Eine Scheidung ist häufig nicht nur eine emotionale Belastung. Die Trennung und das Leben danach müssen organisiert werden. Bei einer gemeinsamen Immobilie fällt es Paaren in der Scheidung oft nicht leicht, eine sachliche und für beide Seiten vorteilhafte Entscheidung zu treffen. Werden Paare sich nicht einig, droht eine Zwangsversteigerung, die häufig finanzielle Einbußen bedeutet. Mit unserer Checkliste behalten Sie den Überblick, damit Sie das Schlimmste vermeiden können.

Für den Umgang mit Ihrer Ulmer Immobilie in der Scheidung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Welche die beste ist, hängt von Ihrer individuellen Situation als Eigentümer ab.

Einer bleibt in der Immobilie und zahlt Miete an den Ex-Partner

  • Eventuelle Unterhaltszahlungen können mit der Miete verrechnet werden
  • Für den laufenden Kredit haften weiterhin beide – wird einer zahlungsunfähig, wird die Restschuld vom anderen eingefordert
  • Kann der Kredit nicht getilgt werden, droht die Zwangsversteigerung

Einer der Ex-Partner übernimmt die Immobilie

  • Wer die Immobilie übernimmt, muss die Kosten tragen – der Partner muss ausgezahlt werden, der Kredit muss abgezahlt werden, und auch Wohn- und Instandhaltungskosten müssen getragen werden
  • Häufig bedeutet das eine finanzielle Überlastung, deshalb sollte vor diesem Schritt alles gründlich durchgerechnet werden

Immobilie vermieten

  • Ist sinnvoll, wenn die Immobilie in Familienbesitz bleiben soll
  • Als Vermieter muss sich allerdings um die Verwaltung der Immobilie gekümmert werden, das kann bei Scheidungspaaren zu Streit führen
  • Die Verwaltung ist oft nur erfolgversprechend, wenn das Scheidungspaar gut miteinander auskommt
  • Ist der Immobilienkredit noch nicht abgezahlt, sollten die Mieteinnahmen die monatlichen Raten decken

Immobilie verkaufen

  • Ist sinnvoll, wenn Schulden getilgt werden müssen, beispielsweise die Immobilienfinanzierung
  • Wird der Kredit vor Ablauf der Zinsbindung zurückgezahlt, verlangen viele Banken allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung
  • Wurde die Immobilie weniger als zehn Jahre bewohnt, kann Spekulationssteuer anfallen

Sind Sie unsicher, was die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie in der Region um Ulm und Neu-Ulm ist? Kontaktieren Sie unsere Ulmer Makler! Wir beraten Sie gern.

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Die Lage Ihrer Ulmer Immobilie hat lange Zeit maßgeblich ihren Wert bestimmt. Doch immer mehr rückt ein weiteres Kriterium neben sie: die Energieeffizienzklasse. Vielen Eigentümern von Immobilien mit schlechter Energiebilanz fällt es immer schwerer Kaufinteressenten zu finden. Sie müssen ihre Preisvorstellungen am Markt nach unten korrigieren. Kann eine Photovoltaikanlage dem Wertverfall entgegenwirken?

Derzeit sehen wir bei Kaufimmobilien nicht nur in der Region Ulm und Neu-Ulm, sondern in ganz Deutschland zwei Preisklassen entstehen: nämlich von energieeffizienten Immobilien und Immobilien mit schlechter Energiebilanz. Während erstere bessere Preise erzielen, müssen zweitere ihre Angebotspreise reduzieren, um überhaupt Interessenten zu finden.

Denn wenn eine Immobilie den Eigentümer wechselt, verpflichtet das Gebäudeenergiegesetz (GEG) von 2020 den neuen Eigentümer zur Sanierung. Für Käufer bedeutet das, dass die Immobilie teurer wird. Viele, die deshalb die Option der energetischen Sanierung in Betracht ziehen, fragen sich, wie sich die zusätzliche Installation einer Photovoltaikanlage auf den Immobilienwert auswirkt.

Photovoltaik kann Immobilienwert erhöhen

Nach Erfahrungen von Immobilienprofis wie Maklern, Gutachtern und Hausverwaltern erhöht eine Photovoltaik den Wert einer Immobilie. Wie stark die Steigerung ausfällt, ist vom Einzelfall abhängig. Jede Immobilie ist individuell.

