IMMOBILIEN IN DER ERBSCHAFT
Keiner beschäftigt sich gern mit dem Gedanken, was einmal kommen wird, wenn wir nicht mehr sind. Doch viele Immobilieneigentümer erkennen: Frühzeitig den Nachlass zu regeln, kann die Erben in vielerlei Hinsicht entlasten – nicht nur finanziell, sondern auch emotional.
Wohnrecht oder Nießbrauch:
Wenn Sie sich bei der Übertragung Ihrer Immobilie ein lebenslanges Wohnrecht oder einen Nießbrauch vorbehalten möchten, senkt dies die steuerliche Bemessungsgrundlage für Ihren Erben. Das Wohnrecht kann lebenslang, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt oder bis zum Eintreffen einer definierten Situation bestellt werden. Es wird empfohlen, eine Regelung der laufenden und auch periodisch anfallenden Kosten zu vereinbaren. Im Vergleich zum Wohnrecht darf beim Nießbrauch der Berechtigte sowohl wohnen als auch die Miet- oder Pachtverträge beziehen. Die Dauer kann ebenso wie auch die Kostenverteilung definiert werden.
Steuerfreiheit für Kinder:
Kinder oder Enkel, die als Erben eingesetzt sind, können ebenfalls von Steuerfreiheit profitieren, wenn sie selbst in die Immobilie einziehen – allerdings nur, wenn die Wohnfläche maximal 200 m² beträgt. Ist Ihr Haus größer, muss von der restlichen Fläche der Verkehrswert versteuert werden.
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