Baukindergeld nur noch bis Jahresende

Baukindergeld

Das Baukindergeld läuft zum 31. Dezember 2020 aus. Wer bis dahin einen notariell beglaubigt den Kaufvertrag unterschreibt oder die Baugenehmigung erhält, bekommt für jedes im Haushalt lebende Kind zehn Jahre lang jeweils 1.200 € vom Staat. Voraussetzung ist, dass es sich um die erste selbst bezogene Immobilie handelt und dass das zu versteuernde Jahreseinkommen mit einem Kind nicht über 90.000 € liegt.

WAS IST DAS BAUKINDERGELD?

BEISPIEL

Das folgende Beispiel soll verdeutlichen, wofür die Förderung “Baukindergeld” gedacht ist:

Hanna und Niklas Ernst wollen nicht mehr zur Miete wohnen und sich dafür ihren Wunsch vom Eigenheim erfüllen. Sie beschließen mit ihren zwei Kindern Tom und Marie ein Haus im Grünen zu kaufen. Schnell haben Sie die passende Immobilie gefunden und besprechen Sie direkt die Finanzierung mit Ihrer Bank. Die Kalkulation ergibt: Familie Ernst kann sich das Haus zwar selber leisten, aber eine Unterstützung bei den monatlichen Kredit­raten wäre eine hilfreiche Entlastung.

So geht es nicht nur Familie Ernst, sondern auch vielen anderen Familien in Deutschland. Daher bieten die KfW und das Bundes­ministerium des Innern, für Bau und Heimat die Förderung “Baukindergeld” an. Diese Förderung ist ein Zuschuss für Familien, Paare mit Kindern und Allein­erziehende – mit dem Ziel, Wohn­eigentum ermöglichen zu können.

Eine wichtige Entlastung für Familie Ernst, die das Baukinder­geld auch beantragen will. Bevor Sie sich um die Förderung bemühen regeln sie den Kauf­vertrag und kümmern sich zügig um den Umzug. Nach dem Einzug am 15.06.2018 stellt Hanna Ernst einen Antrag über das KfW-Zuschuss­portal. Ende März 2019 lädt sie die benötigten Nach­weise hoch. Kurz darauf kann sich Familie Ernst über 2.400 Euro freuen, die insgesamt 10 Jahre lang jährlich ausgezahlt werden. Das bedeutet Familie Ernst erhält insgesamt 24.000 Euro Zuschuss für den Traum vom Eigenheim.

ÜBERSICHT

Das Baukindergeld soll Familien mit Kindern finanziell bei der Erfüllung des Traums vom Eigenheim unterstützen. Gefördert werden dabei Familien die ein Haus bauen oder kaufen und darin selbst einziehen, eine Eigentums­wohnung kaufen und selbst einziehen oder Ihre gemietete Wohn­immobilie kaufen und Sie weiterhin in der Wohnung bzw. dem Haus wohnen. Die Voraus­setzungen für die Förderung von Familien mit Kindern und Allein­erziehende sind im folgenden aufgelistet:

  • In Ihrem Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren, für die Sie oder Ihr Partner Kindergeld erhalten.
  • Sie haben frühestens am 01.01.2018 den Kaufvertrag unter­zeichnet oder die Baugenehmigung erhalten.
  • Ihr neues Zuhause ist zum Stichtag Ihre einzige Wohn­immobilie.
  • Ihr Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind.
  • Ihr neues Eigen­heim oder Ihre Eigentums­wohnung befindet sich in Deutsch­land. Ihre Staats­angehörigkeit spielt keine Rolle.

KONDITIONEN

Die folgende Tabelle zeigt die festgelegten Konditionen für das Baukindergeld:

ANZAHL DER KINDER

HAUSHALTS­EINKOMMEN

ZUSCHUSS PRO JAHR

ZUSCHUSS GESAMT

1
bis 90.000 Euro
1.200 Euro
12.000 Euro
2
bis 105.000 Euro
2.400 Euro
24.000 Euro
3
bis 120.000 Euro
3.600 Euro
36.000 Euro
...
...
...
...

Zusatzinformation

  • Die Zahl der Kinder, für die Sie den Zuschuss erhalten können, ist nicht begrenzt.
  • Als Haushaltseinkommen gilt das Durchschnitts­einkommen der letzten beiden Jahre vor Antrag­stellung. Das bedeutet, für Anträge im Jahr 2018 gilt Ihr Einkommen von 2016 und 2015.

CHECK-LISTE

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie Baukindergeld erhalten können? Im folgenden haben wir Ihnen alle Bedingungen aufgelistet oder machen Sie hier den Vorab-Check.

Es gelten die Umstände an dem Tag, an dem der Kaufvertrag für das neue Eigenheim unterschrieben wurde.

Hierbei gilt:

  • Sie erhalten das volle Baukinder­geld auch für ein Kind, das am Tag nach Antrag­stellung 18 Jahre alt wird.
  • Sie erhalten kein Baukinder­geld für Kinder, die nach der Antrag­stellung geboren werden.

Mindestens 50% der Immobilie müssen Ihnen (und Ihrem Partner) gehören.

Nur Immobilien innerhalb Deutschlands sind förderungswürdig.

Nur Kaufverträge die am 01.01.2018 oder später unterschrieben wurden fallen unter die Regelung des Baukindergeldes. Dies umfasst auch Baugenehmigungen, die am oder nach dem 01.01.2018 ausgestellt wurde.

Maßgeblich ist, dass Sie und/oder Ihr Partner Kindergeld für den/die Minderjährige(n) erhalten.

Dies gilt für ein Kind im Haushalt. Für jedes weitere Kind steigt das maximale Haushaltseinkommen plus 15.000 Euro brutto pro Jahr.

Sie müssen nach dem 01.01.2018 eingezogen sein. Das Fördergeld kann erst nach Einzug beantragt werden und ab dem 18.08.2018 auch nur innerhalb der ersten 3 Monate nach Einzug. Entscheidend ist hierbei das Datum auf der Meldebescheinigung. Sollten Sie nicht umgezogen sein (bsp. Übernahme der Mietimmobilie), gilt das Datum der Kaufvertragsunterzeichnung.

HINWEISE

Sie haben alle Bedingungen geprüft und sind sich sicher, dass Sie Baukindergeld erhalten können? Dann beantragen Sie hier Ihre Förderung direkt bei der KfW.

Kalkulieren Sie vorsichtig: Selbstverständlich kann Ihnen das Baukinder­geld die Rück­zahlung Ihres Kredites erleichtern. Kalkulieren Sie aber besser so, dass Ihre Finanzierung auch ohne Baukinder­geld funktioniert. Denn den Antrag auf Baukinder­geld können Sie erst nach Einzug stellen und erst dann wird Ihr Antrag geprüft und im besten Fall stattgegeben.

Wünschen Sie sich Unterstützung für Ihren Verkauf? Gerne stehen wir Ihnen mit umfangreichem Service, langjähriger Erfahrung und perfekter Marktkenntnis professionell und zuverlässig zur Seite. Rufen Sie uns an – wir freuen uns auf Sie: Tel. 0731 1405522

IHR HIRN IMMOBILIEN TEAM

*Dieser Text ist angelehnt an die Veröffentlichungen der KfW. Für veraltete oder gar Fehlinformationen übernimmt die Hirn Immobilien GmbH kein Gewähr.