (nachrangiger Nießbrauch/ Vermächtnisnießbrauch).

Möchten Eigentümer mehr dazu erfahren, können sich diese auch an einen lokalen Immobilienmakler wenden, der zudem den Immobilienwert mit Wohnrecht oder Nießbrauchrecht professionell ermitteln kann.

Wer kauft Immobilien mit Nießbrauchrecht?

Käufer können die Immobilie nicht selbst beziehen oder vermieten. Selbstnutzer oder Investoren, die schnell finanziellen Nutzen aus dem Objekt ziehen wollen, fallen deshalb als potenzielle Käufer weg. Mit Vermächtnisnießbrauch ist es in der Regel zudem noch schwieriger einen Eigentümer zu finden. Für solch eine Immobilie gibt es daher nur eine Käufergruppe – Kapitalanleger, die ihr Investment langfristig planen. Nießbraucher, die verkaufen möchten, sollten aus diesem Grund Unterstützung bei einem auf Kapitalanleger spezialisierten Immobilienmakler suchen.

Verrentung mit Nießbrauch

Nicht nur weil sich die Käufersuche schwieriger gestaltet, sondern auch aus finanziellen Gründen sollte die Verrentung mit Nießbrauchrecht gut überlegt sein. Immerhin soll die Rente bestmöglich aufgebessert werden. Daher empfiehlt es sich, ein einfaches Wohnrecht bei der Immobilienverrentung zu vereinbaren. Eigentümer erzielen dadurch einen höheren Verkaufserlös. Soll das Immobilienerbe dagegen noch zu Lebzeiten geregelt werden, kann ein Nießbrauchrecht unter Umständen sinnvoll sein.

Suchen Sie eine Lösung für Ihre alte Immobilie und wollen gleichzeitig eine neue kaufen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gern.

 

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Manchmal muss eine Immobilie schnell verkauft werden – etwa, wenn es zu einer Scheidung kommt, eine Insolvenz oder Arbeitslosigkeit droht. In einem solchen Fall sollten Sie wissen, was Sie tun müssen, damit Sie Ihre Immobilie zu einem marktgerechten Preis verkaufen können. Eine Zwangsversteigerung sollten Sie in jedem Fall vermeiden.

Bei einer Zwangsversteigerung kann es zu finanziellen Einbußen kommen. Auch, wenn man in einer Notlage unvorbereitet und auf eigene Faust verkaufen will, kann das dazu führen, dass man weniger Verkaufserlös erzielt als erwünscht. Kommt es im schlimmsten Fall zur schon erwähnten Zwangsversteigerung, scharren Schnäppchenjäger mit den Füßen. Das mögliche Ergebnis: Ihre Immobilie wird weit unter Wert verkauft.

Das A und O: eine gute Vorbereitung

Vorneweg: Muss eine Immobilie kurzfristig verkauft werden, sollte ein Immobilienprofi zu Rate gezogen und beauftragt werden. Da bei einem Notverkauf meist die Zeit drängt, werden von privaten Immobilienverkäufern oft Schritte im Vermarktungsprozess übersprungen – sei es bewusst oder unbewusst. Aber gerade das zieht einen Verkauf in die Länge. Und das bedeutet den Verlust wertvoller Zeit, die Sie nicht haben.

Zunächst einmal sollte eine professionelle Wertermittlung erfolgen. Diese brauchen Sie nicht nur, um den marktgerechten Preis Ihrer Immobilie zu kennen, sondern auch für die Festlegung einer Preisstrategie. Auch sehr wichtig: die verkaufsrelevanten Unterlagen. Diese müssen vollständig sein. Es kann ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro drohen, wenn beispielsweise der Energieausweis fehlt.

Weiter wichtig auf dem Weg zum Verkauf: die Erstellung eines aussagekräftigen Exposés. Damit sprechen Sie gleich die richtige Zielgruppe an und unnötige Besichtigungen werden im Keim erstickt. Die meisten Fragen, die ein Interessent hat, werden mit einem professionellen Exposé bereits beantwortet. Machen Sie also gute Fotos, mit denen sich die Raumverhältnisse darstellen lassen. Die Texte sollten zudem alles exakt beschreiben.

Wenn es in die Preisverhandlungen geht: den Profi ranlassen

Wenn Sie den Interessenten nicht begründen können, warum der von Ihnen angesetzte Preis für Ihre Immobilie angemessen ist, nützt auch die beste Verhandlungsposition wenig. Die Faktoren, die den Wert maßgeblich beeinflussen, müssen Sie kennen. Auch wie es um den Immobilienmarkt in Ihrer Region bestellt ist, sollten Sie wissen.

Wenn Sie ein Eigentümer sind, der gleich von Beginn an auf die Hilfe eines lokalen Profimaklers setzt, können Sie sich die Recherche sparen. Er kennt den lokalen Markt in seiner Region und ihrer Umgebung und kann nachvollziehbar erläutern, wie sich der Wert Ihrer Immobilie zusammensetzt. Zudem hat er die Erfahrung und die Fachkenntnis, die es für die Preisverhandlungen benötigt. Wenn Sie sich an einen Makler wenden, wird der Notverkauf gleich weniger bedrohlich und Sie haben den Kopf frei für die Suche nach einem neuen Zuhause oder für die Begleitumstände Ihrer veränderten Lebenssituation.

Ihr Leben ändert sich gerade und Sie müssen schnellstmöglich Ihre Immobilie verkaufen? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Wir beraten Sie gern zu allen Fragen, die Sie haben.

 

 

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