Für Bauherren – auch die im Alb-Donau-Kreis – ist wieder Licht am Ende des Tunnels in Sicht. Denn derzeit lässt sich tatsächlich etwas Entspannung auf dem Markt für Baupreise beobachten. Laut Daten des Statistischen Bundesamtes sind die Preise für den Bau neuer Wohnhäuser in Deutschland im August so langsam gestiegen, wie seit über zwei Jahren nicht mehr.

Im August 2023 stiegen die Rohbaukosten weniger an als noch im Jahr 2022. Die Hoffnung der Branche ist groß, dass der Zenit von steigenden Preisen jetzt überstanden ist.

Warum die Preise jetzt weniger steigen?

Die derzeit hohen Herstellungskosten gelten als Hauptursache, warum es so schwer ist, ausreichend bezahlbare Wohnungen zu bauen. Doch hat sich der Anstieg der Baupreise laut Statistischem Bundesamt erstmals abgeschwächt.  Zwar sind die Gründe hierfür ein Stück weit im sogenannten Basiseffekt zu finden. Denn die Preise werden mit dem Vorjahr verglichen, als sich aufgrund des russischen Krieges gegen die Ukraine gerade Rohstoffe und Energiepreise massiv verteuert hatten. Auf der anderen Seite spielt die schwächelnde Nachfrage nach Neubauten bei diesem Prozess eine Rolle. Denn noch immer wirken sich die hohen Finanzierungskosten dämpfend auf den Wohnungsmarkt aus.

Kommt jetzt der Aufschwung?

Doch es gibt Hoffnung, denn Ökonomen erwarten, dass sich die jetzt wieder steigenden Privateinkommen und Löhne bald auch auf dem Markt für Baupreise abzeichnen und den Wohnungsbau in den kommenden Quartalen wahrscheinlich weiter stabilisieren werden. Beachten sollten Interessierte auch, dass das Preisniveau zwischen Stadt und Land sehr verschieden ist und der Hausbau in den ländlichen Regionen durchaus finanzierbar bleibt.

Scheitelpunkt der Inflationswelle scheint überstanden

Die weniger stark steigenden Preise des Baugewerbes liegen im Trend der Gesamtwirtschaft. Auch nach Einschätzung des ifo Instituts scheint der Scheitelpunkt der Inflationswelle überstanden. So sind die Preiserwartungen im verarbeitenden Gewerbe in nahezu allen Bereichen zurückgegangen.  Dabei macht sich die Entspannung vor allem in den energieintensiven Industrien bemerkbar. Da auch bei Erdgas, Rohöl und Strom die Marktpreise gerade wieder sinken.

Warum Bauen sich auch jetzt lohnt?

Vor allem in den ländlichen Regionen bleibt der Hausbau weiterhin eine attraktive Option und verliert auch zukünftig nicht an Reiz. In städtischen Gebieten – auch in Ulm und Neu-Ulm – bleibt das Preisniveau jedoch sehr hoch. Für Bauinteressenten in Deutschland stehen zahlreiche Fördermöglichkeiten zur Verfügung, da der Bund und die Länder Mittel bereitstellen, um den Hausbau bezahlbarer zu gestalten. Eigenheime bleiben somit gerade in unsicheren Zeiten eine langfristig stabile Investition. Wer in den eigenen vier Wänden wohnt, kann auch langfristig die steigenden Mieten umgehen und ist damit unabhängiger.

Sie wollen eine Immobilie erwerben und haben Fragen zur Finanzierung Ihres Vorhabens? Kontaktieren Sie unser Team von Hirn Immobilien Ulm! Wir beraten Sie gern.  

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Viele Immobiliensuchende sind zurückhaltender geworden. Inflation und gestiegene Zinsen lassen den Immobilienerwerb, auch im Alb-Donau-Kreis, schwieriger erscheinen. Für viele Kaufinteressenten ist derzeit nur dann eine Immobilie erschwinglich, wenn der Kaufpreis den Finanzierungsmöglichkeiten angepasst wird.

