Baukindergeld nur noch bis Jahresende
Das Baukindergeld läuft zum 31. Dezember 2020 aus. Wer bis dahin einen notariell beglaubigt den Kaufvertrag unterschreibt oder die Baugenehmigung erhält, bekommt für jedes im Haushalt lebende Kind zehn Jahre lang jeweils 1.200 € vom Staat. Voraussetzung ist, dass es sich um die erste selbst bezogene Immobilie handelt und dass das zu versteuernde Jahreseinkommen mit einem Kind nicht über 90.000 € liegt.
WAS IST DAS BAUKINDERGELD?
BEISPIEL
Das folgende Beispiel soll verdeutlichen, wofür die Förderung “Baukindergeld” gedacht ist:
Hanna und Niklas Ernst wollen nicht mehr zur Miete wohnen und sich dafür ihren Wunsch vom Eigenheim erfüllen. Sie beschließen mit ihren zwei Kindern Tom und Marie ein Haus im Grünen zu kaufen. Schnell haben Sie die passende Immobilie gefunden und besprechen Sie direkt die Finanzierung mit Ihrer Bank. Die Kalkulation ergibt: Familie Ernst kann sich das Haus zwar selber leisten, aber eine Unterstützung bei den monatlichen Kreditraten wäre eine hilfreiche Entlastung.
So geht es nicht nur Familie Ernst, sondern auch vielen anderen Familien in Deutschland. Daher bieten die KfW und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die Förderung “Baukindergeld” an. Diese Förderung ist ein Zuschuss für Familien, Paare mit Kindern und Alleinerziehende – mit dem Ziel, Wohneigentum ermöglichen zu können.
Eine wichtige Entlastung für Familie Ernst, die das Baukindergeld auch beantragen will. Bevor Sie sich um die Förderung bemühen regeln sie den Kaufvertrag und kümmern sich zügig um den Umzug. Nach dem Einzug am 15.06.2018 stellt Hanna Ernst einen Antrag über das KfW-Zuschussportal. Ende März 2019 lädt sie die benötigten Nachweise hoch. Kurz darauf kann sich Familie Ernst über 2.400 Euro freuen, die insgesamt 10 Jahre lang jährlich ausgezahlt werden. Das bedeutet Familie Ernst erhält insgesamt 24.000 Euro Zuschuss für den Traum vom Eigenheim.
ÜBERSICHT
Das Baukindergeld soll Familien mit Kindern finanziell bei der Erfüllung des Traums vom Eigenheim unterstützen. Gefördert werden dabei Familien die ein Haus bauen oder kaufen und darin selbst einziehen, eine Eigentumswohnung kaufen und selbst einziehen oder Ihre gemietete Wohnimmobilie kaufen und Sie weiterhin in der Wohnung bzw. dem Haus wohnen. Die Voraussetzungen für die Förderung von Familien mit Kindern und Alleinerziehende sind im folgenden aufgelistet:
KONDITIONEN
Die folgende Tabelle zeigt die festgelegten Konditionen für das Baukindergeld:
ANZAHL DER KINDER
HAUSHALTSEINKOMMEN
ZUSCHUSS PRO JAHR
ZUSCHUSS GESAMT
Zusatzinformation
- Die Zahl der Kinder, für die Sie den Zuschuss erhalten können, ist nicht begrenzt.
- Als Haushaltseinkommen gilt das Durchschnittseinkommen der letzten beiden Jahre vor Antragstellung. Das bedeutet, für Anträge im Jahr 2018 gilt Ihr Einkommen von 2016 und 2015.
CHECK-LISTE
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie Baukindergeld erhalten können? Im folgenden haben wir Ihnen alle Bedingungen aufgelistet oder machen Sie hier den Vorab-Check.
Einzige Wohnimmobilie zum Stichtag.
Es gelten die Umstände an dem Tag, an dem der Kaufvertrag für das neue Eigenheim unterschrieben wurde.
Hierbei gilt:
- Sie erhalten das volle Baukindergeld auch für ein Kind, das am Tag nach Antragstellung 18 Jahre alt wird.
- Sie erhalten kein Baukindergeld für Kinder, die nach der Antragstellung geboren werden.
Mindestens 50% sind in ihrem Besitz.
Mindestens 50% der Immobilie müssen Ihnen (und Ihrem Partner) gehören.
Die Immobilie befindet sich in Deutschland.
Nur Immobilien innerhalb Deutschlands sind förderungswürdig.
Die Immobilie ist nach dem 01.01.2018 in den eigenen Besitz übergegangen.
Nur Kaufverträge die am 01.01.2018 oder später unterschrieben wurden fallen unter die Regelung des Baukindergeldes. Dies umfasst auch Baugenehmigungen, die am oder nach dem 01.01.2018 ausgestellt wurde.
Mindestens ein Kind unter 18 lebt im Haushalt.
Maßgeblich ist, dass Sie und/oder Ihr Partner Kindergeld für den/die Minderjährige(n) erhalten.
Haushaltseinkommen maximal 90.000 Euro brutto pro Jahr.
Dies gilt für ein Kind im Haushalt. Für jedes weitere Kind steigt das maximale Haushaltseinkommen plus 15.000 Euro brutto pro Jahr.
Sie sind bereits eingezogen.
Sie müssen nach dem 01.01.2018 eingezogen sein. Das Fördergeld kann erst nach Einzug beantragt werden und ab dem 18.08.2018 auch nur innerhalb der ersten 3 Monate nach Einzug. Entscheidend ist hierbei das Datum auf der Meldebescheinigung. Sollten Sie nicht umgezogen sein (bsp. Übernahme der Mietimmobilie), gilt das Datum der Kaufvertragsunterzeichnung.
HINWEISE
Sie haben alle Bedingungen geprüft und sind sich sicher, dass Sie Baukindergeld erhalten können? Dann beantragen Sie hier Ihre Förderung direkt bei der KfW.
Kalkulieren Sie vorsichtig: Selbstverständlich kann Ihnen das Baukindergeld die Rückzahlung Ihres Kredites erleichtern. Kalkulieren Sie aber besser so, dass Ihre Finanzierung auch ohne Baukindergeld funktioniert. Denn den Antrag auf Baukindergeld können Sie erst nach Einzug stellen und erst dann wird Ihr Antrag geprüft und im besten Fall stattgegeben.
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*Dieser Text ist angelehnt an die Veröffentlichungen der KfW. Für veraltete oder gar Fehlinformationen übernimmt die Hirn Immobilien GmbH kein Gewähr.