IMMOBILIE IN DER SCHEIDUNG
Eine Trennung erschüttert das Leben nachhaltig. Es ist eine Zeit der Ratlosigkeit und Enttäuschung, wenn das Glück zu Zweit oder als Familie auseinanderbricht. Doch muss so vieles geregelt werden – auch, was aus dem gemeinschaftlichen Immobilieneigentum werden soll. Es geht um viel Geld und echte Lebensfragen! Immobilieneigentümern stellen sich im Scheidungsfall viele Fragen:
10 Jahre Spekulationsfrist einhalten oder vorher verkaufen?
Gerade wenn Sie die Immobilie erst vor wenigen Jahren gekauft haben, sind die steuerlichen Auflagen nicht zu unterschätzen. Selbst genutzte Immobilien können Sie nur dann steuerfrei verkaufen, wenn Sie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst in der Immobilie gewohnt haben. Wenn Sie eine nicht selbst genutzte Immobilie steuerfrei verkaufen möchten, müssen Sie 10 Jahre warten. Andernfalls muss der Verkauf in der Einkommenserklärung als privates Veräußerungsgeschäft angegeben werden.
Was passiert mit dem laufenden Immobiliendarlehen?
Bei der Aufnahme eines Kredits nimmt die Bank meist beide Ehepartner für die Rückzahlung in die Haftung. Behält einer der Partner das Haus, sollte vorher durchgerechnet werden, ob er den Kredit künftig bedienen kann. Die Haftung beider Partner bleibt auch nach einer Scheidung erst einmal bestehen. Denn der Bank ist es egal, welcher Partner danach im Grundbuch verbleibt: Sie nimmt nach wie vor beide Kreditnehmer in die Pflicht.
Wie funktioniert eine Übertragung der Immobilie?
Die Übertragung der Immobilie muss so erfolgen und gestaltet sein, dass sie ihre Ursache in der Scheidung hat. Das bedeutet: Wird die Übertragung der Immobilie bereits in der Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt, greift die gesetzliche Befreiung von der Grunderwerbsteuerpflicht – sonst fällt die Steuer an.
Was wenn einer verkaufen will und der andere nicht?
Verkaufen darf nur, wer im Grundbuch steht. Sind beide Ehepartner eingetragen und besteht keine Einigung über den Verkauf, so kann derjenige, der einen Verkauf anstrebt, nach erfolgter Scheidung im Klageverfahren eine sogenannte Teilungsversteigerung beim Amtsgericht erwirken.
Diese und weitere Aspekte sollten sorgfältig durchdacht werden.
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