Aber wie entwickeln sich derzeit die Immobilienpreise? Wie entwickeln sich die Preise in der Stadt – z.B. in Ulm und Neu-Ulm – und auf dem Land? Wann ist eine Immobilie erschwinglich? Wie entwickelt sich das Angebot an Immobilien?

Aktuell befindet sich der deutsche Immobilienmarkt in einer dynamischen Phase. Für Immobilienverkäufer wie Kaufinteressenten ist es derzeit nicht nur schwer, den Immobilienwert richtig einzuschätzen, sondern überhaupt auch zusammenzufinden.

Für viele geht deswegen eine Immobilientransaktion aktuell nicht ohne einen erfahrenen Marktkenner. In unserem kurzen ImmobilienWetter-Film erfahren Sie deshalb, was Sie aktuell zum deutschen Immobilienmarkt wissen müssen.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Immobiliensuche – egal ob Kauf oder Miete? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Um die Erbschaftssteuer zu ermitteln, benötigt das Finanzamt einen Immobilienwert. Dieser Wert soll dem Gesetzgeber nach im Jahr 2023 näher am Verkaufswert liegen als in den vergangenen Jahren. Durch eine neue Bewertungsgrundlage kann das in einigen Regionen teurer werden als bisher.

Damit das Finanzamt für Erbschaftssteuer eine Bemessungsgrundlage hat, muss zunächst der Verkehrswert Ihrer Immobilie im Alb-Donau-Kreis bestimmt werden. In den letzten Jahren wurden Bewertungsmethoden angewandt, die in vielen Fällen unter dem tatsächlichen Verkaufspreis lagen und die Preissteigerungen der letzten Jahre zu wenig berücksichtigt hatten.

Das lag daran, dass die Finanzämter ein vereinfachtes Verfahren gemäß Bewertungsgesetz angewandt haben, ohne die Immobilie zu besichtigen, das Grundbuch einzusehen oder einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Dabei bleibt es grundsätzlich auch. Jedoch soll im Jahr 2023 mehr auf Vergleichswerte gesetzt werden als bisher, um die die Verkehrswerte der Immobilien besser an die Marktlage anzupassen. Vergleichsdaten erhalten die Finanzämter von den örtlichen Gutachterausschüssen, die allerdings nur einmal im Jahr veröffentlichen. Die Preisreduktionen der letzten Monate haben sich allerdings noch nicht in allen Regionen in den Gutachterdaten niedergeschlagen.

Auch spezielle Merkmale des Objekts, die den Wert mindern könnten – so wie eine alte Heizungsanlage oder aktuelle Marktveränderungen, werden im Verfahren der Finanzämter nicht oder zu wenig berücksichtigt. Daher ergeben sich nun oft überhöhte Werte seitens des Finanzamts.

In Metropolen und Großstädten, die in den letzten Jahren große Preissteigerungen zu verzeichnen hatten, werden daher zu einer höheren Erbschaftsteuer führen als Immobilien in ländlichen Regionen. Besonders betroffen ist die bayrische Landeshauptstadt München.

Erbschafts­steuer 2023 – so wird grundsätzlich versteuert

Grundsätzlich gelten für die Erbschaftssteuer drei verschiedene Steuerklassen, abhängig vom Verwandtschaftsgrad. Diese haben unterschiedlich hohe Freibeträge. Sie reichen von 20.000 bis 500.000 Euro, wobei ein Freibetrag von 20.000 Euro allen Erben erlassen wird, egal ob verwandt oder nicht verwandt. Die Steuerklasse I wird engen Verwandten zugeteilt und hat die geringste Steuerklasse. Dazu gehören Ehegatten, Lebenspartner sowie Verwandte in direkter Linie. Nichten und Neffen ordnet man der Steuerklasse II zu. Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen gehören in die Steuerklasse III, die wiederum einen höheren Steuersatz veranschlagt.

Zusätzliche Freibeträge, welche die Erbschaftssteuer reduzieren

Allgemein gilt, bei einem Wert der Erbschaft unter dem persönlichen Freibetrag, muss keine Erbschafts­steuer entrichtet werden. Und auch wenn der Wert über dem Freibetrag liegt, kann es sein, dass das Erbe nicht versteuert werden muss. Denn es gibt insgesamt vier weitere Freibeträge: Versorgungsfreibeträge, Pflegefreibeträge, Nachlassverbindlichkeiten und sachliche Steuerbefreiungen.

