Jetzt beeilen mit der Grundsteuererklärung!

Flurkarte

Die Grundsteuerreform bedeutet für Eigentümer von Immobilien zusätzlichen Aufwand. Bis zum 31. Januar 2023 muss die Grundsteuererklärung eingereicht werden, damit circa 36 Millionen Immobilien neu bewertet werden können. Wer die Frist versäumt, muss mit einem hohen Bußgeld von bis zu 25.000 Euro rechnen. Doch noch immer fehlen Millionen von Grundsteuererklärungen. Warum und wo liegen die Probleme? Was sollten Eigentümer beim Ausfüllen beachten?

Im Oktober wurde die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung auf Ende Januar verlängert. Der Hauptgrund: Probleme mit der zwar kostenlosen, aber zu komplizierten Steuersoftware Elster und daraus resultierenden zu wenigen Einreichungen der Erklärung. Auch im Januar 2023 ist die Dateneingabe über Elster nicht weniger kompliziert geworden. Alte Probleme und Unsicherheiten bleiben bei einigen Betroffenen also noch immer bestehen.

Was Sie zur Grundsteuererklärung benötigen

Bevor mit der Grundsteuererklärung begonnen wird, müssen alle Unterlagen und relevanten Angaben zur Immobilie vorliegen. Das sind unter anderem der Bodenrichtwert (beim regionalen Gutachterschuss oder online abfragen), die Wohn- und Grundfläche oder das Baujahr. Der Bodenrichtwert muss aktuell sein, also aus dem Jahr 2022.

Achtung bei der Wohn- und Nutzfläche

Bei der Wohnfläche sollten Eigentümer ebenfalls genau sein und keine Nutzfläche wie Keller oder Heizraum angeben. Wer unsicher ist, was genau zur Wohnfläche und was zur Nutzfläche gehört, sollte einen Immobilienprofi um Hilfe bitten. Mit seiner Hilfe kann ein kompetenter, passender und regionaler Gutachter für die korrekte Berechnung gefunden werden.

Aber nicht nur eine unkorrekte Wohnfläche führt zu einem zu hohen Wert auf dem Grundsteuerwertbescheid, den 2024 alle Eigentümer erhalten sollen. Auch die Frage, wann genau man von einer Kernsanierung spricht, ist nicht eindeutig und kann Probleme bereiten.

Widerspruch gegen Grundsteuerwertbescheid

Wer meint, der Grundsteuerwertbescheid stimmt nicht, kann nach Erhalt innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Wer mit der Grundsteuererklärung nicht klar kommt oder viel zu tun hat und deshalb keine Zeit dafür findet, sollte sich an einen guten Steuerberater wenden. Der kann ebenfalls zusammen mit einem Makler gefunden werden. Auch bei der Zusammenstellung aller Unterlagen für die Grundsteuererklärung unterstützt der Qualitätsmakler Eigentümer mit seinem Fachwissen.

Was ist die Grundsteuer und wer muss die Grundsteuererklärung abgeben?

Die Grundsteuer  wird grundsätzlich von den Eigentümern bezahlt. Vermieter können die Grundsteuer über die Betriebskosten an ihre Mieter weitergegeben. Die Einnahmen aus der Grundsteuer kommen ausschließlich den Städten und Gemeinden zugute und sind eine bedeutende Einnahmequelle für die einzelnen Kommunen, da so finanzielle Mittel für beispielsweise Schulen, Schwimmbäder oder die regionale Verkehrsinfrastruktur vorhanden sind.

 

Sind Sie unsicher, was für die Berechnung der Grundsteuer wichtig ist? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gern weiter.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © kornilov17/Depositphotos.com

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert