Änderung Grundsteuer ab 2022

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Neue Grundsteuerreform 

Die neue Grundsteuerreform ist eine beschlossene Sache. So gilt ab dem 01.01.2025 eine neu berechnete Grundsteuer auf Basis des Grundsteuerreformgesetzes, welche bereits jetzt Auswirkungen auf private als auch gewerbliche Immobilienbesitzer hat.

Alles, was Sie als Immobilienbesitzer*innen zur neuen Reform wissen müssen, erfahren Sie hier bei uns!

Was ist die Grundsteuer überhaupt?

Die Grundsteuer besteuert den Besitz von Grundstücken samt Bebauung. Eigentümer bezahlen die Steuer einmal im Jahr, welche von den Gemeinden und Kommunen festgelegt und vereinnahmt wird.

Von der Grundsteuer zu unterscheiden ist die Grunderwerbsteuer, die beim Kauf von Grundstücken fällig wird.

Warum wurde eine Grundsteuerreform nötig?

Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes haben sich die Grundsteuerzahlungen von den tatsächlichen Immobilienwerten zu weit entfernt. Heute ist es möglich, dass benachbarte Immobilien unterschiedlich bewertet werden. Mit der Grundsteuerreform sollen derartige Ungerechtigkeiten beseitigt werden.

Wie funktioniert das bisherige Modell und was ändert sich?       

Das Grundsteuerreformgesetz sieht vor, dass zum Stichtag 01.01.2022 eine Neubewertung der Grundstücke erfolgt. Dabei ändert sich grundsätzlich wenig an dem bisherigen dreistufigen Berechnungs-Modell: Einheitswert (= Wert des Grundbesitzes) x Grundsteuermesszahl x Grundsteuerhebesatz.

Im Rahmen der neuen Reform wird allerdings der Einheitswert durch den Begriff „Grundsteuerwert“ ersetzt.

Das bedeutet, Grundstücke werden künftig nach einem wertabhängigeren Modell bewertet, wobei es vor allem auf folgende Faktoren ankommt:

  • Wert des Bodens (Bodenrichtwert)
  • Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete
  • Grundstücksfläche
  • Immobilienart
  • Alter des Gebäudes

Müssen Grundbesitzer nun selbst aktiv werden?

Bisher ist bereits bekannt, dass Grundbesitzer eine “Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte” abgeben müssen. Die Aufforderung dazu soll im April öffentlich bekannt gegeben werden.

Die elektronische Übermittlung der Daten wird dann ab dem 01.07.2022 möglich sein – über die Steuerplattform Elster. Nach jetzigem Stand läuft dann die Abgabefrist bis 31.10.2022.

Gilt die neue Regelung bundesweit?

Für die neue Berechnungsmethode, welche ab 2025 gilt, gibt es zwar schon ein Bundesmodell, jedoch ist es den einzelnen Bundesländern überlassen, ob sie dieses anwenden oder davon abweichen. Bisher ist bekannt, dass sieben Bundesländer von einem abweichenden Modell Gebrauch machen werden. Bayern wird z.B. das sog. „Flächenmodell“ anwenden.

Betrifft die neue Grundsteuer auch Mieter?

Das neue Gesetz kann Mieter genauso wie Eigentümer treffen. Denn die Grundsteuer darf weiterhin von den Eigentümern auf die Betriebskosten umgelegt werden.