Wie sich eine Wertsteigerung in Ihrem konkreten Fall genau auswirkt, kann Ihnen ein lokaler Ulmer Qualitätsmakler sagen – wie unser Team von Hirn Immobilien Ulm. Die Faustregel dabei ist: je wirtschaftlicher die Photovoltaikanlage, desto mehr steigert sie den Wert Ihrer Immobilie.

Worauf muss bei der Photovoltaikanlage geachtet werden?

Ein wichtiger Aspekt ist die Wirtschaftlichkeit der Anlage, also der jährliche Ertrag und die Ersparnisse, die sich durch sie erzielen lassen. Zusätzlich trägt ein Stromspeicher zur Wirtschaftlichkeit bei. Denn er ermöglicht einen höheren Eigenverbrauch und somit mehr Stromkosten zu sparen. Aber auch die Größe der Anlage und die Menge an produziertem Strom sind maßgeblich für die Wirtschaftlichkeit der Anlage.

Einspeisevergütung

Die EEG-Einspeisevergütung wird an private Stromproduzenten ausgezahlt, die ihren überschüssigen Strom in das Stromnetz einspeisen. In den letzten Jahren ist diese stark gesunken. Deshalb sind die meisten Solaranlagen vor allem dann rentabel, wenn sie mit einem hohen Eigenverbrauch betrieben werden. Darum lautet hier die Faustregel: je höher der Eigenverbrauch, desto höher die Wertsteigerung der Immobilie.

Fazit

Wie sich also eine Photovoltaikanlage auf den Wert Ihrer Immobilie auswirkt, ist von vielen auch individuellen Faktoren abhängig. Es ist in jedem Fall sinnvoll, sich von einem Immobilienprofi und einem Energieexperten beraten zu lassen. Wer die Sache aber richtig angeht, kann mehr aus seiner Immobilie herausholen.

Möchten Sie wissen, wie viel Ihre Immobilie aktuell wert ist oder wie sich eine energetische Sanierung auf den Wert Ihrer Immobilie auswirkt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Kommt es zu einer Scheidung von zwei Menschen, die eine gemeinsame Immobilie besitzen, – beispielsweise in der Donaustadt Ulm – gilt es, einiges zu klären. Was soll mit dem Haus oder Wohnung geschehen? Zieht einer der beiden ein und zahlt den anderen aus? Oder wird alles verkauft und der Erlös untereinander aufgeteilt? Wird keine Lösung gefunden, drohen Klage oder Teilungsversteigerung. Letztere sollte unbedingt vermieden werden.

Nach dem Trennungsjahr muss eine Entscheidung getroffen werden, was mit dem ehemaligen gemeinsamen Zuhause geschehen soll. Ist schon während des Trennungsjahres klar, dass eine Versöhnung ausgeschlossen ist, kann die Immobilie auch dann schon verkauft werden. Das hilft beiden, abzuschließen und ein neues Leben zu starten.

Von Anfang an auf professionelle Begleitung setzen

Verlangt einer der Ex-Partner, dass die Immobilie verkauft werden soll, der andere aber dagegen ist, kann das bis zur Klage führen. Um dieses unschöne Erlebnis zu vermeiden, kann ein Mediator dafür sorgen, dass beide Seiten zufrieden sind und die Interessen beider abwägt. Das kann ein Ulmer Makler aus unserem Team von Hirn Immobilien sein, der sich mit dieser Situation auskennt und unparteiisch zu einer Lösung kommt.

Immobilie wird unter Wert verkauft

Will einer der beiden die Immobilie behalten, gilt es, den anderen auszuzahlen. Kann man sich dann auf Teufel komm raus nicht einigen, wie hoch die Auszahlung sein soll, steht sie schon in den Startlöchern: die Teilungsversteigerung. Diese wandelt nicht teilbares in teilbares Vermögen um. Als Teil der Zwangsversteigerung kann sie von einem der beiden ehemaligen Partner beim Amtsgericht beantragt werden. Auf den ersten Blick hört es sich gut an, dass eine unbeteiligte Stelle für Klärung sorgt. Aber bei einer Teilungsversteigerung wird die Immobilie häufig unter Wert verkauft.

