Mietrecht: Hitze als Mietmangel
Die letzten Wochen haben wieder gezeigt, dass Außentemperaturen von über 30 Grad in Deutschland keine Seltenheit mehr sind. Dies führt dazu, dass die Innentemperaturen in Wohnräumen stark ansteigen und die Hitze Mieter an die Grenze der Belastbarkeit führt. Was ist für Mieter noch zumutbar und ab welcher Temperatur können sie Abhilfe verlangen?
- Hohe Temperaturen in den Mieträumen stellen dann einen zur Mietminderung berechtigten Mangel dar, wenn die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch durch die hohen Temperaturen aufgehoben bzw. nicht nur unwesentlich gemindert ist.
- Grundsätzlich ist der Vermieter aber nur dafür verantwortlich, dass die zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltenden baurechtlichen Bestimmungen zum Wärmeschutz eingehalten werden.
- Eine Mietminderung wegen unzumutbarer, auf unzureichendem Wärmeschutz des Gebäudes beruhenden Innentemperaturen setzt in tatsächlicher Hinsicht eine Darlegung der gemessenen Innen- und Außentemperaturen durch den Mieter voraus.
- Bei besonders hohen Innentemperaturen über einen längeren Zeitraum können Mieter wegen Gesundheitsgefährdung fristlos kündigen, wenn sie zuvor den Vermieter erfolglos zur Abhilfe aufgefordert haben.
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