Sanieren, renovieren, modernisieren: Wo liegen eigentlich die Unterschiede?
Alle drei Maßnahmen sorgen für bessere Wohnverhältnisse. Es gibt aber klare Abgrenzungen zwischen den drei gängigen Verfahren.
Renovieren: Verschönern.
Der Schwerpunkt einer Renovierung liegt ganz klar auf einer optischen Verbesserung. Es sollen kleinere Mängel, die durch die tägliche Nutzung entstehen, behoben werden. Eine Renovierung umfasst daher vor allem Schönheitsreparaturen: Die Arbeiten sind nicht zwangsläufig nötig, verbessern aber das Wohngefühl. Als Eigenheimbesitzer können Sie viele Renovierungsarbeiten selbst erledigen und müssen dafür nicht unbedingt einen Handwerker engagieren.
Typische Beispiele für Renovierungsmaßnahmen sind:
- Wände tapezieren
- Fassade neu streichen
- Bodenbelag erneuern
Sanieren: Reparieren.
Anders als bei einer Renovierung ist der Anlass für eine Sanierung immer ein ernsthafter Mangel. Eine Sanierung führen Sie durch, wenn Sie einen Schaden an der Immobilie beheben möchten. Sie stellen also die ursprüngliche Qualität Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses wieder her. Die Arbeiten sind häufig aufwendig und erfordern Fachwissen und Erfahrung.
Typische Beispiele für Sanierungsmaßnahmen sind:
- Schimmel beseitigen
- Einen nassen Keller trocken legen
- Undichtes Dach reparieren
Modernisieren: Verbessern.
Das Ziel einer Modernisierung ist, eine Immobilie auf den neuesten Stand zu bringen. Viele Eigenheimbesitzer modernisieren ihr Zuhause, damit sie langfristig ihre Energie- und Wasserkosten senken können. Durch eine Modernisierung erhöhen sich Wohnkomfort und Wert der Immobilie. Sprich: Wenn Sie Ihr Eigenheim modernisieren, können Sie bei einem Verkauf einen höheren Preis erzielen. Einige Modernisierungsmaßnahmen sind sogar gesetzlich vorgeschrieben – zum Beispiel für den Brandschutz.
Typische Beispiele für Modernisierungsmaßnahmen sind:
- Dach oder Außenwände dämmen
- Isolierglasfenster einsetzen
- Moderne Heizung anschaffen
Fazit:
Grundsätzlich steht jedem Eigentümer das Recht zu, seine Immobilie gemäß seinen Wünschen zu verändern. Betreffen die geplanten Maßnahmen allerdings ein vermietetes Objekt, sind unter Umständen gewisse Vorgaben zu beachten. Und auch der Mieter darf seine Wohnung nicht immer beliebig umgestalten oder umfangreiche Veränderungen vornehmen. Schließlich handelt es sich um das Eigentum seines Vermieters. Ein klärendes Gespräch im Vorfeld sorgt auf beiden Seiten für Sicherheit und vermeidet darüber hinaus unnötigen Ärger.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen gerne weiter! Sie erreichen uns unter 0731 – 140 55 22 oder unter immo@hirn.de.