Wer ein Erbe antreten möchte, ist verpflichtet, dies dem Finanzamt zu melden. In den meisten Fällen muss außerdem eine Erbschaftssteuererklärung abgegeben  werden. Um die Immobilie optimal zu bewerten, lohnt es sich einen fachlichen Rat beim Immobilienberater oder Steuerberater ihres Vertrauens einzuholen.

Sie haben eine Immobilie in der Region in und um Ulm und Neu-Ulm geerbt und möchten diese bewerten lassen? Lassen Sie sich von uns beraten!

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Eine Scheidung ist eine kräftezehrende Angelegenheit. Droht dann auch noch der Ärger um den Verbleib der gemeinsamen Immobilie, können die beiden Ex-Partner schnell an ihre Grenzen kommen.

Spätestens nachdem das Trennungsjahr zu Ende ist, müssen die beiden Ex-Partner entscheiden, was mit dem gemeinsamen Zuhause geschehen soll. Möchte ein Partner verkaufen und der andere ist vehement dagegen, kann dies sogar zu Gerichtsprozessen führen.

Was tun, wenn eine Einigung nicht möglich ist?

Erst wenn das Trennungsjahr beendet ist, tritt wieder eine veränderte Rechtslage ein, in der Partner die Möglichkeit haben, den Verkauf des Hauses zu verlangen. Natürlich muss in dieser Phase überhaupt erst einmal festgestellt werden, ob nicht bereits bestimmte Eigentumsverhältnisse vorliegen. Oft möchte einer der beiden die Immobilie behalten und den anderen auszahlen.

Teilungsversteigerung vermeiden

Ist keine Einigung in Sicht, ebnet dies unweigerlich den Weg hin zu einer Teilungsversteigerung. Bei einer solchen wird nicht teilbares in teilbares Vermögen umgewandelt. Ist das Trennungsjahr beendet, haben die ehemaligen Partner das Recht, eine Teilungsversteigerung herbeizuführen und den Verkauf des Hauses zu verlangen. Doch hier ist Vorsicht geboten, denn bei einer Teilungsversteigerung wird die Immobilie häufig unter Wert verkauft.

Welche Optionen bieten sich Betroffenen beim Streit um Scheidungsimmobilien?

– professionelle Hilfe in Anspruch nehmen
– Teilung der Immobilie
– Immobilie behalten und gemeinsam vermieten
– Verkauf der Immobilie

Welche Vor- und Nachteile gibt es?

Bei einer Scheidungsimmobilie haben die Beteiligten verschiedene Optionen. Sind beide Parteien friedlich auseinander gegangen, ist eine physische Teilung, bei der die Wohnbereiche einfach getrennt werden, denkbar. Genauso gut lässt sich das Eigentum behalten und gemeinsam vermieten. In beiden Fällen braucht es jedoch ein Mindestmaß an Konsens. Denn solche Lösungen können im Umkehrschluss schnell zu erneutem Konfliktpotenzial führen.

Von Anfang an auf professionelle Begleitung setzen

Gerade bei Ex-Partnern, welche sehr miteinander zerstritten sind, ist ein Verkauf oftmals die beste Lösung. Denn dieser schafft Klarheit über die finanzielle Situation und löste beide aus ihren Verantwortlichkeiten. Ein Makler, der hierbei als Mediator auftritt, wirkt unterstützend und kann helfen, die Kommunikation beider zu verbessern. Auf diese Weise können oftmals doch noch gütliche Einigungen erzielt werden. Erfahrene Immobilienmakler verfügen über die nötige Expertise und erzielen oftmals die höchsten Erlöse für Scheidungsimmobilien.

Sie stehen kurz vor der Scheidung und möchten wissen, was Sie mit der gemeinsamen Ulmer oder Neu-Ulmer Immobilie machen sollen? Lassen Sie sich von uns beraten!

