KfW-Effizienzhaus – wichtige Änderungen
Seit dem 01. April 2016 sind neue Förderungsstandards in Bezug auf das KfW-Effizienzhaus in Kraft getreten. Dies ist auf die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) für höhere energetische Anforderungen bezüglich Wohnimmobilien in Deutschland zurückzuführen.
Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz meiner Immobilie:
- moderne Heizungsanlagen
- moderne Lüftungsanlagen
- gute Dämmung der Außenwände
- gute Dachdämmung
- moderne Fenstersysteme (Dreifachverglasung mit Spezialrahmen)
Bis zum 31. März 2016 galt das KfW-Effizienzhaus 100 als Mindeststandard für Neubauten und entsprach den Vorgaben der EnEV. Das KfW-Effizienzhaus 70 hat einen Jahresprimärenergiebedarf von 70 Prozent, das KfW-55-Haus entsprechend 55 Prozent und das KfW-40-Haus 40 Prozent eines vergleichbaren Wohngebäudes. Umso geringer die Zahl, desto geringer ist der Energieverbrauch und umso höher ist der Tilgungszuschuss der KfW. Seit dem 01. April ist nun das KfW-Effizienzhaus 70 der gesetzliche Mindeststandard und ist somit nicht mehr förderungswürdig.
Die Effizienzhäuser 55 und 40 werden weiterhin von der KfW gefördert. Das Nachweisverfahren für ein KfW-Effizienzhaus 55 wurde erleichtert und zusätzlich wurde das KfW-Effizienzhaus 40 Plus eingeführt. Die Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 40 Plus und an ein KfW-40-Haus sind größtenteils die selben. Die Zusatzanforderungen an das KfW-Effizienzhaus 40 Plus sind im folgenden aufgeführt.
ZUSÄTZLICHE ANFORDERUNG AN KfW-EFFIZIENZHAUS 40 PLUS:
- stromerzeugende Anlage auf Basis erneuerbarer Energien
- stationärer Stromspeicher
- Lüftungssystem mit Wärmerückgewinnung
- Visualisierung von Stromerzeugung und Stromverbrauch über ein entsprechendes Benutzerinterface
Weitere Informationen zu den Erneuerungen finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zu KfW-Förderungen finden Sie hier.
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