Schnäppchenjägern keine Chance geben

Wird eine Teilungsversteigerung angekündigt, reiben sich Schnäppchenjäger bereits die Hände. Auch wenn derjenige, der die Immobilie behalten will, mitbieten kann, besteht natürlich die Gefahr, dass er überboten wird. Oder jemand den Preis so hochtreibt, dass die Immobilie zu teuer für ihn oder sogar unbezahlbar wird. Kommt es doch dazu, dass er die Immobilie kauft, muss er nicht nur mit diesen Kosten rechnen: für einen Sachverständigen kommen Kosten zwischen 1.000 und 2.500 Euro hinzu sowie weitere Kosten für den Notar und das ganze Verfahren.

Das alles lässt sich vermeiden, wenn man sich von Anfang an professionelle Hilfe sucht und sich beraten lässt. Es kann auch eine Lösung sein, die Immobilie gemeinsam zu behalten und zu vermieten. Mit diesen Einnahmen kann dann auch der Immobilienkredit weiterhin bedient werden.  Bei dieser Variante sollte allerdings bedacht werden, dass man sich weiterhin zusammen um alles kümmern muss. Will man einen wirklichen Schlussstrich ziehen, sollte man lieber verkaufen.

Sie stehen kurz vor der Scheidung und möchten wissen, was Sie mit der gemeinsamen Immobilie machen sollen? Lassen Sie sich von uns beraten!

Hinweise

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Die EU will in Sachen Umweltschutz aktiv werden. Da führt auch kein Weg an alten, energetisch rückständigen Gebäuden vorbei. Was dies nicht nur für Eigentümer in Ulm und der Region sondern in der gesamten Bundesrepublik bedeutet, beleuchten wir jetzt.

Die EU hat es sich zum Ziel gemacht, in diversen Feldern klimaneutral zu werden. Das gilt auch für den Immobiliensektor. Da Gebäude für rund 40 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs und gut ein Drittel aller Treibhausemissionen verantwortlich sind, setzt die Europäische Union hier an, um in Sachen Umweltschutz vorwärtszukommen: Gebäude sollen bis 2050 klimaneutral werden.

Energieeffizienzklassen kurz und knapp erläutert

Genau wie bei Elektrogeräten werden Gebäude in Effizienzklassen eingeteilt. Die Einstufung in Energieeffizienzklassen reicht in Deutschland von A+ bis H. A+ entspricht einem Goldstandard, H einer sehr schlechten Bewertung, bei der über 250 kWh pro Quadratmeter in einem Kalenderjahr verbraucht werden. Bewertet wird der Energiebedarf des Gebäudes, unter Berücksichtigung der jeweiligen Anlagentechnik, Wärmedämmung und Gebäudedichtheit.

Was bedeutet die Verordnung für frischgebackene und langjährige Eigentümer

Zunächst einmal greift die Verordnung bei Neubauten. Diese sollen bei ihrer Errichtung ab 2028 klimaneutral sein. Als Energielieferant dient die eigene Solaranlage. Bestandsimmobilien müssen bis 2030 bzw. 2033 gewisse Energieeffizienzklassen vorweisen. Bis dahin bleibt Zeit für die Umrüstung.

Es ist erklärtes Ziel, bei Wohnimmobilien bis 2030 die Energieeffizienzklasse E zu erreichen. 2033 soll es dann die Klasse D sein. Da dies in der Bundesrepublik etwa die Hälfte aller Wohnbauten betrifft, in Zahlen ungefähr 14 Millionen, ist ein Großteil der Eigentümer hierzulande aufgefordert, zu handeln.

Wie soll die Vorgabe konkret umgesetzt werden?

Es ist geplant, zunächst Immobilien mit besonders miserabler Energieeffizienz zuerst zu sanieren und Zuschüsse und Beihilfen für Haushalte bereitzustellen, welche die Kosten einer Sanierung nicht selbst stemmen können. Gebäude mit Denkmalschutz, Kirchen und Gotteshäuser sowie Sozialwohnungen erhalten eine Sonderstellung. Sie bleiben von dieser Vorgabe der EU unbehelligt.