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

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Der Immobilienmarkt in Deutschland – und somit auch in unserem lebenswerten Alb-Donau-Kreis – ist mehr in Bewegung denn je. Faktoren wie gestiegene Zinsen, Klimaschutz-Bestimmungen und Handwerkermangel führen dabei zu großer Verunsicherung. Da fragt sich so mancher, ob es jetzt eine gute Idee ist, sich den Traum von der eigenen Immobilie zu erfüllen. Gerade jetzt, sagen wir, und verraten Ihnen, warum.

Eine eigene Immobilie gibt Sicherheit

Gerade in Zeiten großer Verunsicherung, wie wir sie momentan erleben, braucht es Sicherheiten. Nicht nur auf finanzieller oder politischer Ebene, sondern vor allem auf emotionaler. Auch wenn man als Mieter auf den ersten Blick freier scheint als ein Eigentümer: man bleibt abhängig von den Entscheidungen des Vermieters. So kann schnell eine Eigenbedarfskündigung auf dem Tisch liegen oder unliebsame Sanierungen anstehen. Bei einer eigenen Immobilie treffen Sie stets eigene Entscheidungen und können sich darauf verlassen, dass Sie auch noch in zehn oder mehr Jahren dort leben können.

Eine eigene Immobilie ist eine lohnende Investition

Das veranschaulichen wir an einem Beispiel: angenommen, Sie sind 35 Jahre alt und Ihre 100 Quadratmeter große Wohnung kostet 950 Euro monatliche Miete. Ihre Lebenserwartung liegt bei 70 – 85 Jahren. Sie zahlen demnach in den restlichen 35 – 50 Jahren 950 x 12 x 35 /50 = 399.000/570.000 Euro Miete. Zudem müssen Sie noch Mieterhöhungen im Hinterkopf behalten.  Für einen Kauf gilt: Momentan liegt der Quadratmeterpreis für Häuser bei 2.736 Euro (außerhalb der Metropolen). Das heißt also, dass sie für 100 Quadratmeter 273.600 Euro zahlen.

Bei einer monatlichen Rate von 1.200 Euro und 4 Prozent Zinsen haben Sie Ihre Immobilie in 30 Jahren abbezahlt und hätten dann 429.673 Euro entrichtet. Hätten Sie die 30 Jahre Miete gezahlt, wäre das Geld einfach weg. Mit einer eigenen Immobilie haben Sie dieses Geld in Betongold umgewandelt, das Sie für Ihre Altersvorsorge nutzen oder vererben können.

Eine eigene Immobilie ist ein Zuhause auf Lebenszeit

Haben Sie sich einmal für eine Region – z.B. in und um Ulm und Neu-Ulm – und eine Immobilie entschieden, in der Sie Ihr Leben verbringen möchten, können Sie Wurzeln schlagen. Sie kommen an, fühlen sich höchstwahrscheinlich ihr Leben lang einer Region zugehörig und kennen sich aus. Zu Ihren Nachbarn bauen Sie eine konstante Bindung auf, man kennt sich, hilft einander. Gerade in unsicheren Zeiten ist ein solches Netzwerk wichtig.

Eine eigene Immobilie ist nachhaltig

Wenn Sie eine Bestandsimmobilie kaufen und diese nach und nach modernisieren, schützen Sie das Klima und verkleinern den CO2-Fußabdruck Ihres Hauses und Ihren eigenen. Das ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern letztendlich auch für Ihr Konto.

Sie möchten Eigentum erwerben und sind sich unsicher, ob Sie das aktuell wirklich tun sollen? Kontaktieren Sie unser Hirn Immobilien Team! Wir beraten Sie gern zu all Ihren Fragen.

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Viele Menschen träumen auch weiterhin davon, in den eigenen vier Wänden zu leben. Gerade im städtischen Raum, also auch in und um Ulm, erfreuen sich Eigentumswohnungen großer Beliebtheit. Endlich kann man sich alles so gestalten, wie man es möchte! Doch Vorsicht: nicht alles kann dabei allein entschieden werden. Als Wohnungseigentümer wird man auch Teil einer Eigentümergemeinschaft (WEG). Und die hat ihre ganz eigenen Bestimmungen, die es zu beachten gilt.

