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Das gehört in einen gewerblicher Mietvertrag
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Ein aussagekräftiges Exposé hilft Ihnen nicht nur, einen besseren Preis für Ihre Immobilie zu erzielen, sondern auch die richtige Zielgruppe für Ihre Immobilie anzusprechen und sich somit unnötige Besichtigungen zu ersparen. Lesen Sie hier, worauf Sie bei einem hochwertigen Exposé achten müssen.
Es ist fast immer ärgerlich, wenn Interessenten beim Besichtigungstermin sagen: „Das haben wir uns anders vorgestellt.“ Oft war dieser Termin dann umsonst. Er hätte vermieden werden können, wenn das Exposé aussagekräftig gewesen wäre und die realen Verhältnisse der Immobilie besser wiedergegeben hätte. Nicht nur deshalb setzen Qualitätsmakler auf ein hochwertiges Exposé. Denn Erfahrungen zeigen, dass Käufer eher gewillt sind, den angemessenen Preis zu zahlen, wenn die Immobilie hochwertig präsentiert wird.
Aussagekräftige Texte
Im Exposé finden sich alle wichtigen Informationen zur Immobilie. Das umfasst nicht nur Fakten wie Baujahr, Verkaufspreis, Wohnfläche und Grundstücksfläche, Energieverbrauch, Grundrisse oder Zimmer- sowie Etagenzahl. Auch lebhafte Beschreibungen und genaue Informationen über Zustand und Ausstattung der Immobilie sind hier äußerst wichtig. Im Idealfall bleiben nach dem Lesen des Exposés keine Fragen offen.
Da der Immobilienkauf auch eine emotionale Angelegenheit ist, kommt es darauf an, die Immobilie im besten Licht zu präsentieren. Achten Sie aber darauf, euphemistische Beschreibungen wie „hochwertig“ oder „lichtdurchflutet“ nur zu verwenden, wenn es auch den Tatsachen entspricht. Neben den Vorzügen der Immobilie sollten aber auch mögliche Mängel im Exposé beschrieben werden. Entdecken Interessenten bei der Besichtigung Mängel, von denen sie vorher nichts wussten, werden sie oft skeptisch und fragen sich, ob der Verkäufer eventuell etwas zu verbergen hat und suchen verstärkt weitere Mängel. Deshalb empfiehlt sich hier ein offener Umgang.
Aussagekräftige Fotos
Für eine überzeugende Präsentation kommt es auch auf professionelle Fotos an. Werden ausgewählte Ansichten und Einrichtungsdetails in ästhetisch ansprechenden Fotos präsentiert, wird der Wert einer Immobilie ganz anders eingeschätzt. Achten Sie darauf, dass die Fotos scharf und hell und nicht verwackelt und dunkel sind. Ebenso ist es wichtig, dass die Fotos die Proportionen des jeweiligen Zimmers möglichst genau wiedergeben und nicht verzerren. Dazu sollten Linien wie beispielsweise eine Ecke des Zimmers oder von Fenstern und Türen gerade laufen und nicht „stürzen“. Profis schießen das Foto in der Regel aus etwa einem Meter Höhe.
Der Aufwand
Neben Texten und Fotos gehören auch die verkaufsrelevanten Unterlagen in das Exposé. Zusätzlich kommt es auch auf ein schickes, modernes Design beziehungsweise Layout an. Das bedeutet zwar etwas an Aufwand, zahlt sich aber in vielen Fällen aus. Profimakler wissen durch ihre langjährige Erfahrung, worauf es bei einem hochwertigen und aussagekräftigen Exposé ankommt. Sollte die Erstellung eines Exposés für Ihre Immobilie zu aufwendig sein, dann wenden Sie sich an Ihren lokalen Qualitätsmakler.