Energieeffizienz als neues Kriterium der Gebäudebewertung

Um die Energieeffizienz Ihrer eigenen Ulmer oder Neu-Ulmer Immobilie einschätzen zu können, sollten Sie sich als Eigentümer – auch ohne Absicht zu verkaufen – einen Energieausweis ausstellen lassen. Für die Investitionssumme von ca. 100 Euro erhalten Sie – besonders beim Bedarfsausweis, der den Energiebedarf des Gebäudes anhand verschiedener Parameter wiedergibt – ein realistisches Bild der Energiebilanz Ihrer Immobilie in der schwäbischen Donaustadt.

Sollten Sie sich im Hinblick auf den aktuellen Wert Ihrer Immobilie im Unklaren sein, empfiehlt es sich, einen erfahrenen Ulmer Makler zu Rate zu ziehen. Dann stehen Sie bei künftigen Preisverhandlungen auf einem soliden Fundament und laufen nicht Gefahr, dass Interessenten den Energieeffizienzwert Ihrer Immobilie als Anlass nehmen, hinsichtlich des Preises ordentlich zu feilschen.

Sie wollen wissen, ob sich eine energetische Sanierung vor dem Verkauf lohnt oder zu welchem Preis Sie Ihre Immobilie am Markt anbieten können? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern!

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Einige Immobilienbesitzer fortgeschrittenen Alters liebäugeln mit dem Gedanken, das einstige Familiendomizil zu Geld zu machen und dennoch in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben. Da bieten sich zwei Arten der Veräußerung an: Die Leibrente und der Teilverkauf. Was diese beiden Modelle unterscheidet, beleuchten wir in diesem Beitrag.

Leibrente: Was versteht man darunter?

Bei dem Konzept der Leibrente geht es darum, die Immobilie zu verkaufen und den Kaufpreis in monatlichen Raten – wahlweise auch quartalsweise oder im jährlichen Turnus – ausgezahlt zu bekommen. Daher ist die Leibrente landläufig unter dem Begriff Immobilienverrentung bekannt. Der Käufer erklärt sich hier bereit, Ihnen als Eigentümer bis zum Ende Ihrer Tage eine bestimmte Rate auszubezahlen. Fester Bestandteil dieses Modells ist ein lebenslanges Wohnrecht, das entweder von Ihnen selbst oder durch Dritte eingelöst werden kann. Daher ist auch eine Vermietung denkbar.

Was genau bedeutet ein Teilverkauf?

Beim Teilverkauf wird nicht das ganze Objekt, sondern nur ein Teil veräußert: In der Regel sprechen wir hier von maximal 50 % der Immobilie. Der Erwerber zahlt Ihnen den angesetzten Verkaufspreis und Sie beglücken den neuen Eigentümer mit einem monatlichen Nutzungsentgelt, vergleichbar einer Mietzahlung. Auch hier bleiben Sie in Ihrem einstigen Familiendomizil wohnen.

Welche Vorzüge bietet die Leibrente?

Bei diesem Konzept bekommen Sie lebenslang – neben Ihrer Rente – eine monatliche Zusatzzahlung auf Ihr Konto. Zusätzlich eignet sich die Variante, wenn Sie als Senior die Verantwortung für das Familiendomizil nicht mehr tragen können oder möchten. Für die Instandhaltung der Immobilie ist fortan – auch kostentechnisch – der Erwerber zuständig. Sollten Sie niemanden haben, dem Sie gern Ihren Besitz vererben würden, bietet sich dieses Konzept ebenfalls an. Dann kann dieses Modell eine Lösung sein, um sich selbst den Lebensabend zu versüßen.

Welche Pluspunkte kann der Teilverkauf für sich verbuchen?

Da hier der Erlös des Verkaufs auf einen Schlag ausgeschüttet wird, eignet er sich für all jene, die rasch über eine größere Summe verfügen möchten. Das Geld kann entweder für privates Vergnügen oder Investitionen ins einstige Eigenheim verwendet werden.

Ein großer Pluspunkt: Sie geben Ihr Eigentum nicht gänzlich ab. Da ein Teil der Immobilie stets Ihnen gehört, behalten Sie Mitspracherecht. Das ist ein entscheidender Unterschied zur Leibrente, bei der Sie Ihre Besitzrechte komplett abgeben. Daher ist dort auch keine Vererbung an Dritte möglich.

Weiterhin kann der veräußerte Immobilienteil später wieder zurückgekauft werden, allerdings zum dann aktuellen Verkehrswert der Immobilie. Dies kann durch Sie selbst oder Ihre Erben passieren.

In der Regel nutzen Eigentümer bei diesem Modell die Immobilie wie eh und je. Dieses Nutzungsrecht wird als Nießbrauch bezeichnet. Sollten Sie später nicht mehr eigenständig leben können, kann die Immobilie folglich vermietet werden und Sie und Ihre Familie profitieren von den Mieteinnahmen.

Sie wollen wissen, worauf Sie in Sachen Leibrente oder Teilverkauf in jedem Fall zu achten haben? Kontaktieren Sie unser Team in Ulm! Wir beraten und unterstützen Sie gern bei Ihrem Vorhaben!

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Schaut man sich die Immobilienangebote eines Maklers an, fehlt eines nie: der Hinweis auf einen vorhandenen Energieausweis beziehungsweise die Daten daraus. Gerade in der aktuellen Situation auf dem Immobilienmarkt, wo sich energetisch nicht sanierte Immobilien schlechter verkaufen, wird noch genauer auf den Energieausweis geschaut. Wir erläutern, wann ein solcher Ausweis Pflicht ist und was der Unterschied zwischen einem Bedarfs- und Verbrauchsausweis ist.

Nur Eigentümer, die verpachten, vermieten oder eine Immobilie verkaufen möchten, müssen sich um den Energieausweis kümmern. Aber auch, wenn Sie selbst in der Immobilie wohnen, kann es hilfreich sein, zu wissen, wie sich der Gesamtenergieverbrauch des Gebäudes gestaltet. Somit wissen Sie auch, ob Sie Sanierungsmaßnahmen planen müssen, was gerade im Hinblick auf den Werterhalt und einen späteren Verkauf wichtig ist.

Welche Informationen findet man im Energieausweis?

Allgemein sagt das Dokument aus, wie umweltfreundlich eine Immobilie und wie hoch ihr Gesamtenergieverbrauch ist. Durch die Erhebung der Daten lässt sich eine Immobilie mit anderen vergleichen und die Energieeffizienz einer Immobilie transparent darstellen. Oft ist aber nur angezeigt, wie sich die Verbrauchshöhe von Heizöl oder Gas gestaltet.

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?

Wenn Sie ein ab Oktober 2007 gebautes Eigenheim besitzen, wird Ihnen vom Gesetzgeber vorgeschrieben, dass sie einen bedarfsorientierten Ausweis benötigen. Sollte Ihre Immobilie vor 1977 gebaut sein und später umfassende Sanierungen oder Anbauten erfahren haben, ist der Bedarfsausweis ebenfalls Pflicht. Für alle anderen Immobilien, die gemäß der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebaut wurden, ist der Verbrauchsausweis ausreichend.

Woher kommen die Daten auf dem Verbrauchsausweis?

Die Kosten des Energieträgers aus den letzten drei Jahren sind ausschlaggebend für die Berechnung des Energiebedarfs. Dabei werden die klimatischen Verhältnisse und das Heizverhalten der Bewohner mit eingerechnet. Die Bausubstanz samt energetischer Schwächen findet keine Berücksichtigung bei der Berechnung.

Was sagt der Bedarfsausweis aus?

Die Substanz und Technik der Immobilie werden beim Erstellen des Bedarfsausweises berücksichtigt. Die technische Bestandsaufnahme wird von einem Fachmann durchgeführt, danach kann er die Frage beantworten, wieviel Energie die Immobilie bei einer durchschnittlichen Nutzung benötigt.

Von wem bekomme ich den Energieausweis?

Wenn Sie vor dem Verkauf Ihrer Immobilie stehen, wird Ihr Ulmer Makler für Sie den Energieausweis erstellen lassen – entweder von einem zertifiziertem Energieberater oder von einem Architektur- oder Ingenieurbüro. Lassen Sie sich von Ihrem Makler beraten, wer dafür aus seinem Netzwerk in Frage kommt. Ist der Energieausweis erstellt, ist er zehn Jahre gütig.

Haben Sie Fragen zum Energieausweis oder zum Verkauf einer Immobilie? Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gern!