Erwirbt man eine Wohnung, wird man nicht nur deren Eigentümer, man erwirbt auch einen Teil der gesamten Immobilie. Damit werden Sie automatisch Mitglied in der WEG und entscheiden zusammen mit den anderen Eigentümern über alles, was die Gesamtimmobilie betrifft. Aber auch, wenn Sie Veränderungen an der eigenen Wohnung anstreben, bedarf manches der Zustimmung der gesamten Eigentümergemeinschaft. Wir beraten Sie gerne, was dazu gehört und geben Ihnen an dieser Stelle schon mal einen Überblick.

Sondereigentum: das gehört Ihnen allein

Das sogenannte Sondereigentum umfasst die Räume der Wohnung und die dazu gehörenden Teile des Gebäudes. Dort dürfen Sie nach Belieben Gestaltungen und Änderungen vornehmen, solange das Sondereigentum des Nachbarn oder das Gemeinschaftseigentum davon nicht beeinflusst werden. Sie träumen von einer Küche, die in den Wohnbereich integriert ist und nur eine Wand ist im Weg? Diese können Sie einreißen und den Grundriss Ihrer Wohnung verändern, ohne dass es fremder Zustimmung bedarf. Informieren Sie vorher Ihre Nachbarn, wenn es durch Baumaßnahmen laut werden könnte.

Gemeinschaftseigentum: das gehört der WEG

Zum Eigentum aller gehören zum Beispiel das Dach, die Fenster, das Treppenhaus, die tragenden Gebäudeteile, die Grünanlagen und, falls vorhanden, die Tiefgarage. Soll daran etwas saniert oder renoviert werden, muss die Mehrheit der WEG dafür stimmen. Aber auch, wenn Sie Ihren eigenen Strom mit einem Balkonkraftwerk erzeugen oder eine Ladesäule für Ihr E-Auto anschaffen wollen, müssen Sie das mit Ihrer Eigentümergemeinschaft abstimmen.

Vorher informieren: Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Protokolle

Wenn Sie sich für den Kauf einer Wohnung entschieden haben, sollten Sie sich vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags noch ein paar Unterlagen der WEG ansehen. Ihr Makler kann Sie bei der Lektüre unterstützen und eventuelle Fragen beantworten.  In der Teilungserklärung finden Sie eine Auflistung über Gemeinschafts- und Sondereigentum sowie ein Aufteilungsplan, der die einzelnen Wohnungen und deren Räume zeigt. Die Gemeinschaftsordnung weist aus, wie die Rechte und Pflichten aussehen, die ein Eigentümer gegenüber der Verwaltung hat. Auch die Stimmrechts- und Kostenverteilungsregeln können Sie dort nachlesen.

Zudem haben Sie das Recht, sich die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen anzuschauen. Dort können Sie sich einen Überblick darüber verschaffen, was bereits entschieden wurde und auch, wo es eventuell schwierig werden könnte.

Sie möchten Eigentum im Alb-Donau-Kreis erwerben und sind sich unsicher, ob es eine Wohnung oder ein Haus sein soll? Kontaktieren Sie unser Team von Hirn Immobilien Ulm! Wir beraten Sie gern zu all Ihren Fragen.

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Viele Menschen träumen davon, auch noch im hohen Alter in den eigenen vier Wänden zu wohnen – z.B. in ihrer Eigentumswohnung in Ulm. Doch wenn die Treppen gefühlt immer höher und steiler oder die Pflege von Haus und Garten immer belastender werden, stellt sich vielen Eigentümern die Frage, ob die eigene Immobilie noch zu ihren Bedürfnissen passt. Ein altersgerechter Umbau kann hier Abhilfe schaffen. Deshalb plant die Bundesregierung die Verdoppelung des aktuellen Förderprogramms. Aber lohnt sich das?

Oft haben Eigentümer die Immobilie lieber verkauft, als altersgerecht umzubauen. Entweder war der Umbau zu teuer, die Maßnahmen zu aufwendig oder die Eigentümer haben sich zu spät Gedanken darüber gemacht.

