Worauf muss ein Käufer bei einer Zwangsversteigerung achten?

Der Ablauf von Immobilien-Zwangsversteigerungen beinhaltet viele Stolpersteine, die man als Bieter unbedingt im Auge behalten sollte. Hier lohnt es sich für Kaufinteressierte, besonders gut aufzupassen!

Wie erfährt man von Versteigerungen: Bei Amtsgerichten, in Tageszeitungen oder über Versteigerungskataloge. Die örtlichen Amtsgerichte veröffentlichen zukünftige Termine bereits einige Wochen vor der Versteigerung. Auch lohnt ein Blick in die lokale Tageszeitung, in der die Termine von Zwangsversteigerungen veröffentlicht werden. Die Ankündigungen enthalten dabei immer die Adresse und den geschätzten Wert des Objekts. In den Versteigerungskatalogen werden alle Termine eines Bundeslands aufgeführt.

Wenn ein interessantes Objekt dabei ist, sollte als nächster Schritt die Einsicht des Gutachtens beim Amtsgericht stehen. Hier kann man sich über den baulichen Zustand der Immobilie und über den festgesetzten Wert informieren.

Vor der Versteigerung: Kaufinteressierte sollten sich die Immobilie, wenn möglich, unbedingt vorher anschauen. Das ist allerdings nicht ganz einfach, denn diesem Wunsch muss durch den Eigentümer nicht entsprochen werden. Käufer sind hierbei also auf die Kooperation des aktuellen Objektbesitzers angewiesen und sollten deshalb besonderes Fingerspitzengefühl bei der Anfrage walten lassen. Der bisherige Besitzer will ja schließlich nicht freiwillig sein Haus verlassen. Vor dem Ersteigerungstermin andere Versteigerungen besuchen: Vor dem persönlichen Ersteigerungstermin sollte man zur Vorbereitung andere Versteigerungen besuchen. Dadurch ist man mit dem Ablauf besser vertraut und lernt die Atmosphäre solcher Veranstaltungen kennen. Die Versteigerung einer Immobilie ist in Deutschland überall gleich strukturiert. In der sogenannten Bieterstunde geben die Anwesenden ihre jeweiligen Gebote ab. Das höchste Gebot bekommt danach den Zuschlag für die Immobilie. Dieser Zuschlag kann aber verweigert werden, wenn beim ersten Versteigerungstermin nicht wenigstens die Hälfte des Verkehrswerts erzielt wurde. Ein anderes Szenario liegt vor, wenn die Gläubiger das Verfahren einstellen lassen. Dies ist zulässig bei einem Zuschlag, der unterhalb von 70 Prozent des Verkehrswerts liegt. In einer zweiten Versteigerungsrunde sind diese Einschränkungen des Verkaufs aber nicht mehr möglich.

Finanzielle Vorbereitung: Die gesamte Finanzierung der Immobilie sollte vor dem Versteigerungstermin geklärt werden.

Sicherheitsleistung sofort bezahlen: Wird die Immobilie erfolgreich erworben, müssen rund 10 Prozent des Kaufpreises sofort bezahlt werden (z.B. durch bestätigten Bankcheck oder eine Bankbürgschaft). Zusätzlich sind nochmal mit ca. fünf Prozent des Kaufpreises für Zuschlagsgebühr, Verfahrenskosten, Grunderwerbssteuer und eventuellen Grundschulden zu rechnen.