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Viele Eigentümer denken, es sei kein Hexenwerk, die eigene Immobilie selbst zu veräußern. Gute Bilder sind doch schnell gemacht und eine ansprechende Annonce ist fix verfasst. Doch das ist ein Trugschluss. Es gibt Fehler, die oft bei Vorbereitung und Durchführung des Verkaufs unterlaufen.

Um den Verkauf Ihrer Ulmer oder Neu-Ulmer Immobilie erfolgreich abzuwickeln, sollte mittels eines bestechenden Exposés die passende Zielgruppe angesprochen werden. Zudem müssen noch diverse Unterlagen besorgt, unzählige Besichtigungen durchgeführt und knallharte Preisverhandlungen absolviert werden.

Alles hat seinen Preis

Zunächst gilt es einen passenden Angebotspreis zu ermitteln. Dass dies nicht leicht ist, wenn das eigene Herz an der Immobilie hängt und schöne Erinnerungen mit dieser verbunden sind, ist verständlich. Leider können Sie mit einem überhöhten Preis potenzielle Käufer vergraulen und so die Immobilie am Markt zum Ladenhüter werden lassen. In diesem Punkt kann Sie ein ortskundiger Ulmer Makler aus unserem Team von Hirn Immobilien unterstützen: Schließlich kennt er vergleichbare Objekte in der Region in und um Ulm sowie Neu-Ulm und kann – anhand zertifizierter Verfahren – den Immobilienwert kompetent ermitteln.

Bilder lassen Herzen höherschlagen

Jeder Immobilienverkauf lebt von einem aussagekräftigen Exposé. Spricht dieses Kaufwillige nicht an, kommt die Immobilie gar nicht in die engere Wahl und erweckt nicht den Wunsch nach einer Vor-Ort-Besichtigung. Zwar sollte die Realität halten, was das Bildmaterial verspricht, jedoch ist dies bei professionellen Bildern ein Leichtes. Das Sahnehäubchen stellt dann ein digitaler 360°- Rundgang dar. Spätestens hier erleben Interessenten die Immobilie hautnah. Hier keimt so mancher Kaufentschluss.

Gemütlichkeit punktet

Home Staging gilt als besonders verkaufsfördernd. Ist die Wohnung behaglich hergerichtet, können Interessenten sich viel besser ein Bild ihres zukünftigen Lebens in der Immobilie machen. Als Privatperson bedarf es hierfür geeigneter Möbel und eines Gefühls für Design. Nicht einfach, will man diese Aufgabe allein stemmen. Immerhin winkt ein Plus von einigen Zehntausend Euro beim Verkauf.

Zusatzstress durch Terminmanagement

Immobilienbesitzer, die verkaufen möchten, müssen mit vielen Telefonaten und Vor-Ort-Terminen rechnen. Viele unterschätzen diesen Arbeitsaufwand. Allzeit – auch am Wochenende – erreichbar zu sein, ist anstrengend. Hinzu kommen zahlreiche Besichtigungstermine mit Interessenten. Jedoch verfügen manche von ihnen gar nicht über das nötige Kleingeld zur Finanzierung oder die Immobilie entspricht am Ende doch nicht ihrem Geschmack. Ein erfahrener Makler jedoch weiß, woran man Besichtigungstouristen erkennt und was es beim Besichtigungsmanagement zu beachten gilt.

Handeln will gelernt sein

Sind Interessenten gefunden, geht es ans Eingemachte. Es wird gehandelt und gefeilscht, bis eine Partei nachgibt oder aussteigt. Hier strategisch an die Sache ranzugehen und die richtige Balance zu finden, sodass am Ende ein Nachlass gewährt werden kann, ist eine Herausforderung. Schließlich wollen beide Seiten mit einem guten Gefühl die Verhandlungen verlassen und schlussendlich mit einem zufriedenen Lächeln den Notarvertrag unterzeichnen.

Möchten Sie Fehler beim Immobilienverkauf vermeiden? Kontaktieren Sie unser professionelles Ulmer Maklerteam! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

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Man hört es überall: Nachhaltigkeit und Energieeffizienz sind die großen Themen der letzten und auch zukünftigen Jahre. Im Gebäudesektor sind damit alle Eigentümer gefordert, einen Beitrag für weniger CO2-Emissionen zu leisten. Was konkret bedeutet Nachhaltigkeit für Eigentümer und ihre Immobilie?