Sie möchten bei der Vermarktung Ihrer Immobilie professionell vorgehen und so den besten Preis erzielen? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir beraten Sie gerne.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Expos%C3%A9
https://de.statista.com/themen/133/immobilien/
https://de.wikipedia.org/wiki/Immobilie
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Fotos: © londondeposit/Depositphotos.com
Sie haben vor längerer Zeit eine Eigentumswohnung als Anlageimmobilie erworben. Dort wohnen seit Jahren zuverlässige Mieter, zu denen Sie ein gutes Verhältnis aufgebaut haben. Jetzt aber braucht Ihre Tochter dringend eine Wohnung. Sie hat einige Zeit im Ausland studiert, nun kehrt sie zurück und will eine Familie gründen. Da scheint auf den ersten Blick nichts näher zu liegen, als den Mietern zu kündigen und Eigenbedarf anzumelden. Aber nicht in jedem Fall muss das die beste Lösung sein.
Eigenbedarf können Sie für sich selbst, für Familienangehörige oder für Angehörige Ihres Haushaltes geltend machen. Aber auch hier müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen der deutschen Mieterschutzrechte beachtet werden.
Rechtliche Unsicherheiten bei Eigenbedarfskündigung
Bei Eigenbedarf gelten Kündigungsfristen zwischen drei und neun Monaten – abhängig davon, wie lange Ihre Mieter in der Wohnung leben. Für eine rechtssichere Kündigung muss der Vermieter außerdem im Kündigungsschreiben genau erklären, warum er die Wohnung selbst benötigt. Auch mit einer Eigenbedarfskündigung gehen also einige rechtliche Unsicherheiten einher. In Ihrem Fall könnten Ihre gekündigten Mieter Sie beispielsweise verdächtigen, den Eigenbedarf nur vorzutäuschen. Vielleicht zieht Ihre Tochter am Ende aus irgendeinem Grund doch nicht in die Wohnung ein. Schon riskieren Sie eine gerichtliche Auseinandersetzung, bei der Sie sich mit Schadenersatzforderungen wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs konfrontiert sehen.
Alternativen durchdenken und vergleichen
Um Missverständnissen vorzubeugen: All das spricht nicht grundsätzlich gegen eine Eigenbedarfskündigung. Aber es ist empfehlenswert, auch Alternativen in Erwägung zu ziehen. Sprechen Sie doch einmal mit einem Makler über Ihre konkrete Situation. Dieser kann Ihnen eine schnellere, einfachere oder auch finanziell vorteilhaftere Lösung aufzeigen. Es lohnt sich mit Sicherheit, mit Hilfe der Marktkenntnis und Expertise eines Immobilienprofis ein klares Bild über Ihre verschiedenen Handlungsoptionen zu gewinnen – und genau durchzurechnen, mit welcher Variante Sie am besten fahren.
Wählen Sie die beste und nicht die naheliegendste Option!
Denkbar wäre es, Ihre vermietete Eigentumswohnung zu verkaufen und parallel dazu eine andere, leerstehende Wohnung zu kaufen. Vielleicht passt die andere Wohnung sogar besser zu den Bedürfnissen Ihrer Tochter. Gleichzeitig müssen Ihre Mieter nicht ausziehen, wenn sich ein Käufer findet, der das Mietverhältnis fortsetzt. Je nach Konstellation und finanzieller Situation kann es sich aber auch anbieten, die vermietete Wohnung auch für die Zukunft als Kapitalanlage zu behalten und für Ihre Tochter zusätzlich eine andere Wohnung zu kaufen oder zu mieten.
Denken Sie darüber nach, Eigenbedarf anzumelden? Sind Sie sich unsicher, ob dieser Schritt sinnvoll und zielführend ist, möchten Sie Fehler dabei vermeiden und sich zu möglichen Alternativen beraten lassen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.mietrecht.org/eigenbedarf/eigenbedarf-anmelden/
https://www.mietrecht.com/eigenbedarf-anmelden/
https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/vermieterrechtsschutz/mieter-kuendigen-eigenbedarf/
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © hanohiki/Depositphotos.com

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