Mehr Förderung ab 2024

Durch Coronapandemie, Inflation, gestiegene Zinsen und Fachkräftemangel sind die Material- und Baukosten stark gestiegen. Für viele war eine Anpassung der Förderung längst überfällig. Auch jetzt lässt sich noch darüber streiten, ob sie denn ausreicht.

Ab nächstem Jahr sollen jedoch die Mittel der Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Barrierereduzierung auf 150 Millionen Euro verdoppelt werden. Das Förderprogramm startete im Juli 2022 und die 75 Millionen Euro Fördergeld waren bereits im August 2022 ausgeschöpft.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Maßnahmen, die Barrieren in der Immobilie verringern. Dazu gehören beispielsweise der Umbau einer Dusche mit Schwelle zu einer bodengleichen, der Einbau eines Klappsitzes in die Dusche, auch außerhalb des Gebäudes die Verbreiterung von Wegen oder die Reduzierung von Stufen.

Derartige Einzelmaßnahmen fördert die KfW mit 10 Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise maximal 2.500 Euro. Soll die Immobilie komplett auf den Standard „altersgerecht“ umgebaut werden, bezuschusst die KfW 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise maximal 6.250 Euro.

Lohnt sich der altersgerechte Umbau?

Eine pauschale Antwort lässt sich darauf nicht geben. Wie so oft kommt es darauf an. Wichtig ist zunächst, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen. Lassen Sie von einem Experten für altersgerechten Umbau prüfen, welche Maßnahmen notwendig und sinnvoll sind. Der Experte weiß auch, welche Kosten auf Sie zukommen und was gefördert werden kann.

Ein barrierefreier Umbau kann auch den Wert Ihrer Immobilie erhöhen. Ein erfahrener lokaler Qualitätsmakler kann Ihnen sagen, welche Maßnahmen sich wie auf den Immobilienwert auswirken.

Möchten Sie wissen, wie sich ein barrierefreier Umbau auf den Wert Ihrer Ulmer oder Neu-Ulmer Immobilie auswirkt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

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Viele Immobiliensuchende – auch in der Region Ulm und Neu-Ulm – sind zurückhaltend geworden. Gestiegene Zinsen und Inflation haben sie hinsichtlich des Immobilienkaufs verunsichert. Dabei gibt es für den Eigentumserwerb staatliche Unterstützung. Neue Förderprogramme sollen Menschen zum Eigenheim verhelfen.

Die Finanzierungszinsen für den Immobilienkauf liegen aktuell zwischen 3,5 und 4,5 Prozent. Das verunsichert viele, die nach den eigenen vier Wänden suchen. Von staatlicher Seite gibt es aber neue Förderprogramme, die den Menschen helfen sollen, sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen, z.B. eine tolle Eigentumswohnung in Ulm oder Neu-Ulm.

Lassen Sie sich hierzu von einem unabhängigen Finanzierungsexperten beraten. Er sagt Ihnen nicht nur, welche Förderprogramme für Sie beim Immobilienerwerb in Frage kommen, sondern hilft Ihnen auch bei der Erstellung einer passenden Finanzierungsstrategie. Ein lokaler Ulmer Qualitätsmakler wie wir kann Ihnen einen Finanzierungsexperten empfehlen.

Förderung von Bestandsimmobilien

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützen die Modernisierung oder Sanierung einer Bestandsimmobilie. Käufer können hier zwischen einem Zuschuss oder einem zinsgünstigen Darlehen wählen. Darüber hinaus gibt es auch weitere Förderprogramme auf Landesebene einiger Bundesländer.

Neubau für Familien

Die KfW bietet seit dem 1. Juni 2023 das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ an. Es soll Familien mit einem Einkommen bis zu 60.000 Euro bei einem Kind, für jedes weitere Kind darf es 10.000 Euro höher sein, bei der Finanzierung einer neugebauten Immobilie unterstützen. Bauherren können einen Förderkredit mit einem Zinssatz von 1,25 Prozent bis maximal 240.000 Euro beantragen.