Immobilien sorgen für einen Großteil der CO2-Emissionen. 37 Prozent entstehen weltweit durch das Heizen, den Stromverbrauch und den Bau neuer Gebäude. Auch Deutschland sucht nach einem Weg, den Ausstoß von CO2 zu verringern. Mit dem neuen Gesetzesentwurf zum Heizungstausch will die Regierung finanzielle Abhilfe für Hausbesitzer schaffen und auch in den Donaustädten Ulm und Neu-Ulm Gebäude nachhaltiger und umweltfreundlicher gestalten.

Heizungstausch wird zur Pflicht

Ist ein Heizkessel, der mit Gas oder Öl läuft, älter als 30 Jahre, so besteht nach der neuen Gesetzesvorlage die Pflicht, diesen zu tauschen. Die neue Heizung muss ab 2024 größtenteils mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Neben der Wärmepumpe erlaubt der Gesetzgeber andere Alternativen.

Unter Umständen dürfen auch Öl- und Gasheizungen genutzt werden. Ausnahmen bestätigen aber wie immer die Regel. Ein lokaler Makler kann Eigentümer hierzu beraten und einen regionalen Energieexperten empfehlen.

Solarthermie – nachhaltig heizen mit der Kraft der Sonne

 Neben Photovoltaikmodulen zur Stromerzeugung hilft das Sonnenlicht auch beim Heizen und bei der Warmwasseraufbereitung. Mit solarthermischen Anlagen ist das möglich. Das Konzept zahlt sich wortwörtlich aus. Eigentümer reduzieren ihren Energieverbrauch im Vergleich zu einer fossilen Heizanlage um 30 bis 60 Prozent.

Kombiniert mit einer weiteren Heizart spricht man von einer Hybridheizung. Die wird staatlich gefördert. Je nachdem, welche Kombination verwendet wird, gibt es unterschiedlich hohe Zuschüsse. Wer es wirklich nachhaltig haben möchte, dem empfiehlt sich eine Mischung aus Wärmepumpe und Solarthermie.

Grüne Dächer für mehr Klimaschutz

Wasser kann durch zu viel Bodenversiegelung nicht mehr verdunsten. So gelangt es nicht in den Wasserkreislauf zurück. Die Folge: Extremwetterereignisse und vermehrter Starkregen. Das ist vor allem in den Städten zu spüren. Hausbesitzer können diesem Problem entgegenwirken. Mit einer Dachbegrünung kann circa 40 bis knapp 100 Prozent an Jahresniederschlag wieder verdunsten und in den Wasserkreislauf zurückgeführt werden.

So verschieden wie die Dacharten sind, so unterschiedlich sind die Möglichkeiten der Dachbegrünung. Wer sich dafür entscheidet, muss allerdings die Neigung des Daches berücksichtigen. Grüne Dächer helfen auch dabei Vögeln wie auch Bienen und anderen Insekten ein Biotop mit ausreichend Nahrung und „Wohnmöglichkeiten“ zu bieten.

Haben Sie Fragen zum nachhaltigen Wohnen, der energetischen Sanierung oder wollen Förderungen beantragen? Dann kontaktieren Sie unser Ulmer Maklerteam! Wir unterstützen Sie gern.

 

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Egal wie alt die Immobilie ist, sie kann immer noch schön sein. Die Altersfalten im und am Gebäude sind zwar nicht in jedem Fall zu übersehen, können aber vor dem Verkauf geglättet werden. Doch lohnt sich das? Und wenn ja, in welchem Umfang?

 Der Zustand Ihrer Ulmer Immobilie ist ein wichtiger Aspekt, wenn es um den Verkaufspreis geht. Eine Fassade, bei der der Putz bröckelt oder andere renovierungsbedürftige Ecken des Hauses können daher den Preis mindern. Die Renovierung ist anders als eine Sanierung oder Modernisierung günstiger. Hier dreht sich alles um das Entfernen der sichtbaren Schönheitsmakel. Typische Renovierungsarbeiten sind das Streichen, das Lackieren, das Tapezieren oder das Verputzen.

