Das Gebäudeenergiegesetz tritt am 1. November 2020 in Kraft.

Das Gebäudeenergiegesetz

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde am 13. August 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz tritt damit am 1. November 2020 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt wird es das (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ersetzen. Für die laufenden Bauvorhaben gilt, was vor dem Inkrafttreten des GEG beantragt, angezeigt und genehmigt wurde. Bei nicht genehmigungs-, anzeige- und verfahrensfreien Vorhaben ist der Zeitpunkt des Baubeginns ausschlaggebend. Dies regeln die allgemeinen Übergangsvorschriften (Paragraph 111 Abs. 1 und 2 GEG).

Auf Verlangen des Bauherrn kann jedoch das neue Recht angewendet werden, wenn über den Bauantrag, den Antrag auf Zustimmung oder nach einer Bauanzeige noch nicht bestandskräftig entschieden worden ist (Paragraph 111 Absatz 3 GEG). Mit dem GEG werden auch der Mindestabstand von Windenergieanlagen im BauGB und die Aufhebung des Förderdeckels für Solaranlagen im EEG geregelt. Die Regelungen gelten bereits seit dem 14.8.2020.

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