Neubau klimafreundlicher Immobilien

Von der KfW gibt es auch das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“. Damit sollen Bauvorhaben, die den KfW-Effizienzhaus-Standard 40 erfüllen, gefördert werden. Hierfür erhalten Bauherren einen Kredit mit deutlich niedrigeren als den marktüblichen Zinsen. Die maximale Kreditsummer liegt bei 100.000 Euro.

Allerdings kann der Förderkredit auch bis zu 150.000 Euro betragen, wenn mit dem Neubau eine Nachhaltigkeitszertifizierung erreicht werden kann. Außerdem gelten zusätzliche Kosten wie Fachplanung, Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten und die Zertifizierung als förderfähig.

Sie suchen Unterstützung bei der Finanzierung einer Immobilie? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern und vermitteln Ihnen einen neutralen Finanzierungsberater.

Hinweise

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Die Lage Ihrer Ulmer Immobilie hat lange Zeit maßgeblich ihren Wert bestimmt. Doch immer mehr rückt ein weiteres Kriterium neben sie: die Energieeffizienzklasse. Vielen Eigentümern von Immobilien mit schlechter Energiebilanz fällt es immer schwerer Kaufinteressenten zu finden. Sie müssen ihre Preisvorstellungen am Markt nach unten korrigieren. Kann eine Photovoltaikanlage dem Wertverfall entgegenwirken?

Derzeit sehen wir bei Kaufimmobilien nicht nur in der Region Ulm und Neu-Ulm, sondern in ganz Deutschland zwei Preisklassen entstehen: nämlich von energieeffizienten Immobilien und Immobilien mit schlechter Energiebilanz. Während erstere bessere Preise erzielen, müssen zweitere ihre Angebotspreise reduzieren, um überhaupt Interessenten zu finden.

Denn wenn eine Immobilie den Eigentümer wechselt, verpflichtet das Gebäudeenergiegesetz (GEG) von 2020 den neuen Eigentümer zur Sanierung. Für Käufer bedeutet das, dass die Immobilie teurer wird. Viele, die deshalb die Option der energetischen Sanierung in Betracht ziehen, fragen sich, wie sich die zusätzliche Installation einer Photovoltaikanlage auf den Immobilienwert auswirkt.

Photovoltaik kann Immobilienwert erhöhen

Nach Erfahrungen von Immobilienprofis wie Maklern, Gutachtern und Hausverwaltern erhöht eine Photovoltaik den Wert einer Immobilie. Wie stark die Steigerung ausfällt, ist vom Einzelfall abhängig. Jede Immobilie ist individuell.

Wie sich eine Wertsteigerung in Ihrem konkreten Fall genau auswirkt, kann Ihnen ein lokaler Ulmer Qualitätsmakler sagen – wie unser Team von Hirn Immobilien Ulm. Die Faustregel dabei ist: je wirtschaftlicher die Photovoltaikanlage, desto mehr steigert sie den Wert Ihrer Immobilie.

Worauf muss bei der Photovoltaikanlage geachtet werden?

Ein wichtiger Aspekt ist die Wirtschaftlichkeit der Anlage, also der jährliche Ertrag und die Ersparnisse, die sich durch sie erzielen lassen. Zusätzlich trägt ein Stromspeicher zur Wirtschaftlichkeit bei. Denn er ermöglicht einen höheren Eigenverbrauch und somit mehr Stromkosten zu sparen. Aber auch die Größe der Anlage und die Menge an produziertem Strom sind maßgeblich für die Wirtschaftlichkeit der Anlage.

Einspeisevergütung

Die EEG-Einspeisevergütung wird an private Stromproduzenten ausgezahlt, die ihren überschüssigen Strom in das Stromnetz einspeisen. In den letzten Jahren ist diese stark gesunken. Deshalb sind die meisten Solaranlagen vor allem dann rentabel, wenn sie mit einem hohen Eigenverbrauch betrieben werden. Darum lautet hier die Faustregel: je höher der Eigenverbrauch, desto höher die Wertsteigerung der Immobilie.