 Schlechte Objektpflege und ihre Folgen für den Verkauf

Renovierungsbedürftige Immobilien können nicht nur den Preis senken, sondern hinterlassen beim Interessenten auch keinen guten Eindruck. Potenzielle Käufer werden skeptisch und sehr wahrscheinlich nach weiteren Mängeln in und an der Immobilie Ausschau halten.

Während der Preisverhandlungen werden die negativen Auffälligkeiten mehr überwiegen. Kommt man Interessenten, gerade in Zeiten steigender Kosten, dann nicht entgegen, kehren sie dem Angebot den Rücken. Haben die Kaufinteressenten keine Erfahrung mit Renovierungsarbeiten, werden Aufwand und Kosten, die nach dem Kauf entstehen würden, oft falsch eingeschätzt.

Wann lohnen sich die Renovierungsarbeiten vor dem Verkauf?

Kosten und Aufwand sollten in einem guten Verhältnis zum Verkaufspreis stehen. Wie viel Geld können, sollten und möchten Sie in die Renovierung Ihrer Immobilie investieren? Welche Maßnahmen sind wertsteigernd? Am Ende soll sich die Arbeit auch finanziell lohnen. Ein regionaler Immobilienmakler kann Sie dazu beraten und Ihnen Kontakte zu guten und kompetenten Handwerkern in der Nähe mitgeben.

Selbst Hand anlegen oder nicht?

Nicht jeder ist handwerklich begabt oder hat Ahnung von Renovierungsarbeiten. Wer sich nicht selbst daran traut oder dafür keine Zeit hat, kann einen Profi beauftragen. Da Handwerker Mangelware sind, kann es eine Weile dauern, bis der passende Dienstleister in der Region gefunden wird. Welche Handwerker zu empfehlen sind, weiß beispielsweise ein erfahrener Makler mit einer guten Vernetzung innerhalb der Region.

Überlegen Sie sich genau, ob Sie die Zeit, das Geschick oder das Wissen für die Ausbesserungsarbeiten an Ihrer Immobilie haben. Schätzen Sie den Aufwand und die Kosten realistisch ein und vergleichen Sie die Anbieter. Am Ende überzeugt nur das beste Ergebnis beim Interessenten. Gerade wenn die Immobilie schnell verkauft werden muss, ist es wichtig, sich darüber Gedanken zu machen.

Sie möchten wissen, wie sich eine Renovierung auf den Wert Ihres Objekts in der Region Ulm und Neu-Ulm auswirkt? Kontaktieren Sie unser Team von Hirn Immobilien! Wir beraten Sie gern.

 

 Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

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Die Immobilienmärkte sind aktuell nicht nur in Bewegung, sie entwickeln sich bundesweit auch nicht einheitlich. Inflation und Zinserhöhung haben bei vielen Immobiliensuchenden zu einen Kaufkraftverlust geführt. Die Nachfrage nach Immobilien ist in einigen Regionen Deutschlands deutlich gesunken. Allerdings nicht überall.

Mobile-Ansicht

Desktop-Ansicht

In der vergangenen Niedrigzinsphase konnten sich noch viele Immobiliensuchende einen Immobilienkredit leisten. Dadurch war die Nachfrage nach Immobilien in weiten Teilen Deutschlands hoch, vor allem in den Ballungsgebieten und den Speckgürteln – auch im Einzugsgebiet Ulm und Neu-Ulm. Die aktuell hohen Tilgungsraten erschweren vielen Kaufinteressenten die Finanzierung.

Dabei ist der Immobilienkauf in der Ulmer und Neu-Ulmer Region nach wie vor möglich, wenn sich Kaufinteressenten an die geänderten Rahmenbedingungen anpassen. Beispielsweise können eine Streckung des Kredits oder die Suche nach einer kleineren Immobilie Möglichkeiten sein, um sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen.

Dennoch hat die scheinbare Schwierigkeit einer Finanzierung zu einer sinkenden Nachfrage geführt. In einigen Regionen kommen Hausverkäufer um Preisverhandlungen mit potentiellen Käufern nicht drumherum. In anderen Landesteilen dagegen können Immobilienverkäufer dennoch leichte Preissteigerungen verzeichnen.

Wo beispielsweise? Das erfahren Sie in unserem Video.