Fazit

Wie sich also eine Photovoltaikanlage auf den Wert Ihrer Immobilie auswirkt, ist von vielen auch individuellen Faktoren abhängig. Es ist in jedem Fall sinnvoll, sich von einem Immobilienprofi und einem Energieexperten beraten zu lassen. Wer die Sache aber richtig angeht, kann mehr aus seiner Immobilie herausholen.

Möchten Sie wissen, wie viel Ihre Immobilie aktuell wert ist oder wie sich eine energetische Sanierung auf den Wert Ihrer Immobilie auswirkt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Hinweise

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Kommt es zu einer Scheidung von zwei Menschen, die eine gemeinsame Immobilie besitzen, – beispielsweise in der Donaustadt Ulm – gilt es, einiges zu klären. Was soll mit dem Haus oder Wohnung geschehen? Zieht einer der beiden ein und zahlt den anderen aus? Oder wird alles verkauft und der Erlös untereinander aufgeteilt? Wird keine Lösung gefunden, drohen Klage oder Teilungsversteigerung. Letztere sollte unbedingt vermieden werden.

Nach dem Trennungsjahr muss eine Entscheidung getroffen werden, was mit dem ehemaligen gemeinsamen Zuhause geschehen soll. Ist schon während des Trennungsjahres klar, dass eine Versöhnung ausgeschlossen ist, kann die Immobilie auch dann schon verkauft werden. Das hilft beiden, abzuschließen und ein neues Leben zu starten.

Von Anfang an auf professionelle Begleitung setzen

Verlangt einer der Ex-Partner, dass die Immobilie verkauft werden soll, der andere aber dagegen ist, kann das bis zur Klage führen. Um dieses unschöne Erlebnis zu vermeiden, kann ein Mediator dafür sorgen, dass beide Seiten zufrieden sind und die Interessen beider abwägt. Das kann ein Ulmer Makler aus unserem Team von Hirn Immobilien sein, der sich mit dieser Situation auskennt und unparteiisch zu einer Lösung kommt.

Immobilie wird unter Wert verkauft

Will einer der beiden die Immobilie behalten, gilt es, den anderen auszuzahlen. Kann man sich dann auf Teufel komm raus nicht einigen, wie hoch die Auszahlung sein soll, steht sie schon in den Startlöchern: die Teilungsversteigerung. Diese wandelt nicht teilbares in teilbares Vermögen um. Als Teil der Zwangsversteigerung kann sie von einem der beiden ehemaligen Partner beim Amtsgericht beantragt werden. Auf den ersten Blick hört es sich gut an, dass eine unbeteiligte Stelle für Klärung sorgt. Aber bei einer Teilungsversteigerung wird die Immobilie häufig unter Wert verkauft.

Schnäppchenjägern keine Chance geben

Wird eine Teilungsversteigerung angekündigt, reiben sich Schnäppchenjäger bereits die Hände. Auch wenn derjenige, der die Immobilie behalten will, mitbieten kann, besteht natürlich die Gefahr, dass er überboten wird. Oder jemand den Preis so hochtreibt, dass die Immobilie zu teuer für ihn oder sogar unbezahlbar wird. Kommt es doch dazu, dass er die Immobilie kauft, muss er nicht nur mit diesen Kosten rechnen: für einen Sachverständigen kommen Kosten zwischen 1.000 und 2.500 Euro hinzu sowie weitere Kosten für den Notar und das ganze Verfahren.

Das alles lässt sich vermeiden, wenn man sich von Anfang an professionelle Hilfe sucht und sich beraten lässt. Es kann auch eine Lösung sein, die Immobilie gemeinsam zu behalten und zu vermieten. Mit diesen Einnahmen kann dann auch der Immobilienkredit weiterhin bedient werden.  Bei dieser Variante sollte allerdings bedacht werden, dass man sich weiterhin zusammen um alles kümmern muss. Will man einen wirklichen Schlussstrich ziehen, sollte man lieber verkaufen.

Sie stehen kurz vor der Scheidung und möchten wissen, was Sie mit der gemeinsamen Immobilie machen sollen? Lassen Sie sich von